1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Alles
  • Alles
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Tobias Zw.

Beiträge von Tobias Zw.

  • Traversen Bühnendach

    • Tobias Zw.
    • 5. April 2020 um 20:12
    Zitat von Hugo2010

    Ich hab nen befreundeten Veranstaltungstechniker der mir sagt ich darf bei trussbühnen nurnoch 4 Punkt Traversen verwenden.. mein Statiker sagt mir aber 3 Punkt sind auch in Ordnung...

    Zu diesem Thema:

    Zitat von Tobias Zw. in I don't need that

    Das durchschnittliche Bildungsniveau bei Veranstaltungstechnikern ist erschreckend niedrig. (...)

    Dafür haben wir halt sehr viele Kollegen, die auf dem Dunning-Kruger-Graph noch ziemlich weit links stehen.

    :P

    MfG Tobias Zw.

  • Traversen Bühnendach

    • Tobias Zw.
    • 5. April 2020 um 19:55

    Definiere "vom Statiker gerechnet"...? - heißt: Du hast bei einem unbedeutenden fliegenden Bau (je nach Bundesland unter 75 oder 100 m² Szenenfläche, unter 5 oder 6 m Firsthöhe und ggfs. unter 1,5 m Auftrittshöhe) den ingenierusmäßigen Nachweis der Tragfähigkeit bei allen zu erwartenden Verkehrslasten sowie der Sicherheit gegen Gleiten, Kippen und Abheben? Dann wüsste ich nicht, warum das nicht auch mit Dreipunkttruss gehen sollte...

    MfG Tobias Zw.

  • Traversen Bühnendach

    • Tobias Zw.
    • 5. April 2020 um 19:51

    Ähm... das ergibt sich doch aus dem Standsicherheitsnachweis des Bühnendaches bzw., wenn Du die Grenze der unbedeutenden fliegenden Bauten (die je nach Bundesland variieren kann) überschreitest im Baubuch des Bühnendaches? Das muss doch so oder so ingenierusmäßig gerechnet sein, einfach so ohne statischen Nachweis darfst Du weder Drei- noch Vier-, Fünf- oder Sechspunkttraversen zu einem Bühnendach zusammenschwarten?

    Mit freundlichen Grüßen Tobias Zw.

  • COVID-19, Aspekte ausserhalb der Veranstaltungswirtschaft

    • Tobias Zw.
    • 2. April 2020 um 11:15
    Zitat von hp

    Moin ihr Pessimisten

    Wenn sich jemand besser fühlen möchte , dann mal auf YouTube nach

    Profiteure der Angst

    suchen und sich eine Stunde Zeit nehmen .

    Einen direkten Link kann ich leider nicht setzen , da das Video dauernd neu eingestellt wird .

    Obacht. Das ist ein milde verschwörungstheoretisches Video, das *keinerlei* Bezug zur aktuellen CoViD-Lage hat. Das wird schon mit Absicht immer wieder vom Rechteinhaber gelöscht.


    Es ist gefährlich und nicht zielführend, das H1N1 und die aktuelle Pandemie gleichzusetzen.


    Wer was aktuelles zur Lage von einer Wissenschaftlerin sehen will, sehe sich das aktuelle Video von Dr. Mai-Thi Nguyen Kim an. Das hat im Gegensatz zu zehn Jahre altem Geschwurbel von Wodarg, der inzwischen wegen seiner haltlosen Verschwörungstheorien vorwiegend im rechten Milieu gesellschaftlich immer weiter geächtet wird, Hand und Fuß und gründet auf aktuelle Daten und nachvollziehbare Quellen.


    Mit freundlichen Grüßen Tobias Zw.

  • Till Lindemann auf Intensivstation

    • Tobias Zw.
    • 2. April 2020 um 08:48
    Zitat von tommes

    Keine! Genau Null! Bild nicht kaufen oder lesen. Wenn sie irgendwo rumliegt, wegwerfen.

    Diesmal mit Quellenangabe.

    MfG Tobias Zw.

  • Micro für Flügelabnahme ??

    • Tobias Zw.
    • 1. April 2020 um 18:04

    Wenn schon Großmembran, dann bitte ein vergoldetes U67.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da er nicht mehr verfügbar ist.

    Mit herrschaftlichen Grüßen Tobias Zw.

    PS: Erkennt jemand den Künstler, dem das Mikro gehört? ;)

  • Till Lindemann auf Intensivstation

    • Tobias Zw.
    • 1. April 2020 um 18:02

    Nein. Bild-Zeitung lesen bildet nicht, und man sollte es grundsätzlich vermeiden.

    MfG Tobias Zw.

  • COVID-19, Aspekte ausserhalb der Veranstaltungswirtschaft

    • Tobias Zw.
    • 1. April 2020 um 08:20

    Das schmerzt mich jetzt sehr, dass ich ich treibsand und guma da Paroli bieten muss, aber tatsächlich ist es so, dass wir bei Massenanfall von Betroffenen das qualifizierte Personal von Trivialaufgaben entlasten müssen, um ihre Spezialfähigkeiten effektiv zu nutzen. Es geht nicht drum, dass der ungewaschene Hand intubiert; es geht drum, dass der (dann hoffentlich gewaschene) Hand Essen verteilt und Toilettenstühle reinigt, damit die examinierte Pflegefachkraft die „höherwertigen“ (bewusst in Anführungsstrichen) Aufgaben bewältigen kann.


    Das ist gar nicht so weit weg ist, sehen wir hier:

    Zitat von NWZ Online

    Kreis Wesermarsch sucht freiwillige Helfer für Notfall

    Sollte die Zahl von Corona-Patienten in die Höhe schnellen, will der Landkreis Wesermarsch gerüstet sein. Landrat Thomas Brückmann richtet deshalb einen Appell an alle, die bei der Versorgung der Kranken helfen könnten. Wer sich registrieren lassen möchte, kann sich an das DRK wenden.


    Der Landkreis Wesermarsch bereitet sich auf die mögliche Behandlung einer Vielzahl von Corona-Patienten vor und richtet eine zentrale Meldestelle für Pflegefachpersonen und Hilfskräfte ein. Diese könnten in stationären und ambulanten Einrichtungen zum Einsatz kommen. Der Landkreis hofft dabei auf freiwilligen Helferinnen und Helfer mit Kenntnissen in den Bereichen medizinische Versorgung und Pflege.

    Von daher ist der Aufruf an die Meldung freiwilliger Helfer mit Minimal-Ausbildung oder nur Einweisungen durchaus sinnvoll.


    Ihr müsst aufhören, in Kategorien der Individualmedizin und der Maximalversorgung zu denken...


    Mit freundlichen Grüßen Tobias Zw.

  • COVID-19 (Corona) - Abgesagte Veranstaltungen / Messen - wie finanziell mit umgehen?

    • Tobias Zw.
    • 31. März 2020 um 18:00
    Zitat von marcoboy

    Dieses feudale durcheinander sorgt für Missverständnisse und ungleicher Behandlung von Unternehmen...

    Feudal ./. Föderal? :/

    Zum Thema: Ich bin ehrlich gesagt angenehm überrascht, wie schnell und unkompliziert das läuft. Bin zwar kein Antragsteller und habe nur Außensicht, aber sonst hat es auch in Katastrophenlagen gerne schon mal Monate gedauert, bis es Hilfen gab. Das ist schon stramm, wie schnell die Politik da gerade arbeitet.

    Beste Grüße TZw

  • Mikrofonhygiene bei Veranstaltungen nach COVID-19?

    • Tobias Zw.
    • 30. März 2020 um 14:39

    ...was mich an die Sängerin einer von mir betreuten Kapelle erinnert, die ein örtlich zu Verfügung gestelltes SM58 ablehnte, da es "nach Frikadellen, Erbrochenem und Bier (sic)" roch... dagegen hilft halt nur schrubben und Waschen, keine Mikrowelle.

    Es gibt keinen sterilen Dreck!

    MfG Tobias Zw.

  • COVID-19, Aspekte ausserhalb der Veranstaltungswirtschaft

    • Tobias Zw.
    • 30. März 2020 um 14:06
    Zitat von HenrySalayne

    Sehr häufiges Händewaschen und der Einsatz von Desinfektionsmitteln schadet irgendwann der Haut. Deswegen ist bei Pflegepersonal der Standard auch der Einweghandschuh, der nach jedem Patienten gewechselt wird.

    Beim Kassenpersonal könnte das etwas problematisch sein. Hier mag eine regelmäßige Reinigung des Handschuhs und die Nutzung von Desinfektionsmittel auf dem Handschuh mehr Sinn ergeben.

    Ähm... nein.

    Das lange Tragen von Nitrilhandschuhen schädigt die Haut auch und muss ebenso wie das Benutzen von Händedesi im Hautschutzplan berücksichtigt werden - guckst Du hier.

    Als ehemaliger Betroffener: Regelmäßiges Hände desinfizieren kann man mit geeigneten Hautschutzmitteln leichter kompensieren als eine Schicht lang flüssigkeitsdichte Handschuhe tragen... (selbst mit den schmutzigen Sani-Tricks wie Mullbinden um die Hand wickeln, bevor man Handschuhe anzieht).

    Mit besten Grüßen Tobias Zw.

    - trockene Haut mit fettiger T-Zone -

  • Mikrofonhygiene bei Veranstaltungen nach COVID-19?

    • Tobias Zw.
    • 30. März 2020 um 12:06
    Zitat von audiobo

    Wie wird das eigentlich in der Praxis bei Simultan-Hörern umgesetzt? Die werden doch auch idR. (zumind. scheinbar) gereinigt und wieder eingeschweisst...

    Nach meinem Kenntnisstand: Händische Wischdesinfektion durch viele fleißige Hände zu geringem Stundensatz...

    MfG Tobias Zw.

  • COVID-19, Aspekte ausserhalb der Veranstaltungswirtschaft

    • Tobias Zw.
    • 29. März 2020 um 13:21

    Mal eine tragische Auswirkung der Corona-Krise und des Umgang miteinander:

    Ministerpräsident Bouffier zum Tod von Thomas Schäfer: "Er war verzweifelt und ging von uns"

    Zitat

    Der plötzliche Tod von Finanzminister Thomas Schäfer hat im ganzen Land große Bestürzung ausgelöst. Ministerpräsident Bouffier deutete in einem Statement an, dass der Finanzminister sehr unter der Corona-Krise gelitten habe. Diese Sorgen hätten ihn erdrückt.

    (...)

    Die Erwartungen der Bevölkerung in der Corona-Krise seien besonders an einen Finanzminister sehr groß. "Wir müssen davon ausgehen, dass er sich sehr große Sorgen gemacht hat, ob das alles gelingen kann", sagte Bouffier und "dass ihn diese Sorgen erdrückt haben". "Er war verzweifelt und ging von uns", sagte Bouffier.

    Am Samstagvormittag wurde die Leiche des Finanzministers an der ICE-Strecke bei Hochheim (Main-Taunus) gefunden. Die Ermittler gehen von Suizid aus. Er wurde 54 Jahre alt und hinterlässt eine Frau und zwei Kinder.

    Sendung: hr-iNFO, 29.03.2020, 13 Uhr

    Vielleicht macht das dem einen oder anderen klar: Wir sitzen schon alle im selben Boot.

    Ich war jetzt wahrhaftig kein Fan von Schäfer und bin definitiv kein Wähler seiner Partei, hatte aber auf Grund der räumlichen Nähe - wir wohnen beide im selben Landkreis - das eine oder andere Mal gesellschaftlichen Kontakt. Wir können nicht wissen, was ihn zu diesem Schritt bewogen hat, aber dass seine Sorgen wegen der Krise ihn massiv belastet habe, halte ich für glaubwürdig.

    Behaltet das im Hinterkopf, wenn Ihr wieder auf "die unfähigen Politiker" schimpft und verbal entgleist.

    Mit nachdenklichen Grüßen Tobias Zw,

  • COVID-19 (Corona) - Abgesagte Veranstaltungen / Messen - wie finanziell mit umgehen?

    • Tobias Zw.
    • 29. März 2020 um 13:06
    Zitat von zegi

    Mal wieder ein anderer Aspekt:

    Die Boulevardpresse hält fest, dass sich bei uns das Virus wesentlich wegen grosser Events ausbreitete;

    (...)

    Falls dann wieder einmal eine Pandemie im Anmarsch ist, wird man künftig logischerweise sofort alles, was nach Event und Menschenmassen klingt, verbieten. Und auch bei der Lockerung der Massnahmen wird man unter diesem Aspekt Events erst am Schluss wieder zulassen.

    Ähm... das ist nicht "die Boulevardpresse". Das ist Stand der Wissenschaft. Wenn ich die Ansteckung innerhalb der Bevölkerung minimieren will, muss ich die Kontaktmöglichkeiten einzelner Personen reduzieren. Und bei einem Rave in den Westfalenhallen kann ein Ausscheider nun mal innerhalb gleicher Zeit deutlich mehr Personen infizieren als in einem Büro mit zwei Kollegen.

    Das wird immer so sein, weil es sinnvoll ist: Wenn eine Epidemie über Aerosol, Tröpfchen oder Schmier übertragen wird, wird man zur Bekämpfung die Kontaktmöglichkeiten reduzieren müssen, und da sind Veranstaltungen nun mal Nummer 1, zusammen mit den ÖPNV.

    Mit dem Unterschied, dass Veranstaltungen nicht lebenswichtig sind. Da sollte vielleicht auch der ein oder andere mal seine Pferde zügeln und der Realität in's Auge blicken: Kultur ist schön, aber das erste, worauf man verzichten kann. Konzerte sind keine KRITIS. Und am deutschen Gesamtumsatz aller Unternehmen hat die gesamte Veranstaltungswirtschaft einen grob über den Daumen geschätzten Anteil von gerade mal rund 0,00007% (letzte Daten aus 2017, Quelle, Quelle). Oder anders: Adidas setzt in einem Jahr allein vier mal soviel Geld um wie die gesamte deutsche Veranstaltungsbranche.

    Ja, für uns ist's gerade bitter. Ja, es wird einige die derzeitige wirtschaftliche Existenz kosten, und eventuell muss man dann mal in einem Job arbeiten, der nicht so glorios und sexy (hihi) wie die Veranstaltungstechnik ist.

    Dabei dürfen wir aber nicht das große Ganze aus den Augen verlieren. Es geht hier um eine Pandemie, die das Potential hat, unsere gesamte Gesellschaft zu kippen. Dem sollte man mit Respekt begegnen.

    Mit freundlichen Grüßen Tobias Zw.

  • COVID-19 (Corona) - Abgesagte Veranstaltungen / Messen - wie finanziell mit umgehen?

    • Tobias Zw.
    • 27. März 2020 um 22:08
    Zitat von marcoboy

    Warten wir es ab... Die VT Branche hat man ja nicht geschlossen.

    Ich deute das jetzt mal als "Ich habe keine Ahnung und keine Argumente".

    Lieber marcoboy , ich bitte Dich hiermit um zwei Dinge:

    a) Bitte schreibe erst wieder, wenn Du belegbare Informationen oder echtes Fachwissen beizutragen hast.

    b) Lies' Dir bitte mal diesen und diesen Artikel durch.

    Vielleicht sollte man diesen Thread gerade mal entschlacken...?

    Beste Grüße Tobias Zw.

  • COVID-19 (Corona) - Abgesagte Veranstaltungen / Messen - wie finanziell mit umgehen?

    • Tobias Zw.
    • 27. März 2020 um 22:04
    Zitat von kannnixundweissnix

    Hallo Tobias,

    Du machst einen Denkfehler.

    Och Du, ich durchschaue das durchaus... ;)

    Viele Grüße Tobias Zw.

  • COVID-19 (Corona) - Abgesagte Veranstaltungen / Messen - wie finanziell mit umgehen?

    • Tobias Zw.
    • 27. März 2020 um 21:47
    Zitat von marcoboy

    Das lass dir von Anwälten erklären... Das ist wie bei Medizinern, man hörte unterschiedliche Meinungen...

    Man kann davon ausgehen das solche Fragen noch Gerichte beschäftigen werden...

    Nee Du. Du stellst hier Behauptungen auf und hast keine Argumente, um Deine Theorien zu belegen? Ich habe Dir in diesem Beitrag erklärt, warum die derzeitigen Maßnahmen nach meinem Verständnis rechtskonform sind. Du behauptest das Gegenteil. Jetzt Butter bei die Fische, bring Argumente.

    Die Alternative, nämlich dass Du einfach unreflektiert irgendwelche Grütze aus Randgruppen der sozialen Medien regurgitiert hast, will ich einfach nicht glauben.

    VG TZw

  • COVID-19 (Corona) - Abgesagte Veranstaltungen / Messen - wie finanziell mit umgehen?

    • Tobias Zw.
    • 27. März 2020 um 21:32
    Zitat von marcoboy

    Wenn sich einige Maßnahmen als Rechtswidrig erweisen, muss das Bundesland/Städte und Gemeinden die Betroffen möglicherweise Entschädigen. Es steht nicht alles auf sicheren Rechtlichen Füßen. Es ist eben "Neuland. Außerdem unterscheiden sich Maßnahmen je nach Bundesland im Detail. Es gibt sogar im Einzelfall Ausnahmegenehmigen.

    Wir werden sehen wer übrig bleibt ! Ihr werden sehen das kaum ein Cent ankommt. "Ich habe fertig"....

    Ja, ich habe ja jetzt verstanden, dass Du das glaubst. Aber warum glaubst Du, dass Maßnahmen rechtswidrig seien? Nenne mir bitte Beispiele und begründe.

    VG TZw

  • COVID-19 (Corona) - Abgesagte Veranstaltungen / Messen - wie finanziell mit umgehen?

    • Tobias Zw.
    • 27. März 2020 um 19:48
    Zitat von marcoboy

    Der Staat hat den Unternehmen seine geschäftliche Grundlage entzogen, somit muss er sie auch entschädigen. Die Ansicht ist nicht total blöd :rolleyes:... Denn einige Maßnahmen sind rechtlich sehr zweifelhaft und wenn dies feststeht muss der Staat die Unternehmen sowie so entschädigen. Dann kann er auch das Geld gleich durch die Tür ausschwenken.

    Die jetzige Situation ist nichts weiter wie eine Enteignung der soliden Unternehmen. Um sie dann den banken angeschlagen zum fraß vorzuwerfen.

    Dann freue ich mich jetzt auf Deine juristisch fundierte Einlassung dazu, welche Maßnahmen der unterschiedlichen Bundesstaaten "rechtlich zweifelhaft" sind, und wie die CoViD-19-Pandemie ein perfider Plan der Politiker ist, um die Banken zu bereichern.

    Komm schon.

    Ich höre.

    Bringe Quellen und Argumente.

    VG TZw

    EDIT:

    Okay, da erwartungsgemäß 30 Minuten Grillenzirpen später keine Argumente kamen, hier mal ein paar Tipps:

    Zitat von Infektionsschutzgesetz

    § 32 Erlass von Rechtsverordnungen

    Die Landesregierungen werden ermächtigt, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen übertragen. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) und des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) können insoweit eingeschränkt werden.

    Müssen dann Unternehmen entschädigt werden? Nein, denn es ist höhere Gewalt. Entschädigungsanspruch haben nur die, die als positiv Getestete in Quarantäne müssen:

    Zitat von Infektionsschutzgesetz

    § 56 Entschädigung

    (1) Wer auf Grund dieses Gesetzes als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld. Das Gleiche gilt für Personen, die als Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige abgesondert wurden oder werden, bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen können. (...)
    (2) Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. Für die ersten sechs Wochen wird sie in Höhe des Verdienstausfalls gewährt. (...)
    (3) (...)
    (4) Bei einer Existenzgefährdung können den Entschädigungsberechtigten die während der Verdienstausfallzeiten entstehenden Mehraufwendungen auf Antrag in angemessenem Umfang von der zuständigen Behörde erstattet werden. Selbständige, deren Betrieb oder Praxis während der Dauer einer Maßnahme nach Absatz 1 ruht, erhalten neben der Entschädigung nach den Absätzen 2 und 3 auf Antrag von der zuständigen Behörde Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang.

    Da wir im IfSchG § 32 eine Verordnungsgrundlage haben, wären die derzeitigen Einschränkungen auf Landesebene - ganz stark verkürzt gesagt - nur rechtswidrig, wenn sie unverhältnismäßig wären, es also eine Ermessensfehlgewichtung seitens der anordnenden Behörde gegeben hätte. Checken wir doch mal die Kriterien für Verhälntismäßigkeit:

    Zitat von Wikipedia-Artikel Verhältnismäßigkeitsprinzip

    Verhältnismäßigkeit verlangt, dass jede Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, einen legitimen öffentlichen Zweck verfolgt und überdies geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn („angemessen“) ist. Eine Maßnahme, die diesen Anforderungen nicht entspricht, ist rechtswidrig.

    Legitimer Zweck

    Der Zweck der Maßnahme setzt den Maßstab und Bezugspunkt für die Frage, ob die Maßnahme zur Erreichung gerade dieses Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen ist. So macht es hinsichtlich des Zwecks keinen Unterschied, ob der tödliche Schuss aus der Waffe eines Polizisten abgegeben wird, um einen um sich schießenden Terroristen auszuschalten, oder mit dem Ziel, den ertappten 15-jährigen Ladendieb an einer möglichen Flucht zu hindern. Nur wenn ein Zweck an sich schon gegen die Wertung des Grundgesetzes verstößt, ist er nicht legitim. Ist bereits der Zweck als solcher nicht legitim, ist die Maßnahme bereits deshalb nicht verhältnismäßig. Schießt der Polizist also ausschließlich, um zu töten, wäre der Zweck aufgrund der Wertung des Grundgesetzes nicht legitim.

    Geeignetheit

    Wenn die Maßnahme die Erreichung des Zwecks kausal bewirkt oder zumindest fördert, ist sie geeignet. Zur Verminderung des Schadstoffausstoßes eines Industriebetriebes etwa ist die Schließung des Betriebes sowie der Einbau einer Rauchgasreinigungsanlage möglich. Nicht geeignet dagegen wäre die Schließung des Unternehmensparkplatzes.

    Erforderlichkeit

    Die Maßnahme ist erforderlich, wenn kein milderes Mittel gleicher Eignung zur Verfügung steht, genauer: wenn kein anderes Mittel verfügbar ist, das in gleicher (oder sogar besserer) Weise geeignet ist, den Zweck zu erreichen, aber den Betroffenen und die Allgemeinheit weniger belastet. Die Schließung des Betriebs aus dem obigen Beispiel ist daher in der Regel nicht erforderlich, weil die Verminderung des Schadstoffausstoßes auch durch die Rauchgasreinigung erreicht werden kann.

    Angemessenheit

    Verhältnismäßig im engeren Sinn ist eine Maßnahme nur dann, wenn die Nachteile, die mit der Maßnahme verbunden sind, nicht völlig außer Verhältnis zu den Vorteilen stehen, die sie bewirkt. An dieser Stelle ist eine Abwägung sämtlicher Vor- und Nachteile der Maßnahme vorzunehmen. Dabei sind vor allem verfassungsrechtliche Vorgaben, insbesondere Grundrechte zu berücksichtigen. Geht es beispielsweise um die Frage, ob zur Bekämpfung schwerer Bandenkriminalität die Videoüberwachung von Wohnräumen zugelassen werden soll, ist vor allem das Grundrecht des Überwachten auf Unverletzlichkeit seiner Wohnung gegen das Interesse der Allgemeinheit an der Erhaltung und Verteidigung der Rechtsordnung abzuwägen.

    Alles anzeigen

    Legitim? Ja, es gibt eine Verordnungsgrundlage,

    Geeignet? Stand ex ante: Ja, nach Meinung aller seriösen Experten und der WHO geeignet.

    Erforderlich? Siehe geeignet: Ja, auf jeden Fall. Ein Blick nach Italien oder Spanien unterstreicht das.

    Angemessen? Nun, Leben und Gesundheit von rund 20 % der Bevölkerung gegen wirtschaftliche Gewinnerzielungsabsichten... ich bin ja Pessimist, aber da vermute ich mal, dass Art. 2 GG vor Wirtschaftlichkeit geht.

    Und jetzt, ThoSchu ...?

    Beste Grüße Tobias Zw.

    - lasse Dich nie auf einen Wettkampf des Geistes mit einem Sizilianer ein -

  • COVID-19, Aspekte ausserhalb der Veranstaltungswirtschaft

    • Tobias Zw.
    • 26. März 2020 um 13:15
    Zitat von TomyN

    Jawoll, wir sollten wieder zurück zu den Heimstoffen.
    Gerade der Kaffee aus dem Ausland macht die VA Technik sehr empfindlich gegen Importausfälle...

    Muckefuck...?

    Deswegen trinke ich ja nur noch OSTFRIESENTEE von den sonnigen Hügelhängen Nordniedersachsens.

    VG TZw

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Freitag, 23. Oktober 2026
  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026

Letzte Themen

  1. Leatcon 2026 Forumstreffen

    skyper
    3. Oktober 2026 um 10:00
  2. Eminence Kappa 15 (LF) Bauvorschläge für Bassreflex oder Horn

    soundralf
    2. Oktober 2026 um 12:44
  3. Kleine PA und nur Fragen!!!

    Alex Bundschuh
    1. Oktober 2026 um 18:47
  4. Welche DI-Box/Line-Übertrager für Laptop/Kopfhörerausgang?

    wusel123
    30. September 2026 um 12:29
  5. Ersatzteilversorgung Lautsprecher (speziell Seeburg A3 MKII)

    Hanseat
    29. September 2026 um 18:25
  6. Neues Online-Simulationstool für Treiber / Gehäuse / Leistung / Filter

    Blancblue
    29. September 2026 um 13:16
  7. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  8. Frontschaum in "Würfeloptik"

    Blancblue
    28. September 2026 um 15:41
  9. ADJ Entour Venue Hazer: Frage zum Heizelement

    skippa
    27. September 2026 um 10:16
  10. EU Cyber Resilience Act (CRA)

    alexanderjoseph
    26. September 2026 um 20:14
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™