Hi,
schon Traurig mit wie wenig ahnung manche Leute mal kurz soetwas zusammenschrauben wollen. Îch könnte dir Zahlreiche Schuko's zeigen welche sogar mit einer 16A absicherung abgefakelt sind.
Beiträge von Swemers
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Hi,
ich kann nur von billig-aggregaten in verbindung mit Pa-Technik abraten, da meistens Stör-geräuche zu hören sind, ganz abgesehen von der Höheren gefahr, durch Spannugs/Frequenz-Schwankungen. -
Hallo,
was stellt ihr euch alle so an, bestimmt hat er seine Vorsicherung dem Querschnitt angepasst, und die gefahr der dünnen Isolierung durch Schutztrennung vorgesorgt. Daher kommen bestimmt auch die 220 Volt zustande *g* . Gut zu der Male-Kupplung fällt mir nun wirklich nichts Blödes mehr ein *g* -
Hallo,
ZitatWichtig: Die VDE macht nur Empfehlungen und es muss nix davon eingehalten werden. Wenn aber was passiert wird meist geschaut was die VDE dazu meint und dann danach entschieden.
Solange nix passiert ist anders als im Straßenverkehr alles erlaubt .
Schwachsinn, jeder Mensch, welcher das Leben anderer Lebewessen wissentlich gefährdet macht sich Strafbar!!!!!! Das heisst genaugenommen sogar, das eine Fachperson (diese kann man auch durch Elektrotechnik als Hobby sein) welche eine Offensichtlich Lebensgefährliche gefahrenquelle nicht Spannungslos schaltet/Repariert sich Strafbar macht, dies kann sogar ein Blankes Kabel an einer Lüsterklemme sein.
[sarkasmus]Ich laufe mit ner MG Wildballernd durch die innenstadt. Solange ich keinen Treffe mach ich mich nicht Strafbar[/sarkasmus]ZitatLaut VDE darf eine Steckvorrichtung (CEE-Steckdose) nie mit Schmelzeinsätzen abgesichert werden, sondern nur mit LS-Schaltern (auch Automaten genannt) und zwar 3-polige, damit im Fehlerfalle alle 3 Aussenleiter vom Netz getrennt werden.
Stimmt zu 100% und ein RCD reicht nicht, da auch bei einer Überlast allpolig abgeschaltet werden muss. Dies gilt nicht nur für Steckvorrichtungen, sondern für jede Drehstromleitung, welche hinter der Lezten Schutzeinrichtung kommt.
ZitatWas Deine Whg betrifft, kann es sein, dass damals einfach noch keine RCD (und wenn, dann auch nur für's Bad/Terasse) vorgeschrieben war.
Dieser ist auch heute (ausser für deine beiden Beispiele) nicht vorgescrieben.
ZitatWenn die Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung den damals einschlägigen Vorschriften (VDE 0100) entsprochen hat, dann gilt bis Heute der Bestandsschutz
Jaein z.B. Fu-Schalter, und ich glaube Cat.H Automaten geniessen diesen nicht mehr.
mfg
Swemers