Der GLI ist für beide Anwendungen das absolute Mittel der Wahl.
5 einfache Entbrumdrosseln würden vermutlich nicht die Bandbreite übertragen können, die für RGBHV nötig ist.
Gruß,
der Hami
Der GLI ist für beide Anwendungen das absolute Mittel der Wahl.
5 einfache Entbrumdrosseln würden vermutlich nicht die Bandbreite übertragen können, die für RGBHV nötig ist.
Gruß,
der Hami
Wir haben zwar nicht alle Erfahrung mit LED-PARs, wohl aber mit der Suchfunktion des Forums. Bitte mache Dich zunächst damit vertraut, bevor es mit Lampen weitergeht. Oder scroll weiter runter, auf dieser Seite gibt es einen Thread, wo Du viele Anwender finden wirst.
Nicht zufällig für Aston Martin...?
Ruf doch mal bei WIGE oder deren monegassischer Tochter Samipamedia an. Ist zwar nicht deren Kerngeschäft, aber die werden vor Ort Kontakte haben.
Trinkt nicht zu viel Champagner ![]()
Gruß,
der Hami
...was ich mit Punkt 3 meinte, aber egal.
Nimmst Du NUR ein Videosignal, wird das Bild auf Deiner Leinwand auch schon bei Powerpoint matschig sein, das muss ja nicht.
Hallo!
Du hast Erfahrungen mit VGA auf Fernseher-Adaptierung?
Aha :roll:
Also...
1. VGA-Signal für den Beamer ist erst einmal ok, dann hast Du dort das best mögliche Bild.
2. PowerPoint auf fernsehen geht nur mit GANZ GROSSEN Schriften oder Bildern (es sei denn, es handelt sich um keine normalen Röhrenfernseher).
3. Du müsstest also das Signal splitten, einmal zum Beamer und einmal in einen Downconverter geben, wenn Dein Pezeh Dir kein Videosignal zur Verfügung stellt. Von da aus dann weiter in einen Videosplitter und fertig.
Wenn Du bis Duisburg fahren würdest, melde Dich mal, ansonsten sitzen zwischen D und K so einige Kollegen, die Dir auch helfen können.
Viel Erfolch!
der Hami
Wir nutzen Schäfer auf stabilen Füßen. Rutschen? Kippen halte ich für eher möglich. Abfangen nach hinten bzw. gegeneinander.
Wenn es keine Toploader sein müssen (CDJ-500?), sondern Du Einzelplayer für DJs generell meinst, haben wir bestimmt noch ein paar CDJ-1000 frei. Standort Duisburg.
Gruß,
der Hami
Gib mal in der Suche square one ein, dann muss hier nicht alles nochmal gesagt werden und man hat ALLE meinungen in 1-2 Threads, anstatt alle paar Wochen in einem neuen.
Nix für Ungut.
Du meinst WLL. work load limit.
Ich kann Dir nur die im immer ganz oben stehenden Post genannten Seiten ans Herz legen, dort sollte der Begriff erklärt sein: http://www.hbernstaedt.de
WLL hat SWL abgelöst.
Hat Dein Motor eine BGV C1-Kennzeichnung, muss die Lastangabe gemäß dieser Vorschrift gelten, Du musst also nicht mehr mit einem Faktor rechnen.
Gruß,
der Hami
gerade erst gesehen. Hast Du das Problem noch?
Geht über import, eigene Einstellungen usw. Wenn Du das noch nciht gefunden hast, melde Dich noch mal.
Gruß,
der Hami
Steht dahinter noch BGV C1 oder VBG70? Wenn nicht, handelt es sich um eine Industrieangabe, die Du pauschal halbieren solltest (je nach Bauteil, Industrie oft mit 6-fachem Faktor gerechnet).
Die BGV C1 ist keine Industriegrundlage, sondern eine Erweiterung für einen speziellen Einsatzzweck.
Gruß,
der Hami
Hast Du mal direkt bei KS gefragt?
So langsam sind ja mehrere Systeme unterwegs, da kann man Dir bestimmt schnell eine Auskunft geben, wer das einsetzt
Unser T-Line wäre auch noch frei, aber leider am anderen Ende der Republik...
Gruß,
der Hami
Bei der Licon definitiv Trackball, da Du darüber ja auch zwischen den aktivierten Lampen hin und her schalten kannst, was auch bei der Programmierung hilft. Exakte Positionierung natürlich mit den Wheels, aber es gibt doch häufig Situationen, in denen der Trackball hilft!
Gruß,
der Hami
Speziell, da es keine Festivals sind, sondern immer die gleiche Band zu betreuen, würde ich da an Eurer Stelle einen Digitalmixer nehmen.
Und wenn Ihr mit dem LS9 hinkommt, umso besser:
- weniger Aufbauzeit
- Pult leicht und einfach auf- und abzubauen
- platzsparender FOH
Wenn Ihr ein M7 nehmt und Amptown überredet, das Case der 48er auf ein 32er anzupassen, bekommst Du sogar im Case noch nen 42er, einen Hall und einen CD-Player unter - plug & play.
Gruß,
der Hami
P.S.: da habe ich wohl zu langsam geschreiben, eben war hier nur der Threadstart. Alle nix zu tun ![]()
Eliminator: und welcher Kannenhersteller baut das so? Kenne ich nur von anderen Lampen (DTS, vielleicht JB). So etwas suche ich auch noch als Par. Dann noch Akku für 10 Stunden in einem Basement und so mancher Aufbau geht wesentlich schneller...
War kein Angriff, nur muss man hier mittlerweile alles doppelt und dreifach klar ausdrücken, was mir auch manchmal schwer fällt
Habe gerade mal den zitierten Beitrag überflogen und bin der Meinung, dass die hier beschriebenen Wind-Ups kein zweites Seil bzw eine Bolzensicherung haben. Somit haben Sie nicht nur kein BGV C1 - Zeichen, sie würden auch keines bekommen.
timotimo: Deine Äußerung ist daher mißverständlich. DIESE Wind-Ups dürfen "eigentlich" nicht stehen bleiben. Erst recht nicht überlastet.
Bei erwähnten Mikrostativen (im verlinkten Thread) kommt es auch eher nicht vor, dass Personen unter einer gefährdenden Last stehen, das kann hier schon anders aussehen.
Nur noch mal zur Sicherheit. Was man doch viel faseln kann über dieses kleine Thema...
Zitat von "Chris Mack"Dass man eigentlich keine Traversen an die Stative bauen darf weiß ich.
Aber die Realität zwingt mich dazu :wink:
HALLO!?!
Ich will hier nicht über Gebühr meckern, aber DU führst alles ad absurdum, was wir hier "Leuten wie Dir" versuchen, mitzuteilen. Wind-Ups in fragwürdigem Zustand (der Dir ja auch noch egal zu sein scheint) für Traversen zu nehmen, solltest Du NICHT machen! Und wenn, dann publizier es nicht auch noch. Närrischer Tuk, wie mal jemand gesagt hat...
Dein Verhalten ist verantwortungslos, die öffentliche Darstellung um so mehr. Hier lesen schließlich auch vollkommene Newbies mit.
Ab in die Ecke und zurück zu 2 4er-Bars ohne Scanner dazwischen. Wer Hollywood will, sollte nicht Oer-Erkenschwick aufbauen (ich habe nichts gegen O-E, nur ein Beispiel!) ![]()
Zitat von "ADMIN"Die "Weigerung, bei einer VA mitzuwirken" ist dem VfVT auch nicht möglich, das Verlassen der Versammlungsstätte wäre eine Ordnungswidrigkeit. Noch mal im Klartext: Die Aufgaben des VfVT stehen nicht im Arbeitsvertrag (der ihm allenfalls weitere Aufgaben zuweisen kann), sondern im Gesetz.
Eben, das gilt aber nur für den offiziell Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik. Der Tontechniker in diesem Fall, der diese Aufgabe nicht offiziell übernommen hat, kann sich sehr wohl weigern.
Das mit dem SAE-Schein war nur ein Beispiel. Ein Satz wie z.B.: "Das ist unser Techniker, der sich mit allem auskennt und das immer aufbaut", dürfte ja schon reichen, um zumindest eine Teilschuld in Aussicht zu stellen.
Insofern ist alles vorab mündlich Besprochene in Richtung "das haben wir immer schon so gemacht" in keinem Fall im nachhinein als Schuldanerkennung anzusehen...