Zitat von "bigbeatrobby"der betreiber einer veranstaltung ist verpflichtet laut versammlungsstättenverordnung den betrieb einzustellen um zu gewährleisten das ordnungshüter, rettungskräfte usw. ihren job erledigen können wenn die betriebssicherheit nicht gewährleistet ist.
liebe grüsse robert lienemann
Das muss mir ein Ordnungshüter mal plausibel erklären, dass die Betriebssicherheit einer Veranstaltung gefährdet ist wenn der Verdacht auf Anwesenheit Minderjähriger nach Mitternacht besteht.
Sachen gibts...