Zitat von "mckrise"
....und mit folgendem Hinweis versehen:
[b]Zitat: "Auf Wunsch kann eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. ausgeschrieben werden.
Wir gewähren eine Garantie von 6 Monaten
Da du dein Zeug gewerblich verkaufst, bist du mit 2 Jahren Gewährleistung dabei.
Für Gebrauchtwaren kannst du sie auf 12 Monate einschränken. Das ist
dann aber keine "Garantie".
Nach 6 Monaten wird die Beweislast umgekehrt, d. h. der Käufer muß nachweisen, daß das Gerät schon beim Kauf mit Mängeln behaftet war.
Nur beim Verkauf an Gewerbetreibende kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden.
Soweit mein Wissen.
Armin
Edit: Text geändert.