Ich hab´mir erlaubt, die Tippfehler im Titel zu korrigieren. Jetzt sollte sich der TS erbarmen und die Bilder auf VGA reduzieren.
Beiträge von hell&dunkel
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Zitat von "Falco"
Aluatze: Du sprichst von der sogenannten Handwerkerregelung. Es muss nicht aufgezeichnet werden, wenn das Fahren NICHT die Haupttätigkeit ist. Damit sind mehr als 4 Stunden gemeint nach herrschender Auslegung und zwar pro Tag.
Baue ich also Falcos "4 Stunden" in dein Zitat mit ein, sieht es so aus:Kurz: Fahre ich mit 3,5t z.B. von Stuttgart nach München, habe ich keine Aufzeichnungspflicht, da ich unterhalb 4h Lenkzeit bin.
Fahre ich dagegen nach Berlin, darf ich Strichlein auf das Tageskontrollblättchen malen.
Alternativ dazu könnte man zu zweit fahren, dann bleiben beide unter 4 Stunden.
So sehe zumindest ich das.
Jetzt fehlt mir persönlich für die 4 Std nur noch eine vernünftige Quelle.Ich entdecke allerdings hier:
http://www.zdh.de/fileadmin/user…ker_2014_01.pdf
Nirgendwo eine Definition der "Haupttätigkeit" bezogen auf den jeweiligen Tag.Kaufen wir uns einfach Autos <2,8t und > 7,5t und alles wird gut.
Dann fällt der ganze Handwerkerregelungsstreß mit all seinen Fallen weg.Armin
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Zitat
Wenn ich ein Fahrzeug über 2,8t zGG fahre, und die Handwerkerregelung findet keine Anwendung, dann bin ich verpflichtet die Lenkzeiten aufzuzeichnen, UND ich muss den Lenkzeitennachweis der letzen 28 Tage mit mir führen. Wenn ich aber in den vergangenen 28 Tagen oftmals ohne Lenkzeitennachweis unter der Handwerkerreglung gefahren bin, dann habe ich Lücken im 28 Tage Nachweis.
Ich könnte für die Lücken Tätigkeits- oder Urlaubsnachweise mitführen, dessen Inhalt wäre dann aber gelogen.
Wenn du die letzten 28 Tage z.B. 3x mit Tageskontrollblatt unterwegs warst, brauchst du für den entsprechenden Zeitraum den "Urlaubsschein" (bzw mehrere) mit dem Eintrag bei "hat von ... bis ... keine Aufzeichnungspflichtige Fahrzeuge gelenkt"
Ein Fahrzeug unter 3,5t sowie ein 3,5-Tonner mit Nutzen der Handwerkerregelung sind ja nicht aufzeichnungspflichtig.Lustig wird es bei 3x Tageskontrollblatt, 2x Fahrten mit analogem Fahrtenschreiber und zweimal Fahrerkarte innerhalb von 28 Tagen...
Da ist es einfacher, jeden Tag 12-Tonner (natürlich incl. Pausen am WE) zu fahren.
ZitatFazit: Bei gemischtem Fahrbetrieb macht es Sinn, die Handwerkerregelung nicht zu nutzen, und die Lenkzeit immer zu dokumentieren (auch das handschriftliche Tageskontrollblatt im 3,5t ohne Tachograph). Oder sehe ich etwas falsch?
Im Prinzip ja, du handelst dir damit allerdings einen Papierkrieg ein.
Dann lieber für jede Fahrt >2,8/<3,5t außerhalb der Handwerkerregelung ein Tageskontrollblatt incl. Urlaubscheinen. Das ist zwar prinzipiell der selbe Papierkrieg, vermindert allerdings die Gefahr von falschen Einträgen in den Kontrollblättern durch die Mitarbeiter.Ein Elend ist es immer. Für den Gesetzgeber gibt es anscheinend keine Beschäftigten, die außer fahren auch noch andere Tätigkeiten ausführen.
Schönes Beispiel: Messe - Anfahrt 3 Std mit dem LKW, Ausladen, LKW auf den 600m entfernten Parkplatz, dann Aufbau.
Genau genommen müsste der Fahrer zur Aufzeichnung der Pausen zum LKW laufen.
Steht das Fahrzeug 5 Tage, benötigt der Fahrer für diese Zeit einen "Urlaubsschein" mit "sonstige Arbeiten ausgeführt".
Der lässt sich theoretisch vorab ausdrucken. Wenn das Fahrzeug dazwischen benötigt wird, wird´s allerdings komisch. :roll: -
Das soll heißen, daß du dich mit deinen Daten dort genauso einloggen kannst.
Die "Anfänger" dort sind zum Teil genau so alte Männer wie hier.
Nur ist der Anteil derjenigen, die die LAB-Ampracks mit dem Stapler verlanden, dort wesentlich geringer.
Im übrigen ist die Holzkistenselbstbauerelite dort unterwegs.
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Stimmt. Der Leistungsempfänger fehlt.
Vergiss die 800l. Mein Denkfehler. :oops:Welche Lösung dann?
Bei längeren Strecken lässt sich das Problem z.B. mit "einmal mehr Tanken" auch bei einem 12Tonner umschiffen.
Allerdings wird es lästig.
Nur: Wie löst das der barzahlende Transportunternehmer mit der schlechten Schufa und dem großen Auto?Ich mache auch mit: Welche Tankkarte?
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Zitat von "Volker"
je nachdem was man für ne Schüssel volltankt bringt die Lösung mit der Kreditkarte wenig, es sei denn der Fahrzeugnutzer lässt sich vor Ort immer ne richtige Rechnung in der Tanke ausstellen...
-> Kleinbetragsrechnung (in Deutschland nach wie vor 150 Euro brutto und damit beim Tanken schnell erreicht, Österreich hält seit neuestem wohl alles bis 400 Euro für einen Kleinbetrag...).
Daher ist (umsatzsteuerlich) Vorsicht geboten bei LKW für Männer, Tourbussen oder auch drei PKW auf einen Beleg usw...Zitat von "Beleg der Tankstelle meines gringsten Mißtrauens"Laufende Nr., Rechnungsdatum, Ust.-ID, Bruttobetrag, Nettobetrag, MwSt. Satz, MwSt Betrag, Verkaufte Artikel...
Alles drauf, was eine Rechnung oder "gleichwertige Zahlungsaufstellung" ausmacht.
Damit würde ich auch 800l Diesel in ein Auto füllen, mit der Kreditkarte zahlen und den Beleg bei der vorgesetzten Dienststelle abgeben. -
Du hättest den
Smily auch weglassen können. :wink:
Das wäre auch mein Vorschlag gewesen.
Nur denke ich, daß bei einer Veranstaltung, bei der darüber nachgedacht wird, >80kg alleine die Treppe hoch zu wuchten, keine Stapler vorhanden sind.
Du bist verwöhnt. -
Ich hatte schon zum Thema angesetzt, dann aber doch nur die OffTopic-Antwort gepostet.
ZitatJungs, es geht hier um ROLLTAGE!
An sich ist die Diskussion über Rolltage / Offdays sinnlos. Es sind zu viele Faktoren, die reinspielen.- Ist das Material ein Schnelldreher (würde der Einzelhandel sagen) oder eher Ladenhüter?
- Ist gerade "Saison" für das Material (Sie auch oben)
- Wie hoch ist der Verzweiflungsgrad des techn. Dienstleisters / Vermieters? Sagt die Bank regelmäßig "hallo"?
- Wer ist der Kunde?Das muß jeder selbst wissen, unabhängig von irgendwelcher Kalkulationssoftware. Das verhält sich ähnlich, wie bei Langzeitvermietungen.
Letztendlich interessiert nur, was am Ende rauskommt.Zitat von "Donat"Schaiss Bronsche mitzu viel Chaoten!
jeden Monat geht ein VT-Unternehmen pleite
Es geht auch jeden Monat irgendwo eine Verkaufsbude pleite. Gelegentlich auch ein Casebauer, Klangmöbelbastler und besoders oft der
"Anlage B Handwerkordnung - Ich-kann-alles-was-keinen-meister-braucht" - Spezialist.
Was will uns der Poster damit sagen? Daß sich der Markt teilweise selbst bereinigt? Daß in den Meisterschulen für VA-Technik Kalkulation wie für Industrie gelehrt wird, obwohl Kalkulation wie im Handwerksbetrieb zzgl. der Besonderheiten der VA-Technik besser wäre?
Daß es zuviel Hell&Laut-Material am Markt gibt? Daß er trotzdem in diesen vollen Markt noch wiederbelebte, ehemals dänische Holzkisten verkaufen will?
Fragen über Fragen. -
Zitat von "donut"
Ein Beispiel:
ich bin ein Veranstalter und brauche eine Bühne mit Technik für einen Tag, wieviel kostet das?
VT-Dienstleister1: 1.000,-€
VT-Dienstleister2: 10.000,-€
VT-Dienstleister3: 100.000,-€wenn Du in der Position des Auftraggebers wärst,
für welchen VT-Dienstleister würdest Du dich entscheiden?natürlich für den richtigen!
jedoch etwas ganz entscheidendes fehlt! Die beantwortung relevanter Fragen, die hier gar nicht gestellt wurden:
Z.B. wie, was, wann, wo, wer?
Klar fehlt das. Da das aber fehlt, könne wir das ja im Angebot präzisieren:Zitatwieviel kostet das?
Alles kein Problem:
6 Bühnenpodeste 30cm Höhe mit Treppe
Kein Dach
2x Dimmerbar
2x 15"/1" Kisten
(Irgendein) Pult (das gerade rumsteht)
5 Mikrofone
Zuspieler (CD-Player mp3-fähig)
Kein Muco
Anfahrt bis 20km
Aufbau ab 13.00Uhr, VA von 18.00-23.00
Ein Aufbauhelfer ist vom veranstalter zu stellen.
Bitte brauchbares Catering.800,-€uropäische Thaler netto.
So könnte das dann im Angebot stehen.
Das ist eine Bühne mit Technik.Oder auf was wolltest du hinaus?
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Genau so dachte ich mir das. Heute vormittag hatte ich schon angesetzt "...2x Audio Zenit CD15..." zu schreiben.
Die ballern auf 20m² recht gut und sind sicher auch in weiß lieferbar. :grin: -
Nö, danke. Mein Bedarf an Win 2K und XP-Lizensen ist gedeckt.
Insgesamt habe ich drei Rechner mit Win7 und drei mit XP.
Ein XP-Rechner ist frisch aufgesetzt. Da war zuvor W2K drauf.
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Dann schreib doch die Sätze so, daß es zusammenpasst.
Die Beschallungsonkels sind da eventuell etwas zu direkt. Du musst deshalb nicht traurig sein.
Traurig kannst du dann sein, wenn Finanzamt und Berufsgenossenschaft sich damit beschäftigen.Du bittest aktuell auf deiner HP noch für deinen Gewerbebetrieb um Spenden. Interessante Konstruktion.
Die (ehrenamtlichen) Mitarbeiter sind rein rechtlich betrachtet Beschäftigte im Sinne der Berufsgenossenschaft.
Sind die angemeldet? -
Zitat
....läuft das über mein Einzelgewerbe, und andere helfen einfach nur mit...
Damit wir eben Spendenquittungen schreiben können usw...
Du stellst als Gewerbetreibender Spendenquittungen aus? Interessant.
Auch Versicherungsrechtlich sehr interessant.ZitatWir sind gerade in dem Prozess einen gemeinnützigen Verein aufzusetzen,
Kaffee setzt man auf. Ein Verein wird gegründet. Der richtige Weg wäre, den Verein zuerst zu gründen. -
Zitat
Windows XP kam am 25. Oktober 2001 auf den Markt. Keine 13 Jahre später will der Hersteller keine Wartung mehr machen und keine Ersatzteile mehr liefern?
Das Ersatzteil bekommst du für 99.-€ unter dem Namen Windows 7 OEM.
Ich durfte feststellen, daß es doch tatsächlich Software gibt, die unter Win7 nicht mehr läuft. Unter anderem eine Textverarbeitung aus WIN 3.1-Zeiten, ein PDF-Programm und MS Picture It.
Allerdings geht davon die Welt nicht unter.
Irgendein Rechner ist immer übrig, der mit frisch installiertem XP (vorher W2K) sein Gnadenbrot bei netzfreier Diät bekommt. Wo ist da ein Problem? -
Als Moderator in Onkel Michas Spielkinderbetreuung muß man sich passend ausdrücken, sonst wird man nicht verstanden.
Oder denkst du, ich mache mir die Mühe, hier Argumente zu posten?
Das haben Kracky und Skyworker schon zu Anfang aufgegeben. -
Grenze? Es gibt genaugenommen keine.
Zum gewürfelten Haufen (unabhängig von der Holzkiste): Funktionieren tut alles immer irgendwie. Krach kommt raus.ZitatWirkungsgrad Infinity 102db
Na also. Dann passt es ja. Damit spielst du auch eine Seeburg TSM15 gegen die Wand. Die hat nur 98dB.
Das Fazit daraus:
Markus hat getestet - kauft euch gebrauchte Infiniti SM155 und stapelt sie. -
Um es auf die Beschallungsbranche zu übertragen:
Lasst uns Rudelweise Dynacord 15/3er kaufen und stapeln. Das klappt mit den verbauten Stapelecken hervorragend und ergibt großflächige Schallwände. :wink:15/3er-Stapel hatte ich schon. Danke, kein Bedarf.
Die Lumix T27 habe ich auch. Deren Kompressorschaltung funktionert hervorragend.
Daher der Eindruck der nur wenig nachlassenden Lautstärke. -
Zitat
Dass es mit der Entfernung nicht viel leiser wird hat aber sehr wohl auch mit der Anlage zu tun. Der Pegel direkt vor den Boxen ist im Vergleich zu leistungsstärkeren PA Lautsprechern nicht so hoch, dafür nimmt der Pegel dank der grossen Schallwand mit der Entfernung auch nicht so stark ab
Wenn eines der großen Probleme der Beschallungswelt auf derart einfache Weise zu lösen ist: Herzlichen Glückwunsch. Hast du dir schon überlegt, den Stapel zum Patent anzumelden?
ZitatEs waren zwei riesige Türme aus gestapelten 2 Wege günstigt Boxen die die Band auf dem Marktplatz eben erdig platziert hat.
Auch Lullus lernt nie aus. -
Eine weitere Quelle:
http://kroul.de/index.php?article_id=260 -
Ganz klar: Da wurde nicht ELA mit 100V ausgeschrieben und vom Elektriker eingebaut, da war der verkaufsaktive Veranstaltungtechniker tätig.
