Aaah, mein Thema... ![]()
Also: Mit einer Hand zu öffnende Messer fallen unter das FÜHRverbot nach §42a (1) Satz 3 WaffG, was bedeutet, dass der Besitz selbstverständlich weiter erlaubt ist, sie aber nicht in der Öffentlichkeit und bei Veranstaltungen geführt werden dürfen.
Führen bedeutet in Waffenrechtsprech: Die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung oder Geschäftsräume ausüben oder mit wenigen Handgriffen (Daumenwert: < 3 Handgriffe) einsatzbereit machen können.
Vom Führverbot der Einhandmesser ausgenommen ist man laut Absatz (2) dieses Paragraphen, wenn ein "berechtigtes Interesse" vorliegt. Das berechtigte Interesse liegt vor, wenn "das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."
Daraus folgert: Techniker trägt Multitool bei Aufbau, Konzert und Abbau einer Veranstaltung: Ist absolut legal, berechtigtes Interesse. Sanitäter führt Leatherman Rescue Tool bei Sanitätsdienst: Berechtigtes Interesse, legal.
Techniker oder Sanitäter hatten Feierabend, fahren mit Leatherman am Gürtel oder sogar nur im Handschuhfach nach Hause und kommen in eine allgemeine Verkehrskontrolle: Verstoß gegen das Führverbot §42a, es wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren (Bußgeld) eingeleitet, und Techniker oder Sanitäter verliert die sprengstoffrechtliche oder waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Das bedeutet: Nie wieder Pyro kaufen müssen (und dürfen), und auch das Kleinkalibergewehr für's sportliche Schießen wird geschreddert...
Zur großen Frage, wie man es denn richtig macht: So lange ein Einhandmesser oder auch ein feststehendes Messer mit einer Klinge länger 12cm nicht unmittelbar für ein "berechtigtes Interesse" gebraucht wird, gehört es nicht unmittelbar zugriffsbereit in ein GEschlossenes (nicht zwingend ABgeschlossenes!) Behältnis.
Techniker hat also seinen Leatherman mit Holster im Toolcase, mach als erstes in der Halle das Toolcase auf, das Multitool an den Gürtel und hat es da, bis die Trucktüren nachts (fast) zu sind. Als letztes macht er das Tool vom Gürtel und legt es in sein Toolcase...
Zu Hause und in der Firma ist das übrigens total wumpe, da darf man führen, was man legal besitzt (auch wenn mein Geschäftsführer bis heute nicht versteht, warum ich meine 9mm im Büro am Gürtel brauche ![]()
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Bei Fragen: Gerne nachfragen, ich befasse mich häufiger mit diesen Themen ![]()
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Zw.
- von Hughes & Kettner zu Heckler & Koch! -