Zitat von "fladdi"Bekommt er au nit.
Hannover? Heinrich, Armin?
Brauch´ ich auch nit. Danke. :wink:
Hannover? Im Prinzip: Ja.
Allerdings könnte es sein, daß ein Kunde mit Auftrag droht. Wir werden sehen.
Zitat von "fladdi"Bekommt er au nit.
Hannover? Heinrich, Armin?
Brauch´ ich auch nit. Danke. :wink:
Hannover? Im Prinzip: Ja.
Allerdings könnte es sein, daß ein Kunde mit Auftrag droht. Wir werden sehen.
Warum wusste ich nur, daß sowas kommt? :grin:
Du armes!
Sollen wir für dich sammeln? :wink:
Meine Kugelmaus hängt am SD1.
ZitatWenn ich irgendwo ne Anlage stelle, soll sie auch funktionieren.
Und wenn jemannd die 50€ Miete für die ULX nicht bezahlen möchte, muß er eben mit Kabel leben, oder zu jemand anders gehen.Aber viele sagen sich, hauptsache billig und beschweren sich später auch noch warum es nicht so funktioniert hat wie gewollt.
Quallität hat eben ihren Preis...
Genau so ist es.
Zitat von "morgen_meister"...ist auf zeitschriften nicht so wirklich verlass, weil die nicht direkt ein Produkt als schlecht befinden dürfen. Da´s darf glaub nur Stiftung Warentest oder so.
Dürfen dürfen das alle Zeitschriften. Nur kann sich ein, nennen wir es "kritisches" Testergebnis u.U. negativ auf die Anzahl der vom jeweiligen Hersteller geschalteten Anzeigen auswirken.
Nur vom Verkaufpreis kann kein Verlag leben.
Der Onlinevorverkauf ist wesentlich billiger: 26,-€
Was würdest du als Brett für derartige Themen vorschlagen?
Das offene ist zu schade dafür. :wink:
ZitatUnd die sind nunmal nicht linear.
Jungs, was der Onkel Treibsand damit meint: Die Impedanz einer Spule ist frequenzabhängig.
Ein Rudel Wegwerfboxen an einem Billigstamp.....
-> Party daheim.
Zitat von "hell&dunkel"Nur zur Erinnerung.
Das können auch Gewindebolzen zum Befestigen der Leiterplatten sein.
Wo ist da ein Problem?
Zitat von "Currywurst"...Natürlich vor jemand, der eine Leistung nicht erbracht hat, bei einem anderen über einen lägeren Zeitraum in der Schuld steht. Also schon ein "schwarzes Schaf"
...
Ausserdem geht es bei diesen Warnungen um Personen oder Firmen, die anderen, über einen längeren Zeitraum (mind. 4 Wochen) Geld schulden, oder eine bereits bezahlte Leistung nicht erbringen.
Wenn dir ein Geschäftspartner (=Kunde oder Lieferant) eine Leistung in Form einer Lieferung oder Leistungserbringung (auch Zahlung) schuldet und er dieser nicht nachkommt, solltest du ihm zuerst eine angemessene Frist zum Erbringen der Leistung stellen.
Wenn das nicht fruchtet, kannst du oder der Anwalt deines Vertrauen beim zuständigen Amtsgericht Antrag auf Ausstellung eines Mahnbescheides stellen.
Du bist Gewerbetreibender (=Unternehmer) und musst wissen, wie so etwas abläuft. Pflichtlektüre für Unternehmer: Das BGB.
Die IHK bietet sicher auch bei euch Kurse zum Thema Forderungsmanagemet an.
Den Rest erzählt dir der Anwalt oder Inkassounternehmer deines Vertrauens.
Zitat von "Currywurst"
Eine Warnung wird nicht ausgesprochen, weil einem ein Furtz quer liegt!
Beim Lesen im Warnungenbrett habe ich gelegentlich den Eindruck, daß es doch so ist.
Zitat von "Currywurst"... bassbumper:
Dein Einwände in allen Ehren, aber das Warnungen-Brett im PA-Forum existiert schon sehr lange, und da regt sich auch keiner drüber auf. Warum also nicht auch hier im Party-Forum eins?
...
Keiner?
http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=56093&highlight=frontal
Armin
Unternehmer
Ist das nicht auch das Problem am Stammtisch; Sprich: Hier? :wink:
Was versteht der Kunde unter "von außen beleuchten" bzw. was willst du ihm verkaufen? Soll ein 150m langes, 20m hohes Hochregallager flächig in Kongoblau erstrahlen oder will der Dorfschmied vier Lampen links und rechts des Werkstattores?
Daß im Prinzip ein normalen Floorspot im Freien nicht eingesetzt werden darf, weißt du ja. Du weißt aber auch, daß es oft trotzdem passiert.
Abgesehen davon ist im Forum ein Händler unterwegs, der eine Palette Frontschaum im Lager stehen hat...
Den Link spare ich mir, sonst müsste ich ihn ja selbst wieder entsorgen. :wink:
Zitat von "Jonnytrance"Zuhause ja.
Das Stichwort.
Verschoben nach "Party daheim"
So ganz am Rande und zum Thema:
Auf dem Schild zum Parkhaus steht etwas von
2,0m
Eben, da war doch was. :wink:
Zitat... Steuerfreiheit für Vereine ...
Das stimmt so nicht. Nur der "ideelle Bereich" ist steuerbegünstigt.
Und dann auch nur, wenn der Verein gemeinnützig ist.
Der wirtschaftlich Bereich wird besteuert wie ein Gewerbebetrieb.
Vereinszweck bei einem Fußballverein ist z.B. u.A. der Spielbetrieb.
Nicht Vereinszweck sind z.B. Stände bei Stadtfesten oder Alkoholvernichtungspartys mit Deejott oder Band in der Turnhalle.
Das Interessante dabei: Die Übergänge sind fließend.
Merke: Steuerecht bei im Verein kann komplizierter sein als bei einem kleinen Gewerbebetrieb.
Vor allem über die Trennung ideeller Bereich / wirtschaftlicher Bereich stolpern viele Kassierer und Vorstände.
Es gibt einige Vereine, die dadurch ihre Gemeinnützigkeit verloren haben.
Zum eigentlichen Thema:
ZitatWenn Du anfragst, kommen sie gerannt. Alle.
...
Andimund tut Wahrheit kund... die kann weh tun.
Armin
Edith fand noch mehr Fehler
Und schon wieder ein Kleinunternehmerregelungsonlineshop.
Bitte keine Links zu Onlineshops.
Zitat von "Der §19 UStG-Onlineshop"Alles anzeigen
Technische Details8 Zoll Subwoofer mit 250 WMax.
Antrieb erfolgt über 5 dreilagige Polplatten (38 Oz Magnet)
Gummisicke
Polypropylen-Membrane schwarz
Schwingspule 38mm
Frequenzgang 49Hz-5,2KHz
Schalldruck 91dB
Maße: 200mm
Lochkreisausschnitt 184mm
Einbautiefe 110 mm
Einheit: 1 Stück
Unser Preis: 41,98Euro
Alle Preise gem. §19 UStG umsatzsteuerbefreit zuzügl. Versand
Was macht Spielzeug auf einer Bühne?
Das sind die Dinge, die dein Sachbearbeiter vom Finanzamt hier gerne liest.