Zitat von "dominic ortelt"Insbesondere die Anwesenheit einer qualifizierten aufsichtsführenden Person ist in Abhängigkeit vom Gefährdungsgrad dabei unerlässlich. Das Seminar vermittelt die wesentliche Anforderungen, die sich aus den rechtlichen Vorgaben und Gesetzen (z.B. GUV-V C1, BGV C1, MVStättV) ergeben ein und gibt praktische Hilfestellung bei der Bewertung von Risken und Gefahren im Zusammanhang mit der eingesetzter Technik.
Tja - aber wer achtet denn darauf ob eine "qualifizierte aufsichtsführenden Person" zugegen ist?
Und 3 Tage Kurzseminar berechtigen dazu?