Zitat von "schallereignissortierer"Ganz interessant zum Thema Mitarbeiter vs. Selbstständiger in Sachen Unterweisung:
http://www.huber-hoegele.de/schulung
Wird ja wohl analog auf ähnliche Fälle anwendbar sein.
Ergänzend AGB eines Mietgeräte Verleihers:
http://www.starnberger-mietgeraete.de/mietbedingungen.html
ja bei dem Starnberger steht u.a. drin, das der Mieter das Gerät nicht weitervermieten darf...
Huber hoegele: als Selbstständiger braucht man keine Unterweisung: jetzt wirds aber ganz spektakulär und wild... das würde ja bedeuten das niemand ausser die eigenen Angestellten eine Unterweisung braucht, zumindest beim Thema Arbeitsbühne.