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Beiträge von Nischl

  • Truss-Ring mit Video/Pyroeffekt

    • Nischl
    • 21. November 2004 um 12:51

    Na, da bin ich aber mal gespannt.

    Allerdings funktioniert die Website noch nicht, auf die das Video geladen werden soll.

    Gruß,

    Nisch`l

  • Brennpaste o.ä. & Fernzündung

    • Nischl
    • 25. Oktober 2004 um 15:10

    Hi Fränkie,

    ich leg eine Schlaufe Pyroschnur um die Brennpaste, kommt darauf an,wie lange die Paste bis zur Zündung in der Brennschale verbleibt.
    Sehr dünnfliüssige durchtränkt dei Schnur recht schnell. Bei Gel ist das nicht so. Zwei Lagen Pyroschnur am Rand, zum Schluß einmal quer drüber, und fertig!

    Selbstentzündung: Ich hab sowas noch nicht erlebt. Trotz
    "Nottrocknung"auf der Hinfahrt, auf den Heizungsausstömern der Autoheizung. :oops: Bei Temperaturen über 80 °C ist allerdings Vorsicht geboten, (trockener Zustand). Zum Transport, oder Lagern ist die Schnur ja, wie Du weisst mind. 50% wasserfeucht, da passiert garantiert nix.

    Vorsicht ist bei gerissenen Verpackungen geboten. Das Wasser verdunstet evtl. ohne dass Du es gleich merkst.

    Dann könnte UNTER UMSTÄNDEN schon mal Unvorhergesehenes passieren....Aber selbst dann muss man schon ausgesprochen grob hantieren. Bei mir hat sich noch nix selbst entzündet.

    Gruß,

    Nisch`l

  • Brennpaste o.ä. & Fernzündung

    • Nischl
    • 24. Oktober 2004 um 11:09

    @ fänkie: Doch! :P

    Ich meinte schon Pyroschnur. Anzündlitze geht natürlich auch.

    Gruß,

    Nisch`l

  • Brennpaste o.ä. & Fernzündung

    • Nischl
    • 6. Oktober 2004 um 07:57

    Hi Ingo,

    erstmal zur Klassifizierung: Brennpaste ist ein flüssiger, oder auch fester
    brennbarer Stoff, und hat keine T1, oder andere pyrotechnische Einstufung. (Für Deinen Grillanzünder brauchst Du ja auch keine Anzeige, oder ähnliches :)

    Zur Zündung: Brennpaste ist beim Entzünden etwas träge, ein Brückenzünder "A" alleine brennt etwas zu schnell ab, um Brennpaste entzünden zu können. Ich verwende hierzu ein Stück Pyroschnur am Zünder, um die Anzündung praktisch zu "verlängern".

    Zünder (nur welche mit BAM-Nummer) sind frei verkäuflich, Volljährigkeit vorausgesetzt. Ebenso Pyroschnur.(fester brennbarer Stoff)

    Dann brauchst Du nur noch ne Zündanlage, um die Zünder auszulösen.


    Im Übrigen finde ich, könnte das Thema "Pyro" hier im Forum geschlossen werden, wenn sowieso nur ständig auf das Feuerwerksforum verwiesen wird. Wäre eigentlich schade :cry:


    Hoffe ich konnte Dir helfen,

    Gruß

    Nisch`l

  • Feuerwerk Sylvester&..

    • Nischl
    • 23. September 2004 um 13:06

    ...oder bei http://www.npa-pyrotechnik.de :wink:

    (0171-3657030)

    Gruß,

    Nisch`l

  • Bühnenpyrotechnik

    • Nischl
    • 8. September 2004 um 12:13

    Hi laudsprecher,

    schau doch mal auf http://www.npa-pyrotechnik.de

    Da gibt`s unter "SHOP" ne (excel) Preisliste für Bühnenpyros von SAFEX, WECO usw. auch Hilfsmittel, Brennpasten Zündgeräte..... und Bestellformulare mit Sicherheitsabständen zum downloaden. :D

    Gerne kannst Du mich auch anrufen: 09231-64296 oder 0171-3657030

    Gruß,

    Nisch`l
    N.P.A. Pyrotechnik

  • Zündpult + Effekte

    • Nischl
    • 8. Juli 2004 um 13:27

    Hi Supersonic,
    für die Durchführung von Bühnenpyrotechnik, zumal als Einsteiger gibt`s einige Sachen, die man wissen, und berücksichtigen muss. Speziell, wenn man in der münchner Gegend arbeiten will. :roll:

    Über "Pyroschein" mach Dich bitte,wie Fränkie schon gesagt hat im Forum schlau.

    Welche Zündanlage für Deine Zwecke die richtige ist kann man so pauschal nicht sagen. Da müsste ich schon etwas mehr über Deine zukünftigen Vorhaben wissen. Vom Le Maitre System bin ich nicht so begeistert, weil zu unflexibel, und zu teuer.

    Allerdings sei verraten: Es gibt eine Menge Effekte der Klasse T1 (Ohne Erlaubsisschein frei zu erwerben und zu verwenden)
    die in ihrer Wirkung schon recht beeindruckend sind.

    Schau doch mal bei: http://www.npa-pyrotechnik.de im Shop kannst Du eine Preisliste mit Angabe der Schutzabstände downloaden. Verschaff Dir dort mal einen Überblick. Spezielle Fragen kannst Du dann ja hier posten.

    Wenn Du weißt wie die Show aussehen soll, und vor allem , was sie kosten darf, :? kann man sich Gedanken machen, welches Zündgerät benötigt wird.

    Viele Grüße,

    Nisch`l

  • Was darf ich als Laie ???

    • Nischl
    • 25. Mai 2004 um 18:24

    @ JohannesP: Genau, ne Ausnahme nach §24 1. SprengV.

    Eric: Wenn Du aus Luxemburg bist, oder da wohnst musst Du Dich im Sprenggesetz von Luxemburg schlau machen.
    Leider weiss ich nicht, wie in den Benelux-Ländern ( Bühnen-) Pyrotechnik gehandhabt wird. Feedback wäre interessant.

  • Was darf ich als Laie ???

    • Nischl
    • 25. Mai 2004 um 12:39

    Liebe Kollegen,

    sorry, aber mir treibt es immer den Angstschweiß auf die Stirn, wenn ich solche Ratschläge und Auskünfte in Sachen Pyrotechnik lese, und noch mehr wenn ich mir vorstelle, dass sie umgesetzt werden. :shock:

    Benny: Klar darfst Du Pyroeffekte selber auslösen. (Mindestens 18 Jahre, Ausnahmen gibt`s ab 16 für Sport u. Lehrzwecke) Nach Anzeige beim zuständigen Ordnungsamt, falls Du die Sache gewerblich betreibst, auch beim Gewerbeaufsichtsamt. ( Ist aber in den Ländern unterschiedlich geregelt)
    Du erkennst die Effekte daran, dass auf der Verpackung PT1-... und die BAM-Nummer steht. Ein seriöser Händler wird Dir auch kaum Material verkaufen, das Dir nicht überlassen werden darf.

    Mister.Lange: Ausser der Klasse I is nix "frei" ! Zum Erwerb von Gegenständen der Klasse T1, muss einmal ein Altersnachweis ( mind. 18 J.), sowie der vorgesehene Verwendungszweck bei Bestellung vorgelegt werden.

    ADMIN: Klasse I jedes Alter? (Empfehlung ab 12 Jahren!!)
    Klasse II jedes Alter? (Wohl eher ab 18 Jahren, oder?)
    Klasse T1 jedes Alter? (Auch erst ab 18, unter obenstehenden Bedingungen. Einzig das Vertreiben ist das ganze Jahr über erlaubt.)


    newbie: Is ganz einfach: T1 ist und bleibt T1, ob eine große Wunderkerze, oder Bühnenblitz, Effektwerfer, Fontänen, oder ähnliches.
    Für alle Gegenstände gilt: Nur bestimmungsgemäß verwenden, Steighöhe, Brenndauer,sind auf der Verpackung angegeben, und Schutzabstand einhalten. Dann macht das auch beim Amt nen guten Eindruck wenn Du anzeigst. Kuck mal die Preisliste auf meiner Website an, hier stehen diese Daten schon dabei, und Du kannst die Show viel besser planen.

    @Tobias.Zw : Einen SAFEX-Silbervesuv DARF man kopfüber abbrennen, (steht doch im technischen Merkblatt! Nicht gelesen?) OHNE dass er die Zulassung verliert. Bei "normalen" Fontänen und kopfüber Verwendung würde nach Zündung der Satz rausfallen, das hat nix mit Schein zu tun, das ist einfach Quatsch der nicht funktioniert. Für Wasserfälle, nimm bitte Überkopffontänen oder eben einen Wasserfall !

    Nochmal sorry, aber ich konnte jetzt nicht mehr mit zu sehen,

    nix für ungut,

    Nisch`l

  • Konfetti und Fontänen?

    • Nischl
    • 26. April 2004 um 10:13

    Hi Manfred,

    wenn Du Konfetti- (Effektbomben) pyrotechnischer Art einsetzt, kannst Du davon ausgehen, dass die Füllung schwerentflammbar ist.

    Wenn Du darunter Fontänen setzt, wird es sich nicht vermeiden lassen, dass die Funken in die Füllung sprühen. Soweit so gut.

    Allerdings entwickelt auch die "rauchloseste" Theaterfontäne ganz schönen
    Dunst, den man mit Sicherheit auch riechen wird. Die paar Konfetti die dann mit anschmurgeln fallen dann nicht mehr ins ( Nasen-) Gewicht.

    Trotzdem rate ich Dir die Fontänen, falls möglich etwas weiter hinten, also nicht DIREKT unter den Effektbomben zu platzieren. Das macht sich auch bei den Aufsichtsbehörden ganz gut, die die Geschichte möglicherweise sehen möchten. Die merken wenn da jemand mitdenkt! :wink:

    Gut Schuß, viel Erfolg,

    Nisch`l
    http://www.npa-pyrotechnik.de

  • 1000 Wunderkerzen-Effekt

    • Nischl
    • 20. Februar 2004 um 13:55

    Hallo darawa,


    ich finde die Idee gut, den Weg der Umsetzung sehe ich wie folgt.

    Nicht ganz einfach, aber machbar.

    1. Wunderkerzen (normale Länge) sind Klasse I, und somit das ganze Jahr über frei verkäuflich und verwendbar. Zur Vorführung vor Publikum
    musst Du Dein Vorhaben beim Ordnungsamt anzeigen. ( Keine Genehmigung, und schon gleich kein §7 Schein!)

    Jetzt kommts! Wen willst Du als verantwortliche Person eintragen?
    Du kannst unmöglich die Verantwortung für einen Effekt übernehmen, der von 1000 Personen abgebrannt wird.

    2. Deshalb: Mit dem zuständigen Ordnungsamt telefonieren, und das Ganze fallspezifisch besprechen. (Verantwortlichkeit)

    3. Weiter brauchst Du das einverständnis des Hallenbetreibers. Der wird
    nicht gerade erfeut sein zu hören, dass es Brandlöcher im Fussboden geben kann. ( und das wird ziemlich sicher passieren.)

    4. Kommt es auf die Hallengröße an ob man noch Luft kriegt, das wird aber das Ordnungsamt entscheiden, und / oder entsprechende Auflagen erteilen.

    5. Ich könnte mir vorstellen, um die Herren beim Amt milde zu stimmen :lol: am Eingang, wo ja die WK`s verteilt werden sollen, wie ich denke,einen gut lesbaren Hinweis darauf zu geben, mit den WKs vorsichtig umzugehen, und zu einem guten Gelingen der Show beizutragen. Also an den Verstand der Publikums zu appellieren.

    Kommt natürlich auch darauf an welches Publikum erwartet wird :o , ( Crossover-oder Galaabend)

    Hoffe, ich hab Dir etwas weiterhelfen können,

    viel Erfolg,

    Nisch`l

    http://www.npa-pyrotechnik.de

  • Günstiger Händler im Netz?

    • Nischl
    • 18. Dezember 2003 um 11:11

    Hallo Patrick,

    schau doch mal bei : http://www.npa-pyrotechnik.de im "Shop"

    Gruß
    Nisch`l

    0171-3657030

  • Kleinstfeuerwerk elektrisch zünden

    • Nischl
    • 9. September 2003 um 09:01

    Hallo localuser,

    da hat Dein Feuerwerker vielleicht etwas verwechselt.


    Für Raketenmotoren usw. gibt es eine Ausnahme (wie könnte es auch anders sein?) und zwar für..... Lehr- und Sportzwecke....

    Bezündern von pyrotechnischen Gegenständen (egal welche) ist ohne (Bühnen-)Erlaubnisschein verboten. Soviel steht fest!

    Weiterhin gibt es seit neuem (4/2003) ein(ig)e Änderung(en) im SprengG, in der steht,
    dass ...Zündmittel nicht mehr der Erlaubnispflicht unterliegen.

    Will heissen: Du darfst jetzt zwar Zündmittel aller Art erwerben,
    aber nicht verwenden!

    (frag mich nicht was das bringen soll!)

    Den genauen Text kann ich Dir per e-mail schicken, falls Interesse besteht
    schreib mir kurz ne private mail.

    Viele Grüße,
    Nisch`l

  • Pyroeffekt mit Druckluft ???

    • Nischl
    • 7. August 2003 um 18:04

    Hi Maxit,

    üblicherweise macht das jeder so, wie er es für am Besten hält :))

    Ich hab für einen Test mal CeraPad, das ist eine Keramikwatte, die mit
    Brennflüssigkeit getränkt wird (als BF z.B. Spiritus, weil der wenig raucht)
    und in ein Teelichtschüsselchen (was für ein Wort) gestopft, und ins Zentrum des Behälters gestellt.

    Vorher Lyco in den Behälter einfüllen, und dann vorsichtig mit Druckluft reinblasen, um mal ein Gefühl für den Effekt zu kriegen.

    Wenn Du es mit dem Druck übertreibst, kann es passieren, dass die Pilotflamme ausgeht, und dann ist die Show im Eimer.

    Ich bin mir zu 99,9% sicher , dass die Anlage für Lyco gebaut wurde (...
    gelbes Pulver...)

    Viel Erfolg beim Probieren,

    Nisch`l

  • Pyroeffekt mit Druckluft ???

    • Nischl
    • 7. August 2003 um 16:14

    .... da fällt mir noch was ein:

    Das Ding könnte auch ein Teil sein, mit dem man (!!!ohne Pilotflamme !!!)
    mit Mehl, oder Zementstaub eine Art Einschlagsimmulation erzeugt hat!
    Also einfach mit schön Druck das Material rausblasen!

    Daß es hier keine Missverständnisse gibt:

    Kein Mehl in Verbindung mit einer Flamme an der Dose !!!!!

    Das kann echt mächtig in die Hosen gehen!

    Falls Du Lycopodium brauchst: http://www.npa-pyrotechnik.de
    oder schick mir einfach ne mail.

    Viele Grüße,

    Nisch`l

  • Pyroeffekt mit Druckluft ???

    • Nischl
    • 7. August 2003 um 13:07

    Hi Maxit,

    völlig richtig, die Dose ist eine " Vorrichtung zum Abbrand von Lycopodium". Das Lyco ist das Pulver, das Du in der Dose gefunden hast.
    Dieses Pulver ist ungiftig, und in nicht zerstäubter Form auch nicht so recht brennbar. (Auch kein Gefahrgut)

    Zur Funktion: Das Lyco wird per Pressluft ( deshalb das Magnetventil) aus der Dose getrieben und zerstäubt. Durch eine Pilotflamme geblasen entzündet sich das Material, und gibt, je nach Druck, und Dauer einen oder mehrere Feuerbälle, so lange, bis der Behälter leer ist.

    Dafür brauchst Du übrigens keinen Feuerwerkerschein, da auch kein pyrotechnischer Gegenstand i.S.D. SprengG verwendet wird.

    Ob das Material noch taugt, kannst Du ausprobieren, indem Du eine Handvoll vorsichtig in eine Kerzenflame rieseln lässt.

    Gruß,

    nisch'l

  • Kleinstfeuerwerk elektrisch zünden

    • Nischl
    • 28. Juli 2003 um 17:58

    Hallo localuser,

    die Erklärung zu Deinem Vorhaben ist einfach, und auf alle pyrotechnischen Gegenstände mit BAM-Nummer anwendbar.

    Die Gegenstände, in dem Fall Traumsterne , Klasse I , lagen der BAM zur Zulassung vor. Sie haben diese Zulassung erhalten, in dem Zustand in der sie sich in der (Verkaufs-)Verpackung befinden.

    Jetzt kommt`s : Wenn Du einen E-Zünder dranbaust, hast Du einen anderen
    Gegenstand als vorher. (Bearbeiten von pyrotechnischen Gegenständen) Die Zulassung erlischt, der Gegenstand (Traumstern)
    wird somit als Klasse IV , eingestuft, und Du darfst ihn ohne sprengstoffrechtliche Erlaubnis (Feuerwerker) nicht mehr befördern, überlassen, oder verwenden. :(


    Mit "Genehmigung" hat das nix zu tun.
    Natürlich brauchst Du für...die Vorführung des Effektes vor Publikum...
    eine Ausnahme nach §110 VStättVO und eine Anzeige für PT-Gegenstände
    §23 Abs. 4, 1. SprengV

    An Deiner Stelle würde ich einfach mal beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt anfragen.
    Würde mich interessieren, wie die die Sache handhaben.

    Gruß Nisch`l

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