Ich bin erschrocken, zu hören, wie schwer es in Deutschland ist, bei Gefahr für Leib etwas zu erreichen!
Möglicherweise ist das eine weltfremde Frage, aber:
Wenn man eine Gefahrensituation bei der für die Überwachung verantwortlichen Behörde (Polizie, Baumamt, etc.) anzeigt und diese bei "Gefahr in Verzug" nicht umgehend Abhilfe schafft oder schaffen lässt, müsste man doch die Behörde (bzw. dessen Amtsstellenleiter) gleich mit anzeigen.
Ersatzweise: Im Nachgang eine Anfrage (ggf. über den Amtsweg) an die nächsthöhere Dienststelle richten. Das mögen Beamte, die sich meist zeitlebens in einem hierarchischen Arbeitsverhältnis bewegen, erfahrungsgemäß gar nicht gern. Vielleicht kommt der Amtsschimmel dann aus dem Sessel. Natürlich hat man dann selbst einen schwarzen Reiter auf der Akte....
Das hat übrigens nichts mit Denunziation zu tun, denn es gilt erheblichen Schaden abzuwenden.