Tach zusammen,
Wie so oft lohnt auch hier ein Blick in die einschlägige Literatur.
Ich zitiere hier die BGV C1 §21:
Der Auf- und Abbau von Geräten und Einrichtungen für artistische Darstellungen darf nur von den Artisten oder Ihren Beauftragten vorgenommen werden. Vor jeder Benutzung haben sich die Artisten selbst vom sicheren Zustand der Geräte und Einrichtungen zu überzeugen.
Ich kann mich da nur meinen Vorrednern anschließen, der Artist soll sein Trapez oder was auch immer SELBER anschlagen ( Ich kenne keine Artisten, die das nicht sowieso machen. ). Die Entscheidung über die Tragfähigkeit kanns Du wahrscheinlich nicht entscheiden, ich gebe nur Dinge wie auftretende Qerlasten zu bedenken. Ich würde mir an Deiner Stelle die maximalen Tragkräfte, sowohl horizontal als auch vertikal, vom Statiker der Halle schriftlich bestätigen lassen und die dann dem Artisten zukommen lassen. So kann der dann entscheiden ob er das Risiko auf sich nimmt.
Soweit schönen Abend noch
Christoph