Rund um den Starnberger See geht nun die Bundeswehr im unteren UHF Bereich auf Sendung. Folgende Mitteilung wurde heute von der BNA veröffentlicht.
Zwar werden gem. Frequenzzuweisung für die militärische Nutzung nur Einzelkanäle zugeteilt, aber die BNA nennt diese nicht spezifisch, sondern nennt pauschal satte 40 MHz als potenziell gefährdet.
Witzig ist der letzte Satz der Mitteilung, bei der auf die Möglichkeit eines Antrags zur Weiternutzung des (allgemein zugeteilten) Bereichs verwiesen wird. Man weiß also schon sehr genau, wo der militärische Bedarfsträger sich tummeln wird, man verrät es halt nur auf Nachfrage. ![]()
Mitteilung Nr. 283/2025
Hinweis für PMSE-Nutzer im Frequenzbereich 470–510 MHz zur
Allgemeinzuteilung Verfügung 34/2020, geändert durch Verfügung
99/2022
Gemäß Nr. 3.3 der Vfg. 34/2020, geändert durch Vfg. 99/2022
(veröffentlicht im Amtsblatt 6/2020 S. 317 vom 08.04.2020 sowie
Amtsblatt 20/2022 S. 1028 vom 19.10.2022) ergeht folgender
Hinweis für PMSE-Nutzer im Frequenzbereich 470–510 MHz.
Beim Betrieb von PMSE-Funkanwendungen kann es in dem unten
aufgeführten Gebiet in den TV-Kanälen des Frequenzbereichs
470–510 MHz (welche dort nicht durch den Rundfunkdienst genutzt
werden) aufgrund von anderweitig zugeteilten Frequenznutzungen
gegebenenfalls zu Einschränkungen kommen:
Geographische Koordinate(n) (WGS84) 11° 18' 21" Ost / 47° 58'
59" Nord mit einem Umkreis von ca. 23 km
Der oben genannte Frequenzbereich steht in dem aufgeführten
Gebiet grundsätzlich weiterhin für den kurzfristigen Frequenzbedarf
von Veranstaltungen zur Verfügung. Dieser Bedarf ist frühzeitig bei
der Bundesnetzagentur zu beantragen (siehe https://eur03.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%…8%3D&reserved=0
de/kurzzeit).
Referat 225