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  2. Wolfgang Peter

Beiträge von Wolfgang Peter

  • GLD 80 Fragen / Tipps and Tricks

    • Wolfgang Peter
    • 15. Januar 2013 um 12:23

    Wir haben das Pult nun auch seit ein paar Tagen und sind sehr zufrieden.

    Es fährt deutlich schneller hoch als die T112 und ist auch leichter!

    Wo wir aber nicht weiterkommen:

    Wir haben eine ACE-Option-Card in die GLD gebaut und wollen damit auch auf die iDR-48 - mal als Monitor oder auch mal als Frontpult drauf. Nun haben wir es leider noch nicht geschafft, einen Ton aus der iDR in die GLD zu bekommen ...
    Was wir getan haben:
    IP iDr 192.168.1.1
    GLD 192.168.1.50
    Audiosync auf Otion Card

    Im Gegensatz zur dSnake, die am Startmidlschirm auftaucht wenn angeschlossen, taucht die iDR dort nicht auf ...

    Any Ideas? Bei A&H finden wir nix, deren DEMO-Video hat uns leider auch nicht weitergebracht ...

    Wäre nett :-)) Danke!

  • Warnung vor Abmahnungen "DJ-Notdienst" und "DJ-Vermittlung"

    • Wolfgang Peter
    • 22. Mai 2011 um 19:44

    Bei der Kostennote würde ich mal einen Anwalt meines Vertrauens mit dem Thema konfrontiert unter dem Hinweis auf §8, MarkenG.
    Demnach ist diese "Marke" gar Keine! Und insofern auch nicht schützenswert. Erstaunlich, das Diese trotzdem eingetragen wurde, denn im Register ist dieser Blödsinn tatsächlich hinterlegt ... Ob dann das Patentamt die Kosten übernehmen muss oder wo das dann hinführt - keine Ahnung. Aber die Eintragung solcher "Marken" ist per MarkenG eigentlich ausgeschlossen ...

    Lasst mal hören, wie es weitergegangen ist! Ach so - zahlen würde ich - zumindest so - nicht!

    MfG
    WP

  • Ballasttank und Pyro

    • Wolfgang Peter
    • 16. September 2010 um 18:31
    Zitat von "billbo"

    Eben, Hintergrund ist folgendes, als schwer realistisch anzunehmendes Szenario:

    Nein. Hintergund ist, das der Tank etwas ballastiert.
    Ich habe einen möglichen Hintergrund betrachtet, bei dem der Grund für das Auslaufen der Tank offen gelassen ist.

    Zitat von "billbo"

    ... Außer dem vorgeschriebenen Mindest - Ballast gegen Wegrutschen wegen Staudruck in Form von Wassertanks befindet sich kein weiteres Gewicht auf der Podestfläche oder im Dach (keine Lampen/ Kabel/ Bühnenaufbauten/ Lautsprecherboxen/ Backline/ Ampracks/ usw.), welches ehrlicherweise ebenfalls mit in die Ballastierungsrechnung einfließen müsste.

    Stimmt. Sollte einfließen. Kann es aber erst, sofern dieses gesamte Material fix in Bezug auf Gewicht und Standpunkt für die Konstruktion eingeplant ist und der Statiker dann damit rechnen kann. Dieses steht dann natürlich auch im Baubuch. Für eine Kippmomentbetrachtung ist Last im oberen Bereich einer Bühne übrigens nicht vorteilhaft. Und so eine Bühne kann eben auch umgeblasen werden.

    Zitat von "billbo"

    Auf und neben der Bühne findet ein Multimediaereignis mit Großfeuerwerk, Magnesium, Napalm und Autogenschweißgeräten statt.

    siehe oben

    Zitat von "billbo"

    Ein Sachkundiger/ Verantwortlicher ist nicht zugeggen (z.B. auch kein Feuerwerker, der sein Zeug beaufsichtigt).

    Nein, ich schrieb, das die Info über das Auslaufen der Tanks den Verantwortlichen spät erreicht, also eine nennenswerte Zeit verstreichen kann, bis der unklare Ballast - Zustand überhaupt bekannt wird.


    Zitat von "billbo"

    In alle 4 (oder 6 oder 8 oder ...) Wassertanks brennt gleichzeitig ganz unten ein so großes Loch, dass die Dinger schlagartig leer sind (hat schon mal jemand darauf gewartet, dass ein Wassertank durch Hahn Öffnen leer läuft? Die schraubt man am besten bei Abbaubeginn auf, damit man sie am selben Tag noch abtransportieren kann). Da das Ganze auf einer überfluteten Wiese statt findet bemerkt den schlagartigen Verlust von ein paar Tonnen Wasser niemand.

    Es würde auch ein leerer Tank zu einem unklaren Verhalten führen. Bei Regen auf einer Wiese fällt das auslaufende Wasser in der Tat wohl nicht so schnell auf wie in der Innenstadt bei trockenen 30 Grad im Schatten.

    Zitat von "billbo"

    Im gleichen Augenblick kommt unerwartet und ohne Vorwarnung ein heftiger Sturm auf, der die nun unvorschriftsmäßig leichtgewichtige Bühnenkonstruktion durch die überraschte Menschenmenge über das Marktplatzpflaster schiebt. Vielleicht ein weiterer 'Special Effect'?

    Bei Regen kommt oft auch Wind dazu. Wieso gleicher Augenblick? Kann schon eine Weile her sein, das das Wasser läuft ...

    Zitat von "billbo"

    Klar, dass man gegen so was jederzeit gewappnet sein muss. Irgendein Verordner wird demnächst schon eine dementsprechende Verordnung schreiben, die das hinreichend berücksichtigt.

    NEIN. Muss man eben nicht immer und überall.
    ABER: Wenn man bei unklarem Wetter für ein paar Tage auf der Wiese so etwas aufbaut und die Tanks womöglich noch unter schwarzer Folie verkleidet. DANN sollte man darüber mal nachdenken, ob nicht Einer die Aufgabe bekommt, 2 Mal am Tag nach dem Füllstand zu schauen oder so.

    Zitat von "billbo"

    Es gibt keine 100%ige Sicherheit. Für JEDE vorbeugende Maßnahme (mehr ist so eine Ballastierung erst mal nicht) lässt sich ein Szenario konstruieren, welches diese als sinnlos erscheinen lässt; infolgedessen wird es auch in Zukunft zwangsläufig zu Unfällen und Katastrophen kommen.

    1. Es gibt 100% Sicherheit, aber nicht immer und nicht überall.
    2. Wenn für eine vorbeugende Maßnahme ein Szenario dargestellt werden kann, bei dem die Maßnahme nicht mehr ausreicht, muss man sich eben Gedanken machen. So ist z.Bsp. die Ballastierung i.d.R: immer nur bis Windstärke 8 gerechnet. Deswegen ist die doch noch lange nicht sinnlos! Sinnlos wäre es, nun mehr Ballast zu fordern und dann die Truss wegknickt ...

    Zitat von "billbo"

    Sicherheit in der Praxis entsteht durch Sicherheitsbewusstsein in den Köpfen der ausführenden Menschen. Die Konstruktion fiktiver, absurder Worst Case - Fälle ist m.E. ungeeignet, solches zu fördern. Eher fördert sie ein Gleichgültigkeitsgefühl: „Ist eh alles wurscht, was wir hier machen; wenn's schief gehen soll geht’s sowieso schief“. Die Folge: Alibi – Verhalten; das pro forma - Einhalten irgendwelcher als beliebig erachteter Sicherheitsvorschriften. ...

    ... Sicherheitsbewustsein ... erfordert u. A. Wissen und vorrausschauendes Denken. Und das Wissen kann nicht nur aus der Praxis kommen. Das von mir geschilderte Szenario war soo unrealistisch eben nicht. Das daraus "gebaute" in der Tat schon!
    Ein Gleichgültigkeitsgefühl fördern - sehe ich für diesen Fall überhaupt nicht. Eher: Das "übliche" Zeug sollte machmal hinterfragt werden: Eventuell ist es nicht sicher genug?

    Zitat von "billbo"

    Ganz nebenbei: von schweren Unfällen aufgrund wandernder Bühnen hört man relativ selten. Von schweren und schwersten Unfällen durch umstürzende oder abknickende Krankonstruktionen dagegen regelmäßig. Es gibt also durchaus noch viel zu tun.

    In der Tat: Es gibt noch viel zu tun!

    Und dazu gehört meiner Meinung nach eben auch, Vorschriften und gängige Praxis zu hinterfragen.

    Und auch wenn ich es manchmal auch nicht schaffe, das was ich aussagen will auch genau so zu schreiben das es jeder versteht, bitte ich doch sehr darum, meine Aussagen nicht zu übertreiben und dann erst als unrealistisch durch den Kakao zu ziehen. Über eine ernsthafte Diskussion zu dem Thema würde ich mich aber freuen. Danke!

  • Ballasttank und Pyro

    • Wolfgang Peter
    • 16. September 2010 um 15:28
    Zitat von "leopold hollerith"

    Doch es ging genau darum ... :?

    Klar! :roll: Sowas hätte ich mir eigentlich denken können.

    Ich habe gewagt, auch den deutlich erkennbaren Hintergrund der Frage zu betrachten.

    Soll nicht mehr vorkommen, Entschuldigung!

  • Ballasttank und Pyro

    • Wolfgang Peter
    • 15. September 2010 um 20:31
    Zitat von "billbo"


    Sicherheitsdenken ist wichtig. Prinzipienreiter - Sicherheitsdenken, welches sich selbst persifliert, ist kontraproduktiv.

    Nichts für ungut! :wink:

    Hmm, ich nehm´s sicher nicht persönlich, ich äusserte eben ein paar Gedanken dazu. Auf Prinzipien herumreiten - wie kommst Du darauf?

    Aber um auf das Thema zurückzukommen:
    Ok, nehmen wir an, das "unsere" Standartbühne so gebaut ist, das ein fehlender Ballast bei Windstärke Null keinerlei Auswirkungen hat. Das wird bei den meisten Bühnen tatsächlich auch so sein.
    Jetzt muss erstmal die Info, das die Ballasttanks leerlaufen einen Verantwortlichen erreichen (ok, wenn gleichzeitig das Monitorpult absäuft geht das schnell, auf einem Wiesenfest bei Regen kann das aber auch eine ganze Weile dauern, bis das jemand bemerkt!). Das dauert im blöden Fall (Regen und Wiese) locker 1h oder mehr. Und ausgerechnet bei Regen und in der freien Flur kommt öfter ein Wind auf, als mitten in der Stadt. So, immer noch so locker und entspannt mit den Gegenmaßnahmen? Ich nicht!

    Oder: Wenn die Tanks zu einem Viertel leerlaufen, bei welcher Windgeschwindigkeit statt 8 ist die Bühne nun nicht mehr standfest? Und je nach Untergrund: wird sie umgeweht oder surft nun als Schiff übers Kopfsteinpflaster der Innenstadt? Will ich nicht dabei sein!

    Also fürs Allgemeine sehe ich das Thema nicht so locker wie Dein Beitrag bei mir ankommt.

    Das nun deshalb alles bei uns mit Betongewichten gemacht werden muss, sage ich ja gar nicht (noch nicht). Aber eine Diskussion dazu fände ich nicht schlecht.

    Und der Thread wurde ja nicht gestartet um die Schmelzfähigkeit der Tanks zu kennenzulernen, oder?

  • Stromproblem -> durchbrennende Leuchtmittel

    • Wolfgang Peter
    • 14. September 2010 um 21:27

    Schon mal versucht, dieses Phänomen mit einer anderen 60W-Lampe als der ominösen Tischleuchte zu reproduzieren?

    Wenn das dann nicht geht, liegt es evtl. an der Tischleuchte.

    Was diesen Effekt auslösen kann? Meine Meinung ganz ernsthaft: Wenn es nicht der Zufall ist, wie schon vermutet wurde, ist es sicher ein derart abstruser Fehler, auf den Keiner je gekommen wäre (ausser nach 2 Flaschen Scotch und einer dicken Tüte evtl.?).

    Das die Zuleitung eine Induktivität aufweist, ist sicher der Fall. Das ist bei jedem Stück Draht so. Der zu erwartende Wert ist aber nur sehr unwesentlich von 0 Henry weg.
    Ebenso bilden 2 Drähte, die eine Strecke größer 0 mm einen Kondensator. Aber auch dieser Effekt ist bei der üblichen Anwendung mit 50Hz Wechselstrom mit einem Wirkfaktor von exakt 1 anzunehmen.
    Und um die Transienten beim Ausschalten zu sehen, braucht man im Fall eines 60W Heizfadens ein Millivolt-Oszi mit Mikroskopvorsatz. Und ob man dann rauschen, Messfehler oder Transienten sieht wäre erst noch zu klären. Eine direkte Auswirkung auf die 300W Leuchtmittel kann so nicht hergeleitet werden.

    Ich sag ja, da ist was Abstruses am Laufen wie z.Bsp.: Die Tischlampe ist nicht mehr geerdet aber aus Metall, der Tisch auf dem sie steht ist mit leitendem Lack gestrichen und der Tisch steht mit einem Metallfuss in einer nassen Ecke, in der die Zuleitung zum Zimmer mit einem Isolationsfehler ... blablabla

    Wenn Du´s rausgefunden hast, lass es uns bitte wissen was es war!!

  • Ballasttank und Pyro

    • Wolfgang Peter
    • 14. September 2010 um 20:39

    In diesem Zusammenhang fällt mir ein:

    Beim Bau darf der Ballast für z.Bsp. einen Kran nicht aus schüttfähigem Material bestehen. Weil es "auslaufen" könnte. Nur wir dürfen Wassertanks nehmen ...

    Ein engagierter "Grüner" könnte auch bemängeln, dass für so eine Bühne 4x 1 m³ (oder mehr ...) besten Trinkwassers "verschwendet" werden. Denn was für Wasser kommt denn da rein?

    Eben ein paar Gedanken zum Thema ...

  • 5001 Besucher und der gemeine Veranstaltungsmeister

    • Wolfgang Peter
    • 14. September 2010 um 19:08
    Zitat von "rockline"


    Der Veranstalter/Verantwortliche darf hier gerne einen Meister bestellen der sich um alle Belange kümmert - solange selbiger nicht auf unserer Lohnliste steht!


    Im übrigen ist meine Frage bereits hinreichend geklärt: der Veranstalter stellt diesen obligatorischen Meister - nicht wir. Damit ist ja alles geregelt.

    Eben das hatte ich ja geschrieben. Nur das ich es noch besser finde, wenn der Betreiber sich um diese Beauftragung kümmert. Den von dieser Seite gibt es dann zuerst keine anderen Interessen als: Sichere Veranstaltung.

    Einen Meister mitzubringen erledigt doch auch nicht die Vorgabe nach der VStättVO: Denn da steht, das der/die Verantwortliche/n vom Betreiber beauftragt werden müssen. Denn nur dann haben die ja auch die erforderliche Befugniss!
    Wenn ihr als Techniker einen für Euch und Eure Sicherheit mitbringt - kein Problem. Aber mit dem Verantwortlichen für die ganze Versammlungsstätte kann das nichts zu tun haben!

    Und was den Aufbau von Elektroschrott in der Öffentlichkeit angeht:
    - Nach Gewerbeordnung sollte das Material halbjährlich geprüft werden (A3, VDE) - ist also als sicher anzusehen. Eine IP20 Christbaumkette bei Regen um das Partyzelt zu wickeln wird dadurch aber auch nicht ausgeschlossen.
    - Darf ein Mensch ein Auto auch in der Öffentlichkeit fahren ohne KFZ-Meister zu sein, wenn er einen Führerschein hat.
    - Vermieten einige Ihre Elektronenschleudern ausschließlich an Dritte, die damit dann Lärm und Hell machen. Warum sollen die Eigentümer dieser Buden mehr können müssen als zählen und dem Rasenmäher hinterherlaufen?
    - und ja, auch mir gehen einige Garagenumnutzer ohne Genehmigung nach LBO auf den Keks ... Wenn also einer von Euch unbedingt will: Eine Garage ist als solche zu nutzen. Eine Umnutzung als Lager ist in der LBO der Neuerrichtung gleichgesetzt und bedarf einer (Bau-)Genehmigung. Die dann im Allgemeinen nicht erteilt werden kann, denn Garagen stehen in der Regel auf der Grundstücksgrenze. Da darf aber NUR eine Garage gebaut werden, ein Lager nicht (nachbarschützender Abstand). Aber da kann man sich schnell sehr unbeliebt machen, glaube ich ... ;)

    Mann - ich bin heut nicht gut drauf ...

  • 5001 Besucher und der gemeine Veranstaltungsmeister

    • Wolfgang Peter
    • 9. September 2010 um 18:14

    Auweia, da schimpft einer aber ...

    Nun ja, da denke ich, muss man mal die Bandbreite der VA-Buden, VA-Locations und die Gesetze anschauen:

    Es gibt VA-Buden, die nur Zeug "trocken" vermieten. Warum sollten die einen Meister haben?

    Der Gesetzgeber hat dann eben die VStättVO so komisch formuliert:
    - anzuwenden bei über 200 Besuchern -> zu rechnen: 2 Besucher pro 1 m² -> über 100 m²

    Warum? Weil der findige Veranstalter nun daherkommt und sagt: Ich lasse nur 200 rein, also gilt das alles eh nicht. Und am Abend sind dann plötzlich 400 Mann in der Bude ... Damit konnte ich ja nicht rechnen - blablabla.
    Daher die Umrechnung in m² und dann ist egal wieviel Leute kommen, solange nicht mehr drin sind als zugelassen.

    Und die Gesetze:

    Zum Einen die VStättVO, weil hier der Betreiber in die Haftung genommen wird. Ein BWLer, oder wer auch immer potentieller Betreiber ist, hat aber in der Regel keine Ahnung von B1, F90 - Türen, Hamburger Gitter ... Deshalb muss er einen Verantwortlichen beauftragen - bis auf wenige Ausnahmemöglichkeiten mindestens ein Meister für VT, ab einer gewissen Grösse dann zwei.
    Deren Aufgabe ist es, Unfälle jeglicher Art (Besucher und Arbeiter) präventiv zu vermeiden: Alle Arbeiter PSA an, keine "Über-Überstunden" zulassen, Material ist gesafet, Notausgänge frei, Sicherheitsbeleuchtung an, usw. ... Dazu sind dann auch Gefährdungsanalysen erforderlich usw. und auch die Koordinierung der einzelnen Gewerke.
    Und ohne nun die Qualifikation von Elektromeistern im geringsten schmälern zu wollen behaupte ich (ohne die "Lehrpläne" genau gelesen zu haben): Die Fachqualifikationen Bühne/Studio und Beleuchtung gehen gerade im VT-Berich weit über den Part hinaus, den diese Kollegen auf dem Lehrplan haben.

    Ohne diese Meister ist im Schadensfall folgendes Szenario zu erwarten:
    Der Betreiber kommt vor Gericht, der Veranstalter auch und die Versicherung zahlt mit dem Hinweis "Grob fahrlässig" nicht.
    *Zynismus an: Es sei denn man heisst Schaller und macht eine Loveparade im Dixi-Klo. Zynismus aus*

    Zum Anderen gibt es dann noch meinen "Lieblingsmitspieler" die BG:
    Diese Versicherung bekommt im 7. Sozialgesetzbuch §15 ein autonomes Recht zugesprochen, ist somit also eine Unfallversicherung, deren AGB´s rechtlichen Charakter bekommen. Cool. Diese BGs sehen das Thema auch so, das der Veranstalter den Meister bringen darf. Ich lasse mich auf diese Konstellation nur sehr ungern ein. Denn dabei kommt immer wieder zu einem Interessenskonflikt, der dann einen starken persönlichen Willen und einen Hang zum Martyrium erfordern. Denn wer sagt seinem Auftraggeber schon gerne für Geld, das er so nicht arbeiten darf? Ich bin gespannt, wann es entsprechende Urteile in dieser Richtung geben wird. Beim Thema Lärm gibts das schon: Das BonJovi-Urteil ...

    Und dann natürlich die grosse Frage: Wer zahlt das?
    Im Allgemeinen immer der, der einen Nutzen davon hat: Der Betreiber, der Veranstalter, letztlich das Publikum (klar). Ganz sicher erstmal nicht: die VT-Bude, die da Ton-, Licht- oder Bühne aufbauen soll.

    Denn das Wichtigste bei der ganzen Meisterverantwortungsnummer ist: Der Meister kann nur dann Verantwortung übernehmen, wenn er auch die entsprechenden Befugnisse hat!!! Und wenn die Tonfirma einen Meister mitbringt, der die Notausgangsbeleuchtung der Halle bemängelt weil kaputt, der Betreiber aber sagt: ist mir doch wurscht, hat dann schlechte Karten. Eigentlich muss er die Halle dichtmachen, bis der Mangel behoben ist. Dies wird er aber von dieser Position aus nur schwer durchsetzen können ...

  • VStättVO ./. Open Air: Welche Vorschriften sind anzuwenden?

    • Wolfgang Peter
    • 2. August 2010 um 21:39
    Zitat von "Tobias Zw."

    Guck mal in die SBauV von NRW, §1 (1) (also ziemlich versteckt ;) :( Die ist auch für ein Open-Air dieser Größe beachtlich...

    MfG Tobias Zw.

    Zur Definition: Eine Versammlungsstätte ist eine bauliche Anlage besonderer Art und Nutzung; als bauliche Anlage ist auch eine Freifläche definiert, die ganz oder teilweise z. B. mit Zäunen begrenzt ist.

    Heisst die VStättVO in NRW SBauV? Dann bitte ich vielmals um Entschuldigung, dass wusste ich nicht ... :oops:

  • VStättVO ./. Open Air: Welche Vorschriften sind anzuwenden?

    • Wolfgang Peter
    • 2. August 2010 um 13:21

    Ähm, auch wenn evtl. etwas spät, aber in §1 der VStättVO wird bereits in Satz 2 genau oben erwähntes angeführt: Bauliche Massnahmen im Freien (Bauzaun reicht dafür!), Platzgröße für über 1000 Besucher (=500m² siehe §1,2) und eine Szenenfläche (Grösse "egal", d.h. ab 20m² reicht es schon §2, 4) da drin und schon ist die VStättVO anzuwenden ... Das dieser Part in NRW rausgenommen ist, glaube ich nicht, habe es aber nicht nachgeprüft.
    Zusätzliche Sondervorschriften können möglicherweise auch greifen, aber unsere VStättVO ist auf alle Fälle mit dabei ...

  • Tote bei Love Parade

    • Wolfgang Peter
    • 26. Juli 2010 um 14:22
    Zitat von "test"

    fassen wir zusammen: im grunde ist eine veranstaltung in der größenordnung nicht sicher durchzuführen !!
    es ist egal wie aufwändig das siecheheitskonzept ist. es wird trotzdem so alle 5 jahre was passieren. ich finde es erstaunlich, das nicht schon eher was passiert ist !!
    also sollten wir die vas auf, einfach mal willkürlich, 50.000 pax beschränken. das passt dann in die großen fußballstadien. die haben ja perfekte konzepte, da es ja baulich schon vorgesehen ist.

    Sorry, aber das kann´s ja wohl nicht sein, oder? Diese Aussage hat mit einer Zusammenfassung nicht viel zu tun!

    Bei der zu erwartenden Besucherzahl muss man sich eben genau überlegen, WO die Veranstaltung stattfindet. Und das dabei der Preis, die schöne Aussicht oder die Meinung der örtlichen Brauerei VÖLLIG schnuppe sein müssen, ist inzwischen hoffentlich klar.
    Es gibt ja entsprechende Vorschriften (vor allem: VStättVO). Aber wenn die missachtet werden? Warum war es denjenigen möglich, unter Umgehung dieser Vorschriften (z.Bsp.: die Freistellung von der vorgeschriebenen Rettungswegbreite ist nach Spiegel belegter Fakt), die VA dort zu genehmigen? Das ist der Punkt!

    Verantwortliche hin oder her: Das Wesentliche ist: Es darf sich nicht wiederholen. Aber dafür müssen wir scheinbar Alle zusammen auch selber sorgen, jeder wie er kann.

    Und wenn´s darin ausartet, dass sich potentielle Besucher selber vor Besuch einer Veranstaltung das Sicherheitskonzept anschauen. Klar wird das nicht jeder verstehen oder richtig beurteilen können, aber alleine der "Zwang" für den Veranstalter, das im Vorfeld zu veröffentlichen, wird viele dazu bewegen umzudenken! Spätestens wenn die Gäste ausbleiben ...

    Und dann wäre zu überlegen, ob zu einem Sicherheitskonzept nicht fest dazugehört, wie mit "unerwarteten" Übermengen an Besuchern zu verfahren ist. Angefangen damit, das für diese Leute Freiflächen zur Verfügung stehen sollten oder die Bahn diese Besucher gar nicht mehr in Duisburg aussteigen lässt ...

    Und wenn´s das schon gibt, was war denn dann hier geplant?

  • Tote bei Love Parade

    • Wolfgang Peter
    • 25. Juli 2010 um 23:12

    An eine Verkettung von Umständen glaube ich nicht!

    Für diese Menschenmengen nur einen Zugang, der auch Ausgang war, in der Größe zu planen ist grober Unfug. Dazu braucht man keine weiteren Umstände, das das nicht geht ist Fakt. In der VStättVO werden pro 100 PAX 0,6m Ausgang und mindestens 2 unabhängige Rettungswege gefordert. Und das schon bei über 100 m² - Räumen für über 200 PAX.

    Für 250.000 Besucher (laut Nutzungsänderung, Spiegel Online) wären dann: 250.000 / 100 * 0,6m = 1250m = 1,2km , KILOMETER und der Tunnel hat nach unterschiedlichen Meinungen zwischen 15m und 20m Breite ...

    Anhand des Berichtes von MADMAX kommt der Verdacht auf, das die Polizei (womöglich OHNE Rücksprache mit anderen Verantwortlichen - oder warum sollen die Berichte auf einmal gelöscht werden?) das Gelände am Ausgang des Tunnels "geschlossen" hat (entsprechende Videos waren eine Zeitlang online, wenn auch ohne Zeitangaben). Nur eben "vergessen" hat die Zugänge zu dem Tunnel auch zu sperren. Da durften die Besucher weiter rein.

    Warum nur ein Zugang? Hier habe ich im Spiegel - Forum zwei interessante Vermutungen gefunden:
    Bannerwerbung ist lokrativer wenn "alle" dran vorbei müssen und
    Die Polizei hat schon oft den Wunsch geäussert, die Besucher (und Dealer) auf entsprechenden Partys "ohne Ausnahmen" zu filmen für Identifikation etc.

    Und irgendwie leuchtet das erstmal ein. Leider! Und passt auch zu den Texten im Spiegel mit dem Löschen der Polizeidaten ...

    Ich glaube nicht mehr daran, dass wir jemals die wirklichen Ursachen für diese Katastrophe erfahren werden!

  • Tote bei Love Parade

    • Wolfgang Peter
    • 25. Juli 2010 um 21:22

    Und wahrscheinlich ist es gut in Zukunft auch Rettungs- und Ordnungskräfte für solche Fälle entsprechend zu Schulen (damit meine ich nicht ein eintägiges Seminar). Jeder Polizist vor Ort sollte in der Lage sein eine solche Gefahrensituation schon im Ansatz zu erkennen und entsprechend zu handeln (Zäune öffnen, Platz schaffen und lassen usw.).

    vg steve[/quote]

    Ähhh - Bitte nicht so! Wenn einzelne Polizisten aus Mitleid unkontroliert anfangen zu handeln, ist oft leider ein wesentlich grösserer Unfall zu erwarten! Warum von diesen Menschen aber keiner die Einsatzleitung sofort auf die Zustände hingewiesen hat, ist mir ein Rätsel! Die hängen doch sonst auch gleich am Funk!

    Aber warum wird eine Veranstaltung auf einem zu kleinen Gelände mit unzureichenden Zu- und vor allem Abgängen überhaupt genehmigt? Denn diese Fakten sind doch wohl inzwischen unbestritten, oder?
    Unsicherheit und Unwissenheit auf Seiten der Behörden scheint leider doch sehr verbreitet zu sein. (Mal eine Frage: Welche fachliche Qualifikation braucht man, um Bürgermeister, Politiker, ... zu werden?)

    Schon im "Kleinen" gibt es deutlich Schulungsbedarf. Ein Beispiel: Bei einer mehrtägigen lokalen Veranstaltung habe ich, zunächst "gegen" den Willen des Vorstandes, eine Abnahme nach VStättVO §40,5 durchgeführt (am ersten Tag gratis, da "durfte" ich dann). Die Situation: fast 3 Fussballfelder mit Bauzaun umrandet, darin ein Festzelt. Das Zelt wurde vom Landratamt abgenommen. Denn die mehrtägige Schankerlaubnis hat den Mann vom Amt darauf gebracht. Vor Ort meinte dieser Mann (Beamte?) dann zum Vorstand auf Nachfrage: Es seien keine weiteren Abnahmen erforderlich. Diese Aussage habe ich leider nicht schriftlich ...

    Insofern bin ich sehr, sehr, traurig aber doch nicht so sehr verwundert, das das passieren konnte, so schrecklich es auch ist! Und es darf sich nicht wiederholen. Aber dazu ist scheinbar mehr Initiative aus unseren Meister - Reihen nötig!

    Wobei mir der Artikel von Spiegel Online Angst macht! Wie groß ist der Schritt vom Rechtsstaat zum Chaos?

  • ilive-T Tipps and Tricks

    • Wolfgang Peter
    • 25. Juli 2010 um 19:09
    Zitat von "Stefan 300802"

    wie, noch keine Kommentare??? Hat's schon einer drauf ? lg sb

    Geh einfach mal so rund 10 Einträge zurück ... :D

  • ilive-T Tipps and Tricks

    • Wolfgang Peter
    • 22. Juli 2010 um 15:57
    Zitat von "holger schüller"

    Warte noch auf die iphone App 8) Dann kann ich manche Musiker an ihrem inear selber schrauben lassen.


    Aber nur, wenn Sie das Gerät nicht in Händen halten oder wenigstens mit Gaffa umwickelt haben ;-)))

  • ilive-T Tipps and Tricks

    • Wolfgang Peter
    • 22. Juli 2010 um 10:18

    Auf den Multibandkompressor warte ich auch dringend. Bisher schleife ich den TC Triple C ein, aber der steigt ab und an mal aus. Dann ist er bei PMS, läuft wieder ein Jahr durch und dann gehts wieder los ...

  • Größere Digitalpulte im Raum Stuttgart (zB. Yamaha M7, PM5D)

    • Wolfgang Peter
    • 21. Juli 2010 um 19:41

    Hallo!

    Mit iLive können wir auch dienen: WD sound & light in Altdorf.

    Und Eventtechnik in Metzingen haben ein M7CL, höre ich. Das wäre sicher näher an Tübingen.

    Wobei der Fichtner doch sicher auch sowas am Lager hat, oder?

    MfG
    WP

  • Bundesnetzagentur verteilt Nachberechnungen 2006 + 2007

    • Wolfgang Peter
    • 16. Juli 2010 um 14:09
    Zitat von "Audiowerk"


    Das heißt, ihr habt bewusst Steuern hinterzogen? Schämt ihr euch nicht, ihr Verbrecher?

    Scheiße, jetzt bin ich aber auch endgültig weg hier :oops: :D

    Da ist jemandem wohl nicht klar was eine Zuteilung ist?
    Auf einer Zuteilung kann ich "beliebig" viele Funkmikros anführen lassen (und zahlen: 130 einmalig pro Zuteilung + rund 10 Euro pro Mikro und Jahr). Problem dabei ist: Die Zuteilung muss bei Betrieb im Original bei den Mikros sein. Das geht mit nur Einer Zuteilung, auf der 16 Funken stehen, eben nur für einen Job gleichzeitig ...

    Steuern sind das übrigens sowieso nicht und hinterzogen haben wir auch nix ...

    Das alles nur für den Fall, dass das keine Ironie war und jemand für Bare Münze gehalten hat ...

  • Bundesnetzagentur verteilt Nachberechnungen 2006 + 2007

    • Wolfgang Peter
    • 30. Juni 2010 um 20:09

    Bei uns sind es knapp 350,- Euro: 3 Zuteilungen und 16 Strecken ...
    Denn eine Zuteilung muss ja auch immer vor Ort sein, also hätten wir im schlimmsten Fall 16 Zuteilungen haben müssen. Aber das war viel zu teuer!

Anstehende Termine

  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Mittwoch, 23. September 2026 – Freitag, 25. September 2026
  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
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    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
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    Dienstag, 29. September 2026, 21:00 – 23:00
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