Hallo Matthias,
also ich kann dir auch Sennheiser Funkstrecken anbieten,
haben 2000er und 500 Serie am Lager.
Gruß Lars
Hallo Matthias,
also ich kann dir auch Sennheiser Funkstrecken anbieten,
haben 2000er und 500 Serie am Lager.
Gruß Lars
Hi Sam,
wir hatten so ein System auch mal am Lager nachdem viele Schlüssel unterwegs waren und niemand wusste wer welchen Schlüssel hat,
allerdings weiß ich nicht mehr welches System es ist.
Aber wenn du den großen Freund Googel mit den Worten "elektronisches Schließsystem" fütterst findest du im zweiten Eintrag eine Seite die
"Zuhause alles sicher" heißt und die bieten verschiedene elektronische Türschließsysteme mit Mehrbenutzerverwaltung und auslesbarer Historie an. Schau dir mal den Artikel Art. Nr.: 0334968 an. Kostet 298€ plus Software und könnte das leisten was du suchst und zwar mit einem handelsüblichen Schließzylinder.
Grüße
Lars
An alle Limmer Bass Fans,
mir sind grade beim surfen in der Bucht 2 Auktionen mit doppel 15" PA Bass Gehäusen ähnlich Limmer, Selenium begegnet!
Wer Interesse daran hat zuschlagen!
LG Lars
Guten Abend zusammen,
IMHO sind du und dein Geschäftspartner auf der steuerrechtlich sicheren Seite, wenn du die Tankrechnung bei dir als sonstige Aufwendung oder betriebsfremde Aufwendung verbuchst (Nicht auf dein KFZ Aufwandskonto, sonst könntest du Probleme bei möglicher privater Nutzung deines betrieblichen KFZ bekommen). Dann berechnest du den Nettowert auf deiner Rechnung, am Ende wie gewohnt USt drauf, eine Kopie des Belegs drantackern und gut ist. Auf diesem Weg kann der Rechnungsempfänger die Tankkosten als eigenen Aufwand verbuchen und dir zusammen mit der restlichen Rechnung überweisen.
Ich könnte dir noch die Firma Seissiger empfehlen:
München
Andreasstraße 2
82054 Sauerlach
Tel.: + 49 / 931 / 88 39 52
Fax: + 49 / 931 / 88 39 53
E-Mail: m@seissiger.de
Die hab auch einen ganzen Schwung A7 auf Lager.
MfG Lars
Servus Wolfgang,
also wir sind im Stauffersaal, dem größeren, komplett offen, maximale Größe, es werden ca 750 Gäste erwartet.
Als PA habe ich momentan 8 St. db Technologies DVA T4 Line Array je Seite mit 2 18ern eingeplant.
Wir wollen / müssen alles fliegen, da bei der Gala nichts auf dem Boden stehen soll !
Ich hoffe mal ich komme mit der PA hin.
Ja mit den Hauspreisen hast du Recht, die haben mir auch ein Paket angeboten, das grade mal die Hälfte meiner Planung abdeckt aber mindestens 500€ teurer ist! Und das Material ist definitiv nicht so hochwertig wie meins!
Naja, ich habe die nächsten 2 Wochen eine Ortsbegehung, dann bin ich hoffentlich schlauer!
Danke für die Infos!
Gruß
Lars
Hallo Gemeinde,
wer von Euch kennt das Palatin in Wiesloch? Wer war schonmal auf einem Job dort?
Wer hat Pläne? MA 3D Bühnen- / Saalmodell?
Welches Material (Ton und Licht!) hab ihr genutzt?
Was gibt es sonst wissenswertes über diese Lokation?
Ich bin in einigen Monaten mit einer Galaveranstaltung mit begleitender Band dort!
Vielen Dank schonmal für die Infos!
Gruß Lars
Um jetzt mal eine rechtlich gesicherte Auskunft zu bekommen habe ich einfach mal bei meiner zuständigen Verkehrspolizeidirektion angerufen und den vorherigen Fall geschildert. Folgende Info´s habe ich bekommen:
1) Tobi, du liegst mit deiner Vermutung richtig! Der nötige Führerschein richtet sich AUSSCHLIEßLICH nach dem im Fahrzeugschein angegebenen zul. Gesamtgewicht. Eine Überladung hat keine Auswirkungen auf Zulassung bzw fahren ohne FS. Da lag ich dann definitiv falsch!
2) Und das is jetzt schon ein Brocken! Bei einer festgestellten Überladung wird eine Gewinnabschätzung vorgenommen, d.h. es wird der Gewinn geschätzt, den der Fahrer bzw. Halter durch die Überladung erziehlt hat! Dieser Gewinn wird per Gericht eingezogen!!!
3) Es wird natürlich ein Bußgeld fällig (siehe djtobi´s Link zum Bußgeldkatalog)
Und das gilt grundsätzlich bei Überschreitung der Gewichtsgrenzen, also egal ob mit Klasse B über 3,49t oder mit dem "alten 3er" über 7,49t!
Hoffe mal das euch das jetzt weiter bringt!
Helle und laute Grüße
Lars
Zitat von "djobi"wie sagte meine Rechtsprofessorin immer so schön:
Also, ich finde in der StVo den §34.
Und dazu gibt es einen Bussgeldkatalog.
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_03.php dort wäre es dann b) unter 7,5t
Und dort finde ich "nur" Geldbußen und Punkte.Fahren ohne Fahrerlaubnis ist §21 im StVG. Und dort steht nichts von Überladung, nur von Fahrverboten gem. §25 StVG.
Hallo djtobi,
danke für deinen Hinweis, hab den mal gleich ganz ernst genommen und im Gesetz nachgeschlagen!
Um es für alle nachvollziebar zu machen hier der betreffene § im Volltext:
Straßenverkehrsgesetz (StVG) » III. Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 21.
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, daß jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen wird bestraft, wer
1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozeßordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, daß jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozeßordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, daß jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.[/i]
Quelle: http://www.gesetze.2me.net/stvg/stvg0032.htm
Folgende Situation:
Ein Fahrer mit FS Klasse B (gültig bis 3,49t zul. ges. Gewicht) fährt einen Kleintransporter mit einem zul. ges. Gewicht von 3,49t. Dieser Kleintransporter hat ein eff. Gesamtgewicht von 3,99t, also eine Überladung von 500kg bzw. 14,32%.
Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:
1. Bußgeld in Höhe von 30€ wegen Überladung zwischen 10% und 15% (Schlüsselnummer 198.2.2)
2. Bußgeld in Höhe von 50€ und 3 Punkte wegen "Kraftfahrzeug [...] ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Betriebserlaubnis, Zulassung [...] auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt" (Schlüsselnummer 175)
3. Für dieses Fahrzeug wird eine Betriebserlaubnis über 3,49t vorausgesetzt / benötigt, der Fahrer besitzt keinen gültigen FS für diese Gewichtsklasse, daher "Fahren ohne Fahrerlaubnis" siehe § 21StVG
Sorry für die Gesetzteszitiererei, aber wenn wir über ein solches Thema fachlich diskutieren wollen, sollten die nötigen Grundlagen für alle bekannt sein!
Helle und laute Grüße
Lars
Hallo zusammen,
wer einen Sprinter etc. , der für 3,5t zugelassen ist überladen fährt, der fährt nicht nur ohne Führerschen, sondern auch ohne
Zulassung und allgemeine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.
Dies hat u.a. auch versicherungsrechtliche Konsequenzen!
Gleiches gilt natürlich auch bei Überschreitung der 7,5t Grenze z.B. mit dem alten 3er Lappen! Das ist dann ebenfalls fahren ohne FS und allgemeine Betriebserlaubnis für den LKW!
Gruß
Lars
Hallo zusammen,
der Preis den du für das Pult investieren willst ist nur die eine Sache, du solltest auch bedenken was deine Kunden bereit sind dafür zu zahlen. Also in welchem Marktsegment du dich bewegst.
Für Cover / Top40 VA´s halte ich den Licon 1x für vollkommen ok! Gutes Pult, nützliche Features und läuft stabil. Kennen viele Techniker und der Offline-Editor erlaubt dir auch daheim Shows vorzuprogrammieren und per USB-Stick zu übertragen, bzw eine auf der VA erstellte Show für´s nächste mal zu sichern.
Wenn du dich in der Touringebene bewegst und Rider erfüllen musst, dann wirst du um die Anschaffung eines MA bzw. HOG wohl nicht herumkommen. Allerdings sprechen wir dann gleich vom zwei- bis dreifachen Anschaffungspreis und daher auch über ganz andere Preise im Verleih! Und das ist auf jeden Fall ein Punkt, den du in deine Investitionsplanung einbeziehen solltest!
Mfg
Lars
Zitat von "stagecrew sasse"Es geht mir darum, dass dann wieder ein Vereinsschlosser denkt, er bekommt das wieder hin und beim nächsten Einsatz passiert was schlimmes mit dem Ding und es kommt trotzdem irgendwie auf mich zurück....
Grüsse
Hallo Gemeinde,
also das mit dem Einsatz des "reparierten" Stativs bei anderen VA´s ist die eine Sache, aber was wenn du den Job nächstes Jahr wieder bekommst und der Kunde sagt: "Hey wir brauchen aber dieses Mal ein Stativ weniger!" Und dann passiert was mit dem Material! Und dann ist wieder Material von dir im Eimer! Und natürlich auch weniger Kohle in der Kasse ![]()
Wäre eine Möglichkeit das dem Kunden so zu erklären, dass wenn er vor hat das Teil wieder instandzusetzen, das es dann auch vorschriftsgemäß gemacht wird! Evtl. kannst du dir das ja auch unterschreiben lassen, dann biste auf jeden Fall auf der sicheren Seite wenn später was damit passiert!
Und sollte dieser Fall eintreten, dass du die VA wieder machst, würde ich mir GANZ genau anschauen ob das Stativ wirklich das trägt was es soll!
MfG
Lars