Weiter OT: Gesetzliche GEWÄHRLEISTUNG, die 34293te:
Gegenüber Endverbrauchern 2 Jahre, nach 6 Monaten erfolgt die Beweislastumkehr; d.h. der Kunde muß nachweisen, daß das Gerät bei Auslieferung schadhaft war.
Bis 6 Monate muß der Händler nachweisen, daß es nicht schadhaft war.
Die GARANTIE ist eine FREIWILLIGE Leistung des Herstellers/Lieferanten.
Armin