hm, die sind sehr schweigsam, was das angeht.
Zitat von "Napster"Was kann ich mit der Musik machen, die ich über Napster kaufe?
Die von Ihnen gekaufte Musik darf in Ihrem Besitz bleiben und ist mit folgenden Rechten versehen:
• Beliebig häufiges Brennen von Einzeltiteln.
• Beliebig häufiges Übertragen auf kompatible mobile Player. Klicken Sie hier, um eine Liste von Playern anzuzeigen.
• Kopieren Ihrer Musik auf drei Computer.
Musicload gibt sich noch kryptischer:
Zitat von "Musicload"8. In welchem Umfang darf ich die von mir erworbenen Musiktitel nutzen?
Der Umfang der Nutzungsrechte ist jeweils zu jedem einzelnen Musikstück, jeder Compilation oder jedem Album aufgelistet, welches unter http://www.musicload.de angeboten wird. Die vorstehend genannten Nutzungsrechte sind nicht mit einer Rechtseinräumung oder einem Verzicht hinsichtlich der Rechte an den Musikstücken und den ihnen zugrunde liegenden Musikwerken verbunden. Jeder Gebrauch der Musikstücke, die über die vorstehenden Nutzungsrechte hinausgeht, stellt nach geltendem Recht eine Urheberrechtsverletzung in Bezug auf das Musikstück dar und ist deshalb verboten.
Meine bisherige Meinung war, dass die gewerbliche Nutzung explizit ausgeschlossen wurde. Das habe ich auch selbst schon irgendwo gelesen; ich hatte da Musicload als Quelle dieser Aussage im Hinterkopf...
Es wäre mal interessant, diese Frage (richtig formuliert) bei den Portalen anzufragen.
Das Aufführungsrecht wird ja durch die Veranstalter von der Gema erworben.
Durch den GEMA-Zuschlag für die Verwendung von Kopien wird auch ein Verfielfältigungsrecht erworben. Wie sich dieses Verfielfältigungsrecht nun mit legal erworbener Musik aus dem Internet verträgt, wäre einmal interessant zu wissen.
Tom