Ein sehr netter Kollege hat mir folgendes geschickt:
Zitat von "SR4.0"Alles anzeigenAls Qualifikation gilt eine nachgewiesene elektrotechnische Ausbildung, die den Anforderungen an die „Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik“ gemäß diesem Standard entspricht:
Als Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik im diesem Sinne gilt:
„(...) wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Aufgaben beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann“.
„(...) In eigener Fachverantwortung dürfen nur solche (...) Tätigkeiten ausgeführt werden, für die eine Ausbildung nachgewiesen ist.“
Der Nachweis einer elektrotechnischen Ausbildung oder geprüften elektrotechnischen Weiterbildung als Elektrofachkraft (anderer Bereiche) und mindestens ein Jahr berufliche Praxis im Bereich der Veranstaltungstechnik sind der Qualifikation der Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik gleichzusetzen.
Als elektrotechnische Ausbildung und elektrotechnische Weiterbildung gelten insbesondere:
- elektrotechnischer Ausbildungsberuf der Starkstromtechnik (Energieelektroniker, Elektroinstallateur, Schaltanlagenmonteur, Elektromonteur, Energieanlagenmonteur u.a.)
- Fachkraft für Veranstaltungstechnik (Ausbildung nach der Ausbildungsordnung, Stand 08/2002)
- gleichzusetzende Weiterbildungsabschlüsse - gleichzusetzende Studienabschlüsse
Jetzt erinnere ich mich wieder, was die noch gesagt haben. Hier stehts dann auch:
Zitat
„(...) In eigener Fachverantwortung dürfen nur solche (...) Tätigkeiten ausgeführt werden, für die eine Ausbildung nachgewiesen ist.“
Darum mußte jeder in dem Kurs einen Schuko, einen CEE montieren, eine Erdung an Truss montieren, eine 0702 vorführen, ... Alles Tätigkeiten wurden einzeln auf dem "Zeugnis" aufgeführt und dort steht, dass genau das gemacht werden darf was aufgelistet ist. Nennt sich dann Elektrofachkraft für fesstgelegte Tätigkeiten.