Baurecht und damit VersammlungsstättenVo ist Ländersache.
Der Bund hat die MusterversammlungsstättenVo als "Vorlage" für die VStVo der Länder erstellt.
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) kommen von der gesetzlichen Unfallversicherung, der Berufsgenossenschaft.
In Kraft tritt die VO bzw. Vorschriften zu dem Datum das drin steht.
"diese XYZ tritt ab xx. xx. 200X in Kraft und ersetzt........"
(Blöde Antwort, aber so war deine Frage)
Wenn du den Geltungsbereich meinst,
grob gesagt:
Geltungsbereich der VStVo: Versammlungsstätten.
Die UVV gelten für Arbeitnehmer.
Alles im Netz zu finden.
Armin
Gute Nacht