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Die Anlagen A und B finden sich als Anlage in der HwO - Handwerksordnung.
Veranstaltungstechnik findet sich dort nicht. Dieses Gewerk wurde der Industrie zugeordnet.
Rein gewerberechtlich betrachtet wird keine Qualifikation benötigt - die kommt über die Schiene Arbeitssicherheit - siehe Falco.
Zur HwO
Anlage A HwO (Zulassungspflichtig) - Qualifikation: Meister, Techniker, Dipl.Ing, Bachelor, Master der entspr. Fachrichtung. Oder dann eben die Altgesellenregelung.
Für die Berufe in Anlage B HwO (zulassungsfreie Handwerke) gibt es meinem Wissen nach keinerlei Anforderungen an die Qualifikation.
Es gibt natürlich auch im Bereich der IHK zulassungspflichtige Gewerbe, die eine zulassungspflichtig sind bzw. zwingend eine entsprechende Qualifikation erfordern. Siehe Gewerbeordnung § 34c.