Also grundsätzlich geht es so: Nach dem die Buchungen in Lexware in das so genannte Journal übernommen wurden, können diese nicht mehr geändert werden. Nur noch eine Storno-Buchung ist möglich. Somit erfüllt Lexware Buchhalter (DIESES Programm meine ich) die GOB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, § 238 Abs.1 S. 1 HGB).
Schädlich wäre jedoch eine Möglichkeit diese "Sperr-Funktion" zu umgehen. So etwas ist mir nicht bekannt und ich denke, daß die Herausgeber der Lexware-Programme auch peinlichst darauf achten werden, dass so etwas nicht möglich ist.
Wenn jedoch der Betriebsprüfer sich die Buchhaltung direkt auf dem PC des Betriebes anschaut (das ist möglich und auch gesetzlich verankert) und dabei feststellt, daß eben die Buchungen nicht journalisiert wurden, so könnte es Probleme geben.
Daher: Nach jedem Monatsabschluss (also nach Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung) die Buchungen in das Journal übernehmen.
Damit dürfte man auf der sicheren Seite sein.