Zitat...allerdings nur für Privatparty´s...
Es ist dem Geschädigten schlichtweg gesagt egal, ob erseinen Netzhautschaden von der Discobubenparty-GbR-großen-Hallen-Party oder euerer Kellerparty hat.
Bei der GbR hat er allerdings einen Vorteil: Er kann jeden GbR-Gesellschafter auf Schadenersatz verklagen. :wink:
Nur so zum Nachdenken.
Armin