Zitat von "ddt"rechtslage ist soweit klar, der veranstalter muß wiederbeschaffungswert abdrücken, falls das zeug nicht wieder auftaucht. diebstahl wurde schon polizeilich erfaßt und ermittlungen eingeleitet
meine frage: ich brauch das equipment definitiv nächstes wochenende wieder für ne andere va.
wie lange muß ich warten, bevor ich ersatz besorge?
was ist, wenn ich die teile nachkaufe und die dann doch noch auftauchen?
da der mieter den dir entstehenden schaden zu verantworten hat,
kannst du entweder für den betreffenden tag selbst zumieten und ihm
das in rechnung stellen oder ein neues gerät kaufen und ihm miete
berechnen bis zur rückgabe/bezahlung des verschollenen...
btw ich würde nicht unbedingt davon ausgehen, daß der
tt wieder auftaucht.. :cry: