Es gilt nur für Neu-Geräte (als das individuelle Stück nicht nur eine neue Serie) die ab 11.12.27 erstmalig in Verkehr gebracht werden. Alles was bis dahin schon aufm Markt war ist weiterhin uneingeschränkt nutzbar und auch weiterverkaufbar.
Auch schon heute verfügbare Geräte (PRE CRA) durfen ohne CRA-Konformität danach als "Ersatzteil" verkauft werden. Es ist auch keine Neubewertung der CE mit CRA nötig wenn keine wesentlichen Änderungen am Gerät gemacht werden. So z.B. eine Lampe mit DMX. An der wird es keine wesentlichen Änderungen (neue Schnittstellen etc.) geben.
Die Details werden sich alle nach dem Stichtag ergeben wenn die ersten Abmahnungen der Konkurenz bei den Herstellern/Vertrieben reinflattern ![]()
PS: Das ist keine Rechtsberatung nur eine persönliche Meinung ![]()