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  2. hell&dunkel

Beiträge von hell&dunkel

  • LKW-fahren nach 50. Geburtstag - Aufgepasst!

    • hell&dunkel
    • 17. April 2014 um 15:21

    Deniniere "gar nicht all zu lange Zeit".

    Zitat

    Diese Welt ist nicht neu.


    Dir nicht. Mir auch nicht.

    Bei einem Messejob letzten Herbst habe ich einen Aussteller (Renault Traffic und 1,3Tonnen-Anhänger, ~200km zu fahren) gefragt, wie er denn das Problem mit der Aufzeichnungspflicht nach FahrpersonalVO löst.
    Nach zwei Minuten habe ich entnervt aufgegeben. BAG und Polizei haben die besseren Argumente. Ganz sicher.

    Früher galt die Handwerkerregelung bis 12t. Zumindest bin ich letztes Jahr einem Mauerermeister begegnet, der das noch glaubt....

  • LKW-fahren nach 50. Geburtstag - Aufgepasst!

    • hell&dunkel
    • 17. April 2014 um 12:03

    Unabhängig von der Art der Zulassung PKW/LKW unter Einbeziehung der Handwerkerregelung, Mitarbeiter ist nicht als Fahrer angestellt, was aus seinem Arbeitsvertrag hervorgehen sollte:

    Unter 2,8t: Nix.

    2,8t-3,5t: Aufzeichnungspflicht (Tageskontrollblatt- selbst Strichlein malen), wenn (lt. Falco) Fahren mehr als 4h des betreffenden Arbeitstages ausmacht.

    >3,5t-7,5t: Aufzeichnungspflicht (Fahrtenschreiber Analog/Digital, je nach Fzg.), wenn der 50km-Umkreis um den Standort verlassen wird.

    >7,5t Aufzeichnungspflicht (Fahrtenschreiber Analog/Digital, je nach Fzg.)

    Das Problem beim grauen Lappen (mit dem Bubenbild :D ) ist der digitale Fahrtenschreiber. Der geht nur mit Fahrerkarte. Die wiederrum gibt es nur mit neuem Führerschein. Fahrzeuge ab Baujahr 2006 haben grüne Umweltplaketten und digitale Fahrtenschreiber.
    Kurz: Irgendwann gibt es keine Autos mit analogen Geräten mehr - dann muß die Pappe weg und die Karte her.

    Aluatze und mir geht es hier gerade um die Auslegen der Regelung 2,8-3,5t.
    Laut Falco ist die aktuelle Auslegung so, daß nur der jeweilige Tag (Entscheidung Aufzeichnen ja/nein) zu betrachten ist.
    Die Handwerkerregelung im Fahrpersonalqualifizierungsgesetztes betrachtet dagegen die gesamte Tätigkeit des Fahrzeuglenkers.

    Das Problem mit dem 3,5t:
    Für eine Fahrt mit einem 3,5tonner 5 Std durch Deutschland benötigt der Fahrer dann folgendes:
    Einen Urlaubsschein ("hat im Zeitraum von..bis keine Aufzeichnungspflichtigen Fahrzeuge gelenkt...")
    Ein Tageskontrollblatt, in dem er Linien in unterschiedliche Spalten für Lenkzeit, sonstige Arbeitszeit und Pause malen darf.....

    Sind die Jungs zu zweit unterwegs, können sie sich abwechseln und die Aufzweichnungspflicht fällt weg.
    Schöne, neue Fahrpersonalverordnungshandwerkerregelungswelt.

    Soweit meine Sicht der Dinge.

  • Mehrere Cases, Kabeltruhen usw..

    • hell&dunkel
    • 15. April 2014 um 22:48
    Zitat von "Reini"

    bitte Preise angeben wie in den Regeln zu lesen

    DANKE


    +1

  • Party und Stage Bilder von Hobby Kisten Schleppern

    • hell&dunkel
    • 15. April 2014 um 13:01
    Zitat von "treibsand"

    Ökologischer....


    Green Event.... :grin:

  • wo geht bei euch eine pa los?

    • hell&dunkel
    • 15. April 2014 um 12:58

    +1
    PA ist das, was für´s Publikum laut macht. Unabhängig von Größe und Menge der Kisten.
    Monitor macht für die Musiker laut. Unabhängig von Menge und Größe.

    So meine regelmäßig wiederkehrende Erklärung in Party-PA.
    Dort wird aber gelegentlich auch schon Licht als PA verbucht. :D

  • LKW-fahren nach 50. Geburtstag - Aufgepasst!

    • hell&dunkel
    • 15. April 2014 um 09:36

    Wenn FahrpersonalVO und Handwerkerregelung (Zur FahrPersVo) keine vernünftige Definition von "Haupttätigkeit" hergeben, könnte man die Auslegung (Der Handwerkerregelung) des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes auf der Seite der BAG dafür hernehmen.

    http://www.bag.bund.de/SharedDocs/FAQ…0.html?nn=12822

    Kurz:

    Zitat

    ...Material oder Ausrüstung mit Bedeutung für die Berufsausübung des Fahrers handeln. Die Begriffe „Material oder Ausrüstung“ sind weit auszulegen.

    .

    Zitat von "Seite des BAG bezüglich Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz"

    ...Die Tätigkeiten des Fahrers am jeweiligen Fahrtag sind für sich allein nicht ausschlaggebend. Erforderlich ist stets eine Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalls.


    Woran sich wohl auch den von Aluatze genannte Autobahnpolizist zu orientieren scheint.
    Das ist zunehmenderweise auch meine Sichtweise.

    Denn: Ein Blatt mit lustigen Linien ist wenig aussagekräftig und manipulationsanfällig.
    Sind zwei Personen mit dem Fahrzeug (3,5t) <8 Stunden unterwegs, fahren sie einfach abwechlungsweise (oder behaupten das Zumnndest) und schon ist das Problem gelöst.

  • LKW-fahren nach 50. Geburtstag - Aufgepasst!

    • hell&dunkel
    • 13. April 2014 um 13:23
    Zitat von &quot;simonstpauli&quot;

    Ich sehe das nicht als Problem. Es gibt einfach weniger Diskussionen nach dem Motto "Kannst Du eben noch den LKW?" - Nein, kann ich nicht.


    Einerseits Problem, andererseits weniger Diskutiererei für den Freien. "Nein, geht nicht" - fertig.


    Zitat von &quot;Kracky&quot;

    ...täglich immer neue Schauermärchen von der Front liefert


    Is ja schrecklich, Alda! Voll Krass! :shock: .... :D
    Ich bin mir sehr sicher, daß er auch in einem anderen Job jammern würde.
    immerhin hast du so deine tägliche Unterhaltung.

    Zitat

    Kurse nach Berufkraftfahrer Gesetz


    Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.

    Zitat

    Und jeder Tag Urlaub...


    Das ist für den Hauptberuflichen auf einem richtigen LKW weniger das Problem als für den Gelegenheits-BE/C1-Fahrer im Handwerk oder im Veranstaltungsbereich.
    Richtig spaßig wird es, wenn die geneigte Handwerksbude oder die HKS-Hell&Lautbude jeden Monat einmal einen Job mit 3,5t und Anhänger 2 Autobahnstunden entfernt macht.

    Um darauf zurück zu kommen:

    Zitat von &quot;simonstpauli&quot;

    ...eine Tätigkeit auszuführen, die nicht zu meiner Kernkompetenz gehört.


    Ich sehe das so: Als Inhaber einer kleinen Bude (Jetzt nicht im Sinne eines VA-Technik Freelancers) sollte ich alle Qualifikationen, die ich benötige, um meine Jobs durchführen zu können, auch selbst haben.
    Ob das jetzt ein Meisterbrief oder eine Fahrerlaubnis incl. der ggf. benötigten Zusatzausbildungen (egel welcher Klasse) oder nur Sachkunde ist, ist erstmal schnuppe.

    Zitat von &quot;Kracky&quot;

    wer seinen Führerschein gewerblich nutzt hat auch einige Kurse nach Berufkraftfahrer Gesetz nach zu weißen


    Gewerblich nutze ich meinen Führerschein fast jeden Tag. Die eine Klasse öfter, die andere etwas weniger oft. :wink:

    Zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und seiner Anwendung im Handwerk oder bei hell&laut:
    http://www.bag.bund.de/SharedDocs/FAQ…0.html?nn=12822

    Kurzfassung: Wenn ich das Material durch die Gegend fahre, das ich zum Durchführen meiner Tätigkeit brauche, Fahren nicht meine Haupttätigkeit (*) ist, dann kann ich auf die 5 Module verzichten. Genaue Definition findet sich im Link.
    Schaden kann z.B. aber das Modul "Ladungssicherung" ganz sicher nicht.

    Aber: Wie sieht die Regelung diebezüglich in Frankreich, Österreich und der Schweiz aus?
    Falco? :wink:


    * d.h. nur Nebentätigkeit zur Tätigkeit als Fachkraft/Geselle/Meister. Interessant ist hier auch die arbeitsvertragliche Regelung.

  • LKW-fahren nach 50. Geburtstag - Aufgepasst!

    • hell&dunkel
    • 12. April 2014 um 16:50

    Es soll ja auch noch Buden mit eigenen Mitarbeitern geben. :D
    Der 7,5 Tonner ist ja auch nicht das Problem, das Andi006 angesprochen hat. Der C1E / CE79 (als Nebenprodukt des alten 3ers) gilt ohne Untersuchung bis zum St. Nimmerleinstag. Nennt sich Besitzstandswahrung. Ich habe zumindest kein Gültigkeitsdatum bei C1/C1E im Führerschein.

    Um den C/CE weiterhin gewerblich nutzen zu können, darf der Gelegenheitstrucker ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre zum Verkehrsmediziner.
    Das merkt der ältere Mann, wenn er sich sein Führerscheinkärtchen anschaut. Da steht ein Datum hinter der Fahrerlaubnisklasse.
    Spätestens dann müsste sein Hirn den Merkprozeß starten. Auch ohne Männerrunde. :D

    Zitat

    Ich habe keine gesteigerte Lust, mir ein Auslesegerät nebst Archivier-Software zu kaufen, um dann eine Tätigkeit auszuführen, die nicht zu meiner Kernkompetenz gehört.

    Das Problem bei Freien ist vor allem das Güterkraftverkehrsgesetz. Nicht das Kärtchen oder das Lesegerät.

  • LKW-fahren nach 50. Geburtstag - Aufgepasst!

    • hell&dunkel
    • 12. April 2014 um 11:02

    Ich sehe gelegentlich Hell & Haut-Dienstleister, die mit eigenem 12-Tonner auf diversen Baustellen aufschlagen. Also muß es doch den einen oder anderen geben. :wink:

  • LKW-fahren nach 50. Geburtstag - Aufgepasst!

    • hell&dunkel
    • 12. April 2014 um 00:17
    Zitat

    Wer von Euch, außer Falcon, hat das gewußt.

    Ich.

  • Wo Gobo´s Kaufen

    • hell&dunkel
    • 27. März 2014 um 22:37

    Gudnabend, Deejay... :grin:

  • Wo Gobo´s Kaufen

    • hell&dunkel
    • 27. März 2014 um 22:05

    Und ich habe aus dem Zitat das Bild enternt.

  • Probleme mit Sennheiser EW100

    • hell&dunkel
    • 26. März 2014 um 16:59
    Zitat

    Könnte auch ein...


    Über das Fehlerbild
    "Empfänger an, Sender aus/außerhalb Reichweite -> Rauschen mit 0dB"
    habe ich ich mich im Juni 2011 mit einem Mitarbeiter von Sennheiser unterhalten.
    Im Prinzip eine Kleinigkeit - anrufen, einschicken und alles wird gut.

  • Schwabentreffen Part 2 - Fr. 21.3.2014

    • hell&dunkel
    • 24. März 2014 um 22:15

    Ich glaube, Partymucke hat´s trotzdem überstanden. :D

  • Schwabentreffen Part 2 - Fr. 21.3.2014

    • hell&dunkel
    • 24. März 2014 um 21:48

    War wohl nix mit:

    Zitat

    Parken kostet auf der Bärenwiese nur bis 18h.

  • Probleme mit Sennheiser EW100

    • hell&dunkel
    • 24. März 2014 um 21:40
    Zitat

    Sobald ein Sender nicht ausreichend RF Pegel zum Empfänger transportieren konnte oder abgeschaltet wurde, ...


    Antwort in Kurzform: Den Fehler kann ich auch bieten (300er G2): Empfänger kaputt. Einschicken.

  • Schwabentreffen Part 2 - Fr. 21.3.2014

    • hell&dunkel
    • 21. März 2014 um 22:52

    Wieder zuhause.

    Zitat

    ich hoffe ihr sitzt da nicht nur zu zweit?


    Sieben waren es.

    Zitat

    Soeben klingelt das Telefon: tthorsten wird auch kommen.


    Auch kein tthorsten.

    Zusammengefasst:
    Viele OT-Gespräche (=kleiner Blick über den helllaut-Tellerand), leckeres Essen und bleifreies Bier aus Karlsruhe.

  • Equipmentmiete

    • hell&dunkel
    • 21. März 2014 um 22:48
    Zitat von &quot;Mechwerkandi&quot;


    Was?


    Das hier.

  • Schwabentreffen Part 2 - Fr. 21.3.2014

    • hell&dunkel
    • 21. März 2014 um 20:38
    Zitat von &quot;julian knödler&quot;

    Na dann muss ich wohl oder übel kommen wenn jetzt schon wieder zwei absagen ... :shock:


    Wir sitzen hier...

  • Equipmentmiete

    • hell&dunkel
    • 21. März 2014 um 13:06

    Nö. Fachkraft für offtopic Beiträge in Internetforen. :grin:
    Das erste Bild ist von der Galerie meiner HP. Bei der Google Bildersuche "Weihnachtsmarkt Ludwigsburg" das fünfte Ergebnis. Passt.

    Das zweite Schloß wurde 1840-42 im neugotischen Stil erbaut und ist damit jünger als das Barockschloß in Ludwigsburg.
    Das Bild ist ein Scan vom Dia.

    Also Bild 2.
    Ich hätte auch noch Berlin "Palast der Republik mit Stadtschloßverkleidung". :wink:

    Edit: Geschlossen.

    Nochmal Edit: Schloßbild wieder entfernt.

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