Noch ne Frage:
In welchen Abständen muss das Messgerät (z.B. Gossen Metratester 5) kalibriert werden und wer mach so eine Kalibrierung, damit diese im Zweifelsfall auch Bestand hat?
Grüße
Stephan
Noch ne Frage:
In welchen Abständen muss das Messgerät (z.B. Gossen Metratester 5) kalibriert werden und wer mach so eine Kalibrierung, damit diese im Zweifelsfall auch Bestand hat?
Grüße
Stephan
Vielen Dank für die Infos.
Hallo,
habe eine Frage zur Messabfolge der 0702:
Nehmen wir an, ich möchte ein empfindliches Gerät prüfen (z.B. Digitalpult)
Zuerst wäre ja die Messung des Schutzleiterwiderstandes dran (falls es ein Schutzklasse 1 - Gerät ist). Das sehe ich keine Bedenken.
Dann wäre Isolationswiderstand und Ersatz-Ableitstrom dran. Die Messgeräte prüfen dies mit 500V Prüfspannung.
HIER MEINE FRAGE: Kann diese Spannung im Normalfall (Gerät o.k.) oder im ungünstigen Fall (z.B. das Gerät ist defekt) einen Schaden am Gerät verursachen??
Wann ist es erlaubt, statt Isolationswiderstand und Ersatz-Ableitstrommessung eine Messung des Schutzleiterstroms bzw. des Berührungsstrom im NORMALBETRIEB als Ersatz durchzuführen, zu dokumentieren und zu beurteilen?
Wie macht ihr das?
Viele Grüße
Stephan
Zitat von "Markus Verza"
Meine bedenken sind aber da hier Spannungen über 100V (Amps) drin sind und es sich um eine Schutzklasse 1 Lösung handelt. Wir haben aber keine Erde in der Kiste.
Tatsächlich - dass ist ein sehr interessanter Gedanken. Lautsprecher beispielsweise haben keinen Anschluß für PE, sind weder schutzgetrennt (Trenntrafo) noch schutzisoliert. Es ist allerdings denkbar, dass sich ein Kabel vom Treiber löst und ein Metallteil berührt, mit welchem die Flyware des Lautsprechers im inneren der Box befestigt ist. Somit besteht ein ausreichendes Gefahrenpotential, um sich mit dem Problem zu beschäftigen.
Müßte ein Lautsprecher bei den heute üblichen Spannungen nicht auch CE-Zeichen haben?
Zitat von "test"ich als unternehmer habe auch zu kontrollieren, das psa genutzt wird. mein einziges mittel zum durchsetzen ist abgesehen vom ermahnen, eine abmahnung
Das ist richtig. Wenn sich ein Beschäftigter weigert, die angeordnete und notwendige PSA zu tragen bleibt Dir noch die Möglichkeit, ihn zu schützen in dem Du ihn nach Hause schickst.
Übrigens hat der Beschäftigte nach BGV auch die PFLICHT, am Gesundheitsschutz mitzuwirken. Er darf sich nicht weigern und MUSS sogar selbständig die PSA anlegen, wenn er die Gefahr wahrnimmt.
Das ist hier keine freiwillige Sache und auch keine soziale Sache. Es ist eine Versicherungsbedingung und er als Beschäftigter ist nun mal bei der BG versichert.
Also inzwischen habe ich erfahren, dass man gesetzlich nur bei schuldhaftem Verhalten in die Verantwortung genommen werden kann. Ob der Ausfall eine gepflegten Gerätes oder ein Unfall auf der Hinfahrt schuldhaft ist bezweifele ich.
Wenn es nicht schuldhaft ist, regelt der "Werkvertrag" den Schaden nach einem Aufall. Wenn es in diesem Werkvertrag keine Information dazu gibt oder nur eine Information zu Gusten des technischen Dienstleisters (siehe vorherige Beitrag) sollte man aus der Sache gut rauskommen.
DIES ABER OHNE GARANTIE. Ich kann meine Widergabe und auch die Qualität der Quelle nicht als richtig garantieren.
Weiß jemand etwas dazu?
Grüße
Stephan
Also klar ist das Risiko bei ordentlicher Durchführung sehr gering. Aber es geht mir hier um die rechtlichen Folgen des Restrisikos.
Der N kann z.B. abrauchen, wenn Du haufenweise Geräte mit einem schlechten Cosinus phi betreibst. Das ist bei einigen Movinglights ein großes Problem.
Aber so was meine ich nicht, denn das kann man ja vorher berücksichtigen.
Es war - wie gesagt - mit einer sehr hohen Messlatte gemessen. Ein Hand kann Dir z.B. auch mal Deinen FOH Pult vom LKW kippen lassen. Da gibt es tausende mögliche Gefahren, die Du nicht 100% vermeiden kannst.
Natürlich wird das alles geprüft.
Danke für die Antworten.
Bei uns ist noch nie etwas ausgefallen und ich übertreibe es mit der Sicherheit wirklich. Das kostet aber so viel Geld, dass ich versuche auf ein realistisches Niveau zurückzukommen.
Wenn beispielsweise die Null im Drehstrom ausfällt dürften so viele Geräte ausfallen, dass sich nichts mehr in kurzer Zeit ersetzen läßt. Dies brachte mich auf die Überlegung, grundsätzlich zwei Stromkreise auch für kleinere VAs zu nutzen. Aber dies ist oft bei kleineren Hotelsälen nicht möglich. (also 2x CEE16 als Sicherheit) für 120 Leute Konferenz.
Grüße
Stephan
Darum haben wir extra Meyer UPM-1p und UPA-1p gekauft. Da fällt dann maximal ein Lautsprecher weg.
Und wir haben normal oft zwei 01V96 dabei. Aber irgendwo gibt es natürlich eine Grenze.
zwei UHF- Racks?
zwei Antennen-Verstärker
zwei Stromverteilungen
zwei Rederpultmikros
Was wenn auf der Anreise ein Unfall passiert? Zwei Transporter mit dem gleichen Material ... war jetzt bewußt übertrieben. Irgendwo gibt es eine Grenze und was, wenn doch etwas passiert und die VA nicht stattfinden kann
Guten Abend,
ein konstruierter Fall - zum Glück bei uns noch nicht vorgekommen.
Man wird mit der Beschallung einer wichtigen Konferenz beauftragt, es sind wichtige Experten von weit angereist. Man setzt ordentliches Material ein (also gepflegtes) und kurz vor Beginn der Veranstaltung verabschiedet sich ein wichtiges Gerät (LS-Controller, Konsole, ...). Jedenfalls kann die Veranstaltung nicht stattfinden.
Besteht die Gefahr, vom Veranstalter die Kosten für die ausgefallene Veranstaltung aufgebrummt zu bekommen? Wäre das ein Fall für die Betriebshaftpflicht? Oder geht man (bei größeren Veranstaltungen) an einem solchen Fall mit Sicherheit pleite?
Viele Grüße
Stephan
Wir haben Meyer Sound Systeme, die selfpowered und aktiv sind. Ich sehe keine Einschränkungen in der Anwendung und nur Vorteile gegenüber passiven Systemen. Und amtlich ist das ohne Zweifel definitiv.
Hi,
kann man mit dem MA LC24/6 einen PreHeat vorgeben, wenn der Dimmer selber keine Vorwärmfunktion hat?
Viele Grüße
Stephan
Wenn Du mit einer weißen PAR beleuchtest, ist aber alles bunt (also alle bunten Gegenstände im Raum sind bunt).
Nimm doch Natrium-Dampflampen. Dann ist wirklich alles unbunt, also graugestuft. Alle bunten Gegenstände sind gut zu sehen, aber eben nicht in bunt.
Grüße
Stephan
Also wäre die Konsequenz, dass Kabel nicht mehr allgemein, sondern nur an Elektrofachkräfte verliehen werden dürfte. Die üblichen Anwender könnten ja zufällig das Kabel in einen Powerconabgang mit 20A einstecken.
Viele Grüße
Stephan
Guten Abend,
das hier scheint mir ja schonmal nicht zugelassen zu sein:
http://www.thomann.de/artikel-187464.html
Aber ist es zugelassen, von Powercon weiß auf Schuko female zu gehen? Streng genommen hat Powercon eine Zulassung von 20A und Schuko eine Zulassung von 16A, so dass man hier von einem nicht erlaubten Adapter sprechen muss.
Aber: Unsere Powercon-Geräte (z.B. Meyer UPM-1P), beziehen letztlich alle ihren Strom aus Schukosteckdosen, so dass die Powercon-Ausgänge (vom Eingang durchgelinkt) dieser Geräte logischerweise auch mit 16A abgesichert sind.
Praktisch ist ein Adapter von Powercon-weiß auf Schuko female, wenn man aus einem aktiven LS-System noch Strom für eine Kleinigkeit mit Schukostecker braucht.
Viele Grüße
Stephan
Was meinst Du denn mit Mitten abtrennen?
Also ich habe vor einiger Zeit SignalScopePro entdeckt. Leider kann es keine Impulsantwort messen. Aber es kann
FFT Analyser
Oktav Analyser
Spektrogram
Osziloskop
X-Y-Plot
Für einige Anwendungen reichen die Funktionen - welche ausgesprochen gut funktionieren. Bei einem Preis von 95 EUR netto ist das Programm IMHO sehr zu empfehlen.
Viele Grüße
Stephan