hallo golle,
ich kann es so nicht sehen. der va war selbst dj. die pa war für die kleine tanzfläche sicher laut genug, auch ohne vergewaltigung. aber mit den stunden und alkohol wird versucht, das zugehen der gehörgänge über die pa zu kompensieren - sehr schädlich für die ohren. natürlich wurde im vorfeld auch eine noch leistungsfähigere pa angeboten, jedoch aus budgetgründen nicht gebucht. es würde reichen, wenn es über 10m distanz drückt. warum sollte ein verleiher dann keine 5 kw-pa rausgeben?
oder gebt ihr für geforderte 10m-druck jedesmal eine 20kw-pa raus, damit eher die ohren, als die pa kaput gehen können? dann verzerrt sich aber das preisgefüge erheblich, und auch kunden, denen ne gemietete pa nicht völlig wurscht ist, müssen erheblich tiefer ins portemonaie greifen, auch wenn sie´s sonst nicht müssten.
zudem war der va-er kein anfänger, die party wurde bereits zu früheren zeitpunkten - mit weniger material (2x bass, 2x top) - durchgeführt. und das ignorante verhalten des djs trotz meines hinweises bei meiner freiwilligen stippvisite zeigt dessen verschulden objektiv nachvollziehbar. dieses verhalten nennt man aus juristischer sicht schlicht VORSATZ. und dafür haftet immer der vorsätzlich handelnde. ich gehe auch davon aus, dass bereits andere pa`s von kollegen geknöchelt worden sind. mehr einsicht sollte hier über die kostenbeteiligung (zu 100% musste der va-er den schaden nicht übernehmen) herzustellen sein.
mit diesem kunden ist das zukünftigere procedere (betreuung während der kompl. va-dauer) verabredet, und somit sollte sich der vorfall nicht wiederholen.
@hippellipa:
ZitatWie soll das zum Beispiel bei einer Festinstallation funktionieren? Da steht der Installateur auch keine 2 Jahre nebenbei und warten bis die Garantiezeit rum ist. Also ich für meinen Teil hafte für Treiber in meinen Boxen, wenn nicht manipuliert wurde.
Das halte ich für praxisfremd. Wenn ein Kunde von uns bspw. eine Hintergrundbeschallungsanlage installieren läßt, und sich nach einigen Monaten der Anwendungsfall in Richtung Discoparty ändert, soll der Installateur dafür haften, wenn versucht wird, mit 12er bässen und 6,5/1er tops einen rave zu fahren?
Oder bietest du als installateuer jeden barbesitzer, der dir gediegene musik vorgibt, eine 145 dB-PA an, damit diese für allen eventualitäten vorbereitet ist?
glaubst du wirklich, dass würden die kunden bezahlen und andere Installationsbetriebe würden sich verweigern, wenn der kunde nur das bezahlen will, was er bestellt? Auch wenn du bei evtl. deinem speziellen klientel so vorgehen kannst, verallgemeinern kannst du das aber nicht.
gruß f8274