Elektro- / elektronische Geräte mit Feuchtigkeits- / Wassereinbruch sind grundsätzlich ein Totalschaden. Selbst wenn das Gerät "erstmal" funktioniert und vielleicht sogar die erforderlichen Prüfungen besteht, sind da chemische Prozesse im Gange, die nicht wieder anhalten und früher oder später auch zum Totalausfall führen.
Ähnliches gilt übrigens für Überspannungsschäden.
mein Ansinnen!
und deswegen fällt hier eben der Umweltschutzgedanke leider hinten runter. ich bin ja auch für Umweltschutz, aber das möchte ich keinem kunden erklären müssen, während seine Veranstaltung ins Wasser fällt ![]()