Zitat von "timotimo"Nicht ganz. Die "Fachkraft für Veranstaltungstechnik" ist "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten". Wenn die festgelegte Tätigkeit, für die u.a. eine Ausbildung erfolgt sein muss, jetzt lautet: "blanken CEE-Anschluss anklemmen..." dann darf die Fachkraft das auch, soweit der Stromversorger in den TAB oder der Gesetzgeber im EnWG oder der NAV das nicht ausschliesst.
Die Frage ist, inwieweit diese Ausbildung geht. Letztlich ist das ja ein geraffter Kurs, und ich habe mal in einen Lehrplan hineingeschaut.
Ich habe den praktischen Teil, u.a. eben den Anschluss an einen Sicherungskasten, sowie die eigenständige Verdrahtung von solchen Anlagen definitiv vermisst. Es machte den Eindruck, als ob beim simplen fachgerechten Wechseln eines Drehstromsteckers die Praxis endet.
Ich lasse mich aber gerne belehren, dass es da vielleicht jetzt Kurse gibt, die umfangreicher sind.
Nur ein Beispiel: Ein Küchenbauer macht eine Ausbildung zur Elektrofachkraft, damit er einen Herd beim Einbau der Küche fachmännisch anschliessen darf. Er darf dann aber definitiv nicht die vorhandene Elektroinstallation ändern, Steckdosen in der Wand eigenständig verlegen, oder gar die alten zu schwachen Sicherungen im Sicherungskasten ändern. Ausnahme: Er weist diese Kenntnisse explizit nach und lässt sich das von der IHK bestätigen. Aber wenn das soweit kommt, dann könnte man den Beruf des Elektroinstallateurs eigentlich auch abschaffen... dann könnte ja auch jeder Maurer mit einer solchen Zusatzausbildung die komplette Elektroinstallation im Haus mit machen???