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Beiträge von steffen.haas

  • Asynchron <=> Synchron

    • steffen.haas
    • 21. Juli 2003 um 01:42

    Hi Matthias, die beiden Seiten hier erläutern dir alles noch mal recht anschaulich.
    http://www.windpower.dk/de/tour/wtrb/async.htm
    http://www.windpower.org/de/tour/wtrb/syncgen.htm
    Der Strom ist aber wie gesagt identisch.

    Wenn du Aggregatesynchronisatin meinst, damit ist bezweckt, dass 2 Aggregate die selbe Frequenzkurve liefern und sich die Leistungen so addieren.

    LG, der Steffen

  • Frage zu Truss

    • steffen.haas
    • 1. Juni 2003 um 23:30

    wenn du dir nicht zu 100 % sicher bist, dass das hält, dann lass es gefälligst sein. wenn du professionell arbeiten willst, dann machst du keine experimente auf deiner veranstaltung, sondern du machst nur sachen, die zu 100 % safe sind. wer frickelt und wider besseren wissens sch... baut, der sollte das business wechseln. und zum thema kosten: ich möchte hier jetzt kein rechenexempel starten, aber ich behaupte einfach mal, dass rentenzahlungen an ein unfallopfer teurer sind als zugemietete stabile trussen. wenn ich das richtig verstanden habe, dann sind deine trussen auch schon nen schlag älter, also versuch erst garnicht die reserven bis aufs letzte auszureizen. ach übrigens: die bgv c1 sagt, dass sonstige tragmittel mit dem 0,5 fachen des vom herstellers angegeben wertes belastet werden sollen(DA § 9). statik von traversen ist ein kompliziertes thema, das ist nicht mit den strecken- und punktlasten abgehakt. also, entweder dein material kann es wirklich oder lass es, auch in deinem ineresse, besser sein.
    lg, der Steffen

  • Geht wie geschmiert

    • steffen.haas
    • 14. Mai 2003 um 01:14

    versuch es mal mit WD 40 Schmiermittel, das funzt man normalerweise ins Auto, tut aber als Spray bei Liften ganz gut. Ich habe nach nem Open-Air (waren als Beleuchtungsträger eingesetzt) die Lifte damit gefettet, die liefen wieder wie ne Eins.
    LG, der Steffen

  • Windups & Lifte nur zum kurzzeitigen Heben erlaubt?

    • steffen.haas
    • 5. Mai 2003 um 21:09

    1. Was überall zu sehen ist ist irrelevant.
    Ich habe hier bei uns im Umkreis schon Sachen gesehen (Lifte mit einer Schräglage von ca. 15°, das Ganze auf ca. 5 m gefahren, dann natürlich noch nicht mal Safties usw.(das Ganze Amateurgedönse halt)), wenn ich das genau so machen würde, dann müsste ich eigentlich aus dem Business aussteigen.
    Wer sich als professionell bezeichnet, der sollte auch so arbeiten. Dazu zählt z.B. dass er sich an Sicherheitvorschriften hält. Zu deiner Frage: nach welcher BGV sind deine Lifte geprüft? Bescheinigt dir der Hersteller eine Prüfung nach BGV C1, dann darfst du, Einhaltung der vorgeschriebenen Prüfintervalle vorausgesetzt, deine Trussen und ein Equipment bis zum zulässigen Gewicht auf deine Lifte packen, das Ganze hochkurbeln, die Sicherung aktivieren und das Ganze über die VA stehen lassen. Sind deine Lifte nach BGV D8 geprüft, dann darfst du das Material hochfahren, festmachen und deine Lifte wegpacken. Das gleiche gilt übrigens auch für Motoren nach BGV D8. Diese müssen nach dem tothängen entfernt werden. Lasse dir die Vorschriftskonformität vom Hersteller bescheinigen, halte dich an die Bedienungsanleitung und du bist auf der sicheren Seite. Vorschriften kannst du hier nachlesen: http://logweb.cnbg.de/goziguv/bgvr.htm. Viel Spass dabei.
    LG, Der Steffen

  • Aufkleber "geprüft nach BGV A2"

    • steffen.haas
    • 29. April 2003 um 09:48

    Hi,

    diese Aufkleber gibt es nicht (zumindest haben ich sie noch nie gesehen(und ich arbeite immer mit geprüften Material)). Es gibt diese schönen gelben Aufkleber, auf denen die 12 Monate des jeweiligen Jahres erwähnt sind(ähnlich der Plaketten beim Auto). da wird das Datum eingetragen, an dem das Material geprüft wurde, damit ein Jeder sieht, ob er die Strippe noch verwenden darf. Weitere Nachfrage: bist du befugt Prüfungen nach BGV A2 durchzuführen, bist du es nicht, dann darfst du auch nicht die Aufkleber auf deine Kabel kleben. Die gelben Aufkleber gibt es übrigens im Elektrofachhandel.

    LG, der Steffen

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