Anmerkung: Die Qualifikation zur Elektrofachkraft muß man nicht zwangsläufig durch eine Elektrikerausbildung o. ä. erwerben, man kann auch durch einen entsprechenden Kurs mit Prüfung zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" werden. Dann darf man auch BGV A2-Prüfungen durchführen und protokollieren sowie Mitarbeiter unterweisen.
MfG Tobias Zw.