Zitat von "dödel"was für chancen hat man dann beim anwalt, wenn man selber in der richtug zutun hat(sprich azubi zum VT). und was würde denn passieren wenn ich mich nach meiner ausbildung auf ton spezialisieren hätte gewollt, würden dir VA mir dann ein leben lang rente zahlen, weil ich dadurch berufsunfähig geworden bin?
Zu viele (falsche) Konjunktive, um damit vor Gericht was zu erreichen. Ein wenig Schmerzensgeld ist bei entsprechender Beweisführung sicher drinnen, aber Schadensersatz für gestorbene Träume gibt es (zum Glück) im deutschen Recht nicht.