Zitat von "koenigstiger25"Dann lass es doch auch mit der Rechtsberatung - was Du schreibst ist der größte Schwachsinn...
Also eigentlich hat Freizeichen nach §23 EStG recht. Er hat nur die Freigrenze von 512 Euro vergessen.
Ist in Wikipedia ganz gut erklärt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Privates_…gsgesch%C3%A4ft
Lars