wobei das schon ein Thema ist, bei dem ich es anstrengend finde, wie unterschiedlich das in den Bundesländern umgesetzt ist. Die einen unterscheiden nach Widmung des Raumes, die anderen nach der konkreten Art der Veranstaltung... (und was ist eigentlich Gottesdienst, wo fängt das an, wo hört das auf?)
Da gibt es vieles, was am eigentlich Sinn, nämlich den Gottesdienst weiterhin in der Dorfkirche XY zu ermöglichen, vorbei reguliert ist.
Und bei den evangelischen Kirchen- und Katholikentagen zieht dann teilweise auch noch das Versammlungsrecht... das ist dank Föderalismus jedes Mal wieder spannend. Aber bei den (kirchlichen) Großevents mach ich mir weniger Sorgen - eher bei den 400 Leuten, die in den Saal für die 200 eingequetscht werden.