Zitat von "netsrac"und wie ist der kleine text zum thema betrieberlaubnis zu verstehen? muss ich mit dem ding dann irgendwo antanzen zum genehmigen oder was?
Die genehmigungsfreien Frequenzen sind was für Babyphon, Garagentüröffner, Partykeller-Funkmikro, Funksteckdose, Kinderspielzeug & Co. Dort wuselt alles rum.
Genehmigugspflichtige Frequenzen:
Stichwort: RegPT Frequenzzuteilung Durchsage-Funkanlagen
Kosten für Anmeldung pro Frequenz (2001): 125,- DM
Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation.
http://www.regtp.de
Vorgehensweise: Regtp Außenstelle anrufen,
zum zuständigen Mitarbeiter (Drahlose Mikrofonanlage) verbinden lassen, gewünschte Frequenz nachfragen, Formular aus Netz laden, ausfüllen und einschicken. Frequenzzuteilungsurkunde kommt per Post, Funkmikro kaufen und einschalten.
Mit Frequenzzuteilung bist du auf der sicheren Seite. Betrieb ohne Frequenzzuteilung ist illegal.
Armin