Es ist nicht schlimm sie zu nennen. Schlimm ist das komplette Unwissen gepaart mit Arroganz.
Aber egal. Ich hab mich jetzt genug geärgert und wurde genug mit altbekannten Sachen belehrt.
Beiträge von Telly
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Moment - es ging nicht um die, unter Berücksichtigung von Scheitel- und Geichzeitkeitsfaktor, benötigte Last. Diese könnte ich fast aufs Zehntelampere genau angeben. Wenn ich mich richtig erinnere, steht sie sogar im Rider dieser Band.
Es geht um die maximale Leistungsaufnahme wie sie in Datenblatt steht - und zwar in Watt, da er offensichtlich im P = U * I überfordert ist.
Ich könnte ja seine Werte ja ausrechnen, aber ich wäre erstens einige Zeit damit beschäftigt, zweitens würde es dann wohl auch mit 2x63A recht knapp

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Grrrrr! Was ich nicht brauche, sind Betreiber eine angeblich renommierten Locatin, die für ihre Planung von mir die genaue kw-Leistung von Licht und Ton wissen wollen, da die Angabe 2xCEE32 oder 1xCEE63 und nicht ausreicht

Auch eine halbstündige Diskussion über Erfahrungswerte und Amperemeteranzeigen brachte nichts. Es wäre allgemein üblich die Leistung der einzelnen Geräte genau zusammenrechnen und in kw anzugeben...
Sowas ist mir in 16 Jahren in diesem Job wirklich noch nie passiert...
Der Typ bekommt vom mir morgen die Werte 3*32*230+x und 3*32*230+y, wobei x und y beliebige Werte zwischen -1000 und 1000 sind

Edit: Ortho
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Kennst du den Film "Sliver"?

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Hehe. die gleiche Band, die "I came for you" vergewaltigt, spielt dank wirklich fetter Brasssection eine hammergeile Version von "let me entertain you".
Die Nummer hängt mir alldings trotzdem schon zu den Ohren raus;) -
"(I came) for you" in der Discoboys-Version.
1. Das arme Lied hatte doch niemanden etwas getan. Warum muss man es so vergewaltigen?
2. Dank schlechter Dynamikkontrolle und falsch gewählter Sounds immer wieder ein Kampf den ich verliere...
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Hehe,
Meiner Freundin hätte er gerne was machen können - die ist letzte Woche mit dem Bäcker durchgebrannt;)
Besten Dank.
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Danke für den Tip, aber ich suche einen Schaltplan und kein Blockdiagram.
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Hallo Leute,
Hat zufällig jemand von euch den Schaltplan eines Series TWO rumliegen? Ich müsste da mal einen Blick reinwerfen.
Ein Kunde will den Talkback so umgebaut haben, dass er zusätzlich auch auf die Auxe 5 und 6 schaltbar ist. Leider habe ich das Pult nicht vor mir, müsste aber beurteilen wie aufwändig dieser Umbau wird.
Grüsse,
TellyEdit: Graf Ortho hat zugeschlagen;)
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Aua. Das ist wirklich hart...
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Zitat
Beispiel für ein derartiges Gewerbe?
Leider ist die Rechtslage hier nicht 100% klar. Das Merkmal "Geschäftsmäßigkeit", sowie der einschränkende Nachsatz lassen verschiedene Auslegungen zu.
Je nachdem, wie man den Teil "in der Regel gegen Entgeld angeboten" interpretiert, kann jede Internetpäsenz einer Firma geschäftsmäßig sein, da hier zumindest geworben, wenn nicht sogar Waren oder Dienstleistungen angeboten werden.
Daher gebe ich als Beispiel für derartige Gewerbe jedes Gewerbe mit einer Internetpräsenz an.
Das Netz ist voll von Musterurteilen, Erklärungen und Auslegungen zum Thema TMG und dessen Vorgänger, dem MDStV.
Einen recht guten Link habe ich mal rausgesucht.
Weitere Informationen bitte selbst suchen. Danke.Um noch etwas zum Thema beizutragen, möchte ich nochmal die Firma ML-Audio nennen. Die Jungs haben ein paar sehr schöne und leichte Sachen im Angebot.
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Zitat von "Mechwerkandi"
Die UStIdentNr. interessiert lediglich im innereuropäischen umsatzsteuerfreien Warenverkehr.Das ist leider nur ein Teil der Wahrheit.
Die UStIdentNr. ist auch für die Anbieterkennung bei sog. Telemedien interessant.
Viele Leute verwechseln hierbei leider Steuernummer und Umsatzsteueridentifikationsnummer.Ich zitiere §5 TMG:
Code§ 5 Allgemeine Informationspflichten Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: ... 6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer, ...Wir lernen daraus: Wer eine Umsatzsteueridentifikationsnummer hat, muss diese im Impressum seines Webangebotes angeben. Die Steuernummer wird nicht verlangt. Wer keine Umsatzsteueridentifikationsnummer hat (vgl. z,B, § 19 UStG), gibt daher im Impressum gewöhnlich weder das Eine noch das Andere an.
Plichtangaben auf Rechnungen sind ein anders Thema.
Sorry für OT, aber ich sehe es nicht gerne, wenn aus richtigen Angaben falsche Schlüsse über Personen oder Firmen gezogen werden.
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Zitat von "DJheini"
Sorry, aber ist tb-audio denn überhaupt noch "offiziell" eine Firma?
Im Impressum ist zumindest keine Steuernummer zu finden.[OT]
<klugscheiss>
Die Steuernummer gehört auch nicht ins Impressum sondern die USt-IdNr. Nicht jede Firma hat eine solche Nummer.
</klugscheiss>Aus einer nichtvorhanden USt-IdNr auf das Nichtvorhandensein einer Firma zu schliessen ist also nicht möglich.
[/OT] -
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Bevor hier nochmehr Verwirrung aufkommt empfehle den Suchbegriff "§5 TMG".
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Nicht jeder versteht C-Slang. Gleich wäre "==", ungleich ist "!=". Da der Fragesteller Homepages erstellt, habe ich meine Aussage programmiererkompatibel gestaltet;)
BTW: RegNr der HWK etc. MUSS rein. Lässt sich aber Alles durch die Benutzung einer Suchmaschine leicht selbst rausfinden.
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Achtung! Steuernummer != USt-IdNr.
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Ich habe leider schon zu viel "gebastelten" Strom gesehen, um hier tolerant zu sein.
Jeder, der elektische Anlagen betreiben will, sollte über ein gewisses Grundwissen verfügen. Dieses lässt sich leicht anlesen.Also macht euch bitte schlau, bevor ihr euch dicke Stromverteiler kauft. Es gibt noch ein bisschen mehr zu beachten als die maximale Belastbarbeit.
Im Ernstfall macht Strom klein, schwarz und hässlich - und 32A sind schon recht viel Strom... -
Mal ganz ehrlich und seid mir bitte nicht böse, aber wer die Begriffe Volt, Ampere und Phase als Fachchineseisch bezeichnet, sollte keine Stromverteiler grösser als eine Dreifachstechdose betreien...