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Beiträge von Nischl

  • Frage zur Verschaltung von Effekten

    • Nischl
    • 18. November 2008 um 22:21

    Hallo Markus,

    zu Deiner Frage möchte ich folgendes sagen:

    Du kannst natürlich zwei verschiedene Effekte mit "gleichen" Zündern in Reihe schalten. Ich würde es allerdings nicht tun.
    Selbst gleiche Zünderarten (in Deinem WECO-Fall "U- Zünder") stammen aus unterschiedlichen Chargen, und könnten Fertigungstoleranzen aufweisen, die evtl. den einen oder anderen Zünder etwas früher kommen lassen, und so, wie schon geschrieben wurde, den Zündkreis unterbrechen. Die anderen Effekte in der Reihe zünden dann nicht.
    (Es kann sogar vorkommen, daß dies bei gleichen Fontänentypen aus verschiedenen Packungen/Baureihen, also auch anderer Zündercharge, passiert!)

    Um sicher zu gehen, würde ich es so machen:

    Die Fontänen in Reihe. Die Blitze in Reihe.
    Beide Zündkreise einzeln auf Durchgang, und somit auf korrekte Verdrahtung prüfen.
    Dann die beiden Kreise parallel auf einen Kanal am Zündpult schalten.
    (Eine sog. "gemischte Schaltung")

    Oder

    Am Zündpult zwei Kanäle für die beiden Gruppen verwenden, und gleizeitig auslösen.

    Wenn die Verdrahtung sicher ist, und es unbedingt sein muß, daß U-und A-Zünder an einem Kanal verwendet werden sollen, nur dann Parallelschaltung anwenden!!
    Die Testfunktion in Deinem Zündpult zeigt nämlich bei Parallelschaltung, auch wenn von 50 Zündern 49 kaputt sind, Durchgang an!
    Bei Reihenschaltung passiert das nicht, weil der Kreis jeden Zünder einschließt.
    Nich vergessen, gell ?!

    Man rechnet übrigens bei Reihenschaltung mit 2V/Zünder als sicheren Auslösestrom.

    Bei Parallelschaltung mit 2A pro verwendetem Zünder.

    Gruß an Alle,

    Nisch`l

    Achso und wegen:
    ...Und nicht immer schaut einer aufs Pult, ob der Stromkreis funktioniert.

    Jeder der auch nur geringstes Interesse daran hat, daß die show läuft, wirft einen Blick auf die Testschaltung am Zündpult. Ist ja zum Totlachen! :D

  • Ideen gesucht!

    • Nischl
    • 30. Mai 2008 um 11:16

    Ja, bei Matchtape hat es etwas länger gedauert. Wichtig ist halt, daß alles BAM-Nummer hat. Dann dürfen die Anzündmittel abgegeben, und verwendet werden.

    Gruß,
    Nisch`l

  • Ideen gesucht!

    • Nischl
    • 29. Mai 2008 um 22:21
    Zitat von "Schalldruck"

    Das Verbinden von Feuerwerkskoerpern mit Zuendschnur (oder Matchtape) ist nur Scheininhabern erlaubt.

    Falsch! Zugelassene Zündmittel (Matchtape, Anzündlitze, E-Zünder) unterliegen bereits seit Mitte 2006 nicht mehr der Erlaubnisscheinpflicht.
    Man nimmt z.B. Traumsterne ( Klasse 1, 30 sec., ca. 30cm weit sprühend, Figurenlichter o.ä.) steckt in Herzform auf Holzdübel in einer schwarzen Holzplatte. Dann Matchtape drauf, und einen E-Zünder rein.

    Anzeige 2 Wochen vorher nicht vergessen! (ja, auch wenn hier Klasse 1 verwendet wird).


    Simsalabim, und alle sind gerührt.

    Wenns riesig sein soll, kannst Du auch Bengaltöpfe T1 (1min,rot) oder für riesigriesig Wachsbrennschalen verwenden. Das kommt von einem Hochhaus aus gesehen echt gut!

    Gruß,

    Nisch`l

  • Welchen Schein für T1??

    • Nischl
    • 17. Februar 2008 um 23:09

    Richtig lesen!

    Das betrifft nur "lose Sätze" Nicht generell T1! :roll: :roll: :roll:

    Gruß,

    Nisch`l

  • Welchen Schein für T1??

    • Nischl
    • 17. Februar 2008 um 20:50

    @ simonstpauli
    1a. ein Schein trotzdem hilfreich sein kann

    Absolut! Da kriegt man erst mal mit, was da noch so alles dranhängt. Als ich damals meinen Bühnenschein gemacht habe, wollte ich hinterher gar nichts mehr anfassen..... :?

    2a. Die Verfahren der Genehmigung regional erheblich abweichen

    Das sehe ich als das größte Problem. Zzgl. Unwissenheit der Ordnungsämter, die erstmal aus "Nichtfachkenntnis" verbieten. Schlimm.

    Fazit:
    Übereinstimmung 100% :D

    Gruß

    Nisch`l

  • Welchen Schein für T1??

    • Nischl
    • 17. Februar 2008 um 20:14

    @ simonstpauli

    Das SprengG kenne ich. Ebenso die verschiedenen Erlaubnisscheine. Das hat nur leider gar nichts mit der Thematik Bühnenmeister zu tun.

    Der Bühnenmeister kann seine Gefährdungsanalyse erstellen.
    Kein Problem. Hast Du ihn mal gefragt, was das ändert, wenn ein Scheininhaber dabei ist? Der (T1) Effekt ist dann auch nicht weniger gefährlich. :roll:
    Aber:
    Natürlich hatten wir auch Fälle, bei denen der SAALBETREIBER von vorn herein keine Pyrotechnik in seinen Räumen gestattet, oder möchte, daß ein Profipyro vor Ort ist. Dann kannste nix dagegen machen. (Hausrecht)

    DAS gibt dann vielleicht ein Bühnenmeister an die Techniker weiter....
    Im übrigen könnte ein Bühnenmeister selbst im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis sein. Sowas klärt man aber, wenn man professionell arbeitet, vorher ab, was Du ja sicher getan hast um die Show nicht absagen zu müssen... :D

    Nochmal:
    Nach dem Gesetz darf er Bühnenpyrotechnik verwenden,(Ausnahme die Feuerwehr hat wegen des Brandschutzes bedenken) alles was mit Hausrecht/Zivilrecht zu tun hat, steht auf einem anderen Blatt. Basta!


    Gruß,
    Nisch`l

  • Welchen Schein für T1??

    • Nischl
    • 17. Februar 2008 um 18:16

    Hi simonstpauli,

    ....hast schon recht.

    Aber: Nach dem SprengG IST er eine geeignete Person, da er pyrotechnische Gegenstände verwenden will, für die man keine Erlaubnis braucht!

    Wenn er beispielsweise T2 verwenden wollte, ist er nicht mehr geeignet, da hier ein "Schein" nötig wäre.

    Gruß,

    Nisch`l

  • Welchen Schein für T1??

    • Nischl
    • 12. Februar 2008 um 19:25

    Hallo,

    Du brauchst, wie schon geschrieben wurde, für T1 Effekte keinen Erlaubnischein. Das steht fest.

    Die Anzeige für Bühnenfeuerwerk beim Ordnungsamt ist Pflicht (T1 darfst Du bereits nach dem SprengG),
    allerdings ist es genehmigungspflichtig, daß Du offenes Feuer auf Bühnen verwendest. (DAS dafst Du nämlich erstmal nach VstättVO nicht)

    Das Ordnungsamt kann Dein Vorhaben mit Auflagen belegen. (z.B.....wird nur erteilt, wenn die Schutzabstände eingehalten werden.....)Natürlich kann eine Auflage auch sein, daß ein Pyrotechniker mit vor Ort sein muß.
    Ein Feuerwehrmann der bei Dir auf der Bühne auftaucht, kann Dir nur, ...wenn wegen des Brandschutzes keine Bedenken bestehen.....Dein Bühnenfeuerwerk, egal in welchem Umfang, versagen.
    Daß ein Bühnenpyrotechniker dabei sein muß, kann Dir nur das Ordnungsamt vorschreiben.

    Einen "Schein" den man für 350€ nach drei Tagen in den Händen hält, gibt`s nicht!

    Gruß an Alle,

    Nisch`l

  • brennendes schlagzeug/drumsticks

    • Nischl
    • 26. Januar 2008 um 11:31

    ...lange experimentiert und einige felle auf tour verbraten

    ...und dann doch bei NPA-Pyro bestellt :wink:

    Viele Grüße,

    Nisch`l

  • Le Maitre Theaterkonfettiwerfer

    • Nischl
    • 16. Januar 2008 um 22:44

    Hallo Jürgen,

    es gibt da einen (T1-Pyro-)Effekt, der eine richtig schöne Konfettiwolke zaubert.
    Vorausgesetzt man kann den Effekt recht hoch (>7m) über dem Publikum anbringen.

    SAFEX Propeletti Airburst, und SAFEX Propeletti Metallic.

    Er besteht aus einem mit dem Flitter gefülltem Beutel, der nach der Zündung mit lautem Knall zerlegt und eine Wolke aus Flitter, oder buntem Flutterfetti mit 8m Durchmesser erzeugt.

    Vorteil gegenüber anderen Effektwerfern: Er wird an der Hallendecke befestigt, und "verschwendet" den Effektsatz nicht um das Flutter nach oben zu schießen, was meist etwas traurig aussieht, sondern zerlegt eben nur einen "Behälter"
    Wir hatten die schon des öfteren, und der Effekt kann sich sehen lassen.
    Mit den Le Maitre-Teilen habe ich keine Erfahrung.
    Deine Zündanlage kannst Du zu Zünden verwenden. Der Effekt hat lose Kabelenden, und hängt dann praktisch an der Zündleitung von der Decke.

    Viel Erfolg,

    Nisch`l

    PS: Metallic-Flitter wäre sofort lieferbar! :D

  • Safex Starburst Gold Flimmer

    • Nischl
    • 6. August 2007 um 11:17

    Hi Manuela,

    richtig ist: Der SAFEX Golden-Flash faucht nur kurz und knallt überhaupt nicht. Allerdings ist der Funkenniederschlag gewaltig! :shock: Sehr gewaltig! :shock:
    Hab ein Foto vom Golden-Flash-Effekt, bei Interesse sende ich es Dir gerne per e-mail zu.

    Viele Grüße,

    Rainer

  • Safex Starburst Gold Flimmer

    • Nischl
    • 5. August 2007 um 13:26

    Hi Manuela,

    der SAFEX Goldflimmer ist ein Bühnenfeuertopf, ein bisschen vergleichbar mit einem Bühnenfunkenblitz, aber mit weniger Rauch. Er stößt einen breiten Effekt aus blitzenden Goldsternchen aus. Der Knall ist dabei nicht sehr laut.
    Wofür soller denn verwendet werden? Vielleicht gibt`s da ja noch was besseres......

    Kannst gerne bei mir anrufen.

    Hoffe geholfen zu haben,

    Nisch`l

    Edit: ....sorry es ging ja gar nicht um den Effekt :oops:

    Der Knall ist mit dem eines Funkenblitzes vergleichbar. Die Sternchen knistern dann ein wenig.

  • Zündpultfrage

    • Nischl
    • 19. März 2007 um 13:07

    Nein, der Pyro-Junior ist so klein, daß Du Ihn gegen unbefugte Verwendung schützen kannst, indem Du ihn in die Tasche steckst.

    Nisch`l

  • Sylvester sind wir alle legale Feuerwerker?

    • Nischl
    • 5. Dezember 2006 um 16:32

    @ Mogul,

    nochmal ganz kurz. Falls Du Dich mit dem Satz "...gewaltiger Schulungsbedarf..."angegriffen fühltest , sorry.

    1. Ich meinte eingentlich, daß man Klasse II FW NICHT auf dem Balkon zünden kann, WEIL eben die Füllung NICHT ungehindert nach oben ausgeworfen werden kann. War ironisch gemeint, aber egal.

    2. Nochmal! Wir sprechen hier über das Bezündern von Klasse II Artikeln.
    --Nicht über Raketenmotore, die übrigens sehrwohl technisches Feuerwerk sind. (T1)
    --Nicht von speziellen Theaterfeueranzündern oder ähnlichem.

    Sondern vom Bezündern von Klasse II-Artikeln!!!!!!!!!!!! ( Das ist das Anbringen von elektrischen Anzündern,pyrotechnisch, nicht mit Glühdraht, an die vorhandene Anzündung eines Klasse II Artikels!!!!!) Hallo?

    Wenn Du Bock hast, kannst mal auf meine Web-Seite schauen, unter Downloads habe ich die Stellungnahme der BAM (eine Info aus 2/06)
    upgeloaded, da kannste selbst nachschauen. Oder ruf bei der BAM an, wenn Du mir nicht glaubst.
    Vorher erlosch durch das Anbauen von Anzündmitteln die BAM-Zulassung, der Gegenstand wurde Klasse IV, und somit war die Verwendung nur noch für Feuerwerker erlaubt. Jetzt wurde erkannt, daß die Art des Effektes dadurch nicht geändert wird, da nur die Art der Anzündung geändert wurde.

    Übrigens ist im Moment in dem von Dir so gescholtenen Feuerwerksforum eine Diskussion im Gange, die das Thema ADR und Explosivstoff behandelt. Da sind für mich auch ganz neue Aspekte für die privaten Verwender, oder besser Transporteure aufgetaucht.

    Eins würde mich jetzt trotzdem noch interessieren, für welche Behörde, oder Unternehmen Du als Gutachter arbeitest? Vielleicht per PN?

    Gruß an Alle, Nisch`l

  • Sylvester sind wir alle legale Feuerwerker?

    • Nischl
    • 30. November 2006 um 19:54

    Servus Mogul,

    ich hab zwar noch keine Klasse II Batterie gesehen, die einen Schutzabstand draufstehen hat, aber wenn Du es sagst, wird es bestimmt stimmen. In einem sind wir uns ja einig, daß die Gebrauchsanweisung zu beachten ist. Die gilt, und fertig. Auch das mit dem Bündeln. (...wenn man sie z.B. mit Klebeband zusammenklebt) is ja nix anderes.

    - ...Balkon wäre ja auch im Freien Logo. Klar, aber (GB).....die Füllung frei nach oben ausgeworfen werden klann...? Ich weiß ja nicht.....auf nem Balkon?
    :P
    -Einen von der BAM geprüften Anzünder durften die Hobby - Zündler vor vielen Jahren auch schon verwenden, es gab nur leider kaum welche.

    In wiefern verwenden? Das Verwenden beschränkte sich auf das Auslösen von Zündern, aber ohne sie vorher an einen FW-Körper anbauen zu dürfen. Es sei denn z.B. der SAFEX Theaterfeueranzünder mit T1 Zulassung. Aber wir reden doch hier von Silvesterfeuerwerkskörpern, und da war das Anbringen für Nichtscheinis verboten. Das steht für mich ausser Frage.

    Aber zurück zum Thema ADR.

    Gilt für Privatpersonen:

    -Die Menge spielt hier wirklich keine Rolle.

    1. Die ADR gilt nur für Gewerbetreibende. Gefahrguttransporte zu Freizeitzwecken sind der ADR nicht unterstellt.
    Genauso, wie es Ausnahmen für Handwerker, Stadtarbeiter und Ähnliche gibt, darf Otto Normal Silvesterpyromane Silvesterfeuerwerk transportieren soviel er will.
    Das ist der Stand der mir in dieser sache bekannt ist.

    Gilt für Gewerbetreibende:

    -Wenn Du z.B. als PA-Verleih zu Silvester einen Job hast, der ein Klasse II Feuerwerk einschließt, sieht die Sache ganz anders aus.
    Du gehst also zu ALDI, kaufst dort Silvesterfeuerwerk ein, und fährst dann von dort aus zur Venue. In diesem Augenblick transportierst Du gewerblich Gefahrgut! ( Ich weiß, jetzt wird`s haarig..)
    Du müsstest also von der Kassiererin im ALDI ein Beförderungspapier nach ADR 5.4.1 bekommen. Höhöhöhöhöh..... versuch das mal der Tusssi klarzumachen, die wird denken, Du hast nen Sprachfehler :D

    Das Beförderungspapier ist aber auch bei sog. " Nicht kennzeichnungspflichtigen Transporten" nötig.
    333kg Nettomasse 1.4G, sind, wie schon geschrieben wurde, frei. ( Frei heißt, man braucht kein EX-Fahrzeug, keine Labels oder Klapptafeln zu öffnen.) Ein Beförderungspapier ist trotzdem mitzuführen. (Das ist der Zettel, auf dem die "Punkte" ausgerechnet werden, die Anzahl der Kisten steht, die Klasse, UN-Nummer, NEM, Beförderungskategorie. Natürlich in der richtigen Reihenfolge, sonst gibt`s wieder Zoff bei Kontrollen.) :roll:

    Aber: Es gibt auch viele, viele pyr.techn.Gegenstände der Klasse 1.4 S , (Beförderungskategorie 4)
    und die darf auch der Gewerbetreibende in unbegrenzter Menge rumfahren. Aber auch nicht ohne Beförderungspapier.
    Wenn man das so hinschreibt, merkt man erst, auf welchen Wahnsinn sich manche Gesetze beziehen, und wie verrückt das Ganze eigentlich geregelt ist.

    -Wie viele Kilo darf ich denn lose (ohne die Originalverpackung) Transportieren ?

    privat: endlos.
    gewerblich: gar nicht, Verpackungsverordnung ist zu beachten!


    Gruß an Alle, und schon mal einen guten Rutsch,
    wünscht euch,

    Nisch`l

  • Sylvester sind wir alle legale Feuerwerker?

    • Nischl
    • 30. November 2006 um 16:26

    Hallo Mogul,

    leider muß ich Dir hier in einigen Punkten widersprechen, auch wenn Du Gutachter bist. ( ...würde mich mal interessieren wo. Versicherung?)

    1. Es gibt keine gesetzlich einzuhaltenden Sicherheits/Schutzabstände für Klasse II Feuerwerk (Silvesterfeuerwerk). Die Gebrauchsanweisung ist zu beachten, das ist klar. Da steht aber nur: (Auszug) ....am äußersten Ende der Zündschnur entzünden, und sich rasch entfernen.
    Wie weit, bleibt jedem selbst überlassen. Punkt. Die 20 Meter, die Du hier vorschlägst, würde ich deswegen einhalten, weil man das Feuerwerk aus dieser Entfernung einfach besser sieht. Das hat aber rein gar nichts mit vorgeschriebenen Schutzabständen zu tun!

    2. Ferner ist mir nichts bekannt, daß von Privatpersonen die Klasse II verwenden, die Gebäudeerhöhung mit in den (nicht erforderlichen) Schutzabsatnd einzurechnen ist.

    3. Wir reden hier von Klasse II Feuerwerk, (Silvesterfeuerwerk) da hätte ich gerne mal gewusst, wo im SprengG geschrieben steht, was ein zugelassener Verwendungszweck für KLasse II ist und was nicht.
    Klasse II ist "Lustfeuerwerk" kein technisches Feuerwerk, wie Klasse T1 z.B.

    4. Boden bedeutet nicht zwingend Erdboden!

    5. Fairerweise sei noch angemerkt, daß es seit, ich glaube 6/2006 sogar Laien (Nichtfeuerwerkern) erlaubt ist, Anzündungen von Silvesterfeuerwerk mit zugelassenen Anzündmitteln (rote und gelbe Anzündlitze, E-Zünder mit BAM-Nummer) zu versehen, und zu zünden. Bündelung von PT-Gegenständen ist dagegen schon wieder verboten! (Quelle BAM) Es ist also sehrwohl möglich eine elektrisch gezündete Pyroshow auch als Laie durchzuführen.

    Hier besteht anscheinend noch gewaltiger Schulungsbedarf!
    Also: Nicht Klasse II mit Klasse IV verwechseln.


    Gruß an Alle,

    Nisch`l

  • Magic Night - Glücksburg: Funkelndes Feuerwerk & Kindera

    • Nischl
    • 26. Oktober 2006 um 21:16

    Bin mal gespannt..... :D

  • Magic Night - Glücksburg: Funkelndes Feuerwerk & Kindera

    • Nischl
    • 19. Oktober 2006 um 08:01

    Hi Fränkie,

    "ich glaube Nischl ist eine Ungenauigkeit unterlaufen, "

    Inwiefern? Versteh ich nicht..... :(

    Was mich noch interessieren würde: Wie wird der Schutzabstand in Sachsen berechnet? Kann mir nicht vorstellen, daß da was anders ist. Bitte um Aufklärung!
    Kannst mir ja vielleicht per PN oder e-mail antworten.

    Gruß an Alle,
    Nisch`l

  • Brennende Jacke

    • Nischl
    • 25. August 2006 um 11:00

    Mechwerkandi:

    schön, daß Dir unsere HP so gefällt. Allerdings solltest Du schon sachlich bleiben.
    Du WILLST, oder KANNST mich anscheinend nicht verstehen!
    Schade, aber egal.
    Spiel Du weiter mit Deinen Modellmotoren, und ich mit "Wunderkerzen" :D

    Gruß,
    Rainer

  • Brennende Jacke

    • Nischl
    • 25. August 2006 um 07:45

    @ stefan_mir:
    Ja, stimmt, beim Burnout bleiben die mehr oder weniger auf der Stelle.
    Funktioniert trotzdem. Wie gesagt, wir haben das schon öfter gemacht.


    Gruß,
    Rainer

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