Zitat von "LJKiki"Nein.
Zum Vorsteuerabzug sind nur Firmen berechtigt, die selbst Mehrwertsteuer (besser gesagt Umsatzsteuer) bezahlen.
Nicht ganz. Grob gesagt:
Steuerrechlich wird bei einem gemeinnnützigen Verein zwischen
ideellem Bereich und wirtschaftlichem Bereich unterschieden.
Der ideelle Bereich umfasst den Vereinszweck, d.h. z.B. bei einem Fasnachtsverein, Schützenverein oder Heimatverein die "Pflege des Brauchtums".
Zum wirtschaftlichen Bereich gehören die Aktivitäten, die nicht dem Vereinszweck zuzuordnen sind, wie Einnahmen aus Weihnachtsmarkt, Stadtfesten etc.
Dieser Bereich wird Ust.-mäßig wie ein Gewerbebetrieb behandelt.
Steuerrechtlich kann man in einem Verein mehr falsch machen als bei einem kleinen Gewerbebetrieb.
Armin