da diese dinge in der bauordnung geregelt sind ist hier die untere bauaufsicht zuständig. da ich keine lust & zeit habe hier seitenweise zu zitieren und obwohl die verwendung von suchmaschinen imho eigentlich auch zumutbar ist hier trotzdem ein paar links...
zusammenstellung der verordnungen für bayern
http://www.fvlr.de/downloads/Bayern.pdf
VStättV Bayern, § 115, Anwesenheit von technischen fachkräften
http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/con…tc/vstaettv.pdf
Bayerische Bauordnung
http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/con…/baybo_1998.pdf
da es sich in deinem fall wohl nicht um eine vollbühne handeln wird, wird gem. o.a. paragraph die untere bauaufsicht die erfordernis der anwesenheit feststellen