Zum letzten Beitrag: Es ist richtig, dass eine Fachkraft oder Meister sich mit der Haustechnik auskennen muß. Daher mache ich meine Vertäge so, dass ich die Anwesenheit eines kundigen Haustechnikers sicher stelle. Gemeinsam werden dann vor und wehrend der Veranstaltung die entsprechenden Sachen gepüft. Die Gewährleistung übernehme ich.
Zum Theme: Wer muß den Merster/die Fachkraft stellen.
Hier ein Auszzug aus der MVStättV:
§ 38
Pflichten der Betreiber, Veranstalter und Beauftragten
(1) Der Betreiber ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.
(2) Während des Betriebes von Versammlungsstätten muss der Betreiber oder ein von ihm beauftrag-ter Veranstaltungsleiter ständig anwesend sein.
(3) Der Betreiber muss die Zusammenarbeit von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache und Sani-tätswache mit der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst gewährleisten.
(4) Der Betreiber ist zur Einstellung des Betriebes verpflichtet, wenn für die Sicherheit der Versamm-lungsstätte notwendige Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder wenn Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden können.
Für mich heißt dass, es ist der Betreiber der jeweiligen Lokalität gemeint. Das entspricht auch den Aussagen der obersten Baubehörde in Köln. Andererseitz können Betreiber durch Vertäge diese Verpflichtung an die Veranstalter abgeben.