Zitat von "da_user"[...]ansonsten der va zahlen muss, und der wird auch net wollen und wird die besseren argumente haben.....
Wüde ich so Pauschal nicht sagen.
Ich selber hatte schon als Auflage, das "an Betrunkene keine geistigen Getränke verabreicht werden dürfen"!
Bei 2 Promille hat man da ja wohl eindeutig gegen verstoßen.