Zitat von "Mechwerkandi"...BG Ideen...
Das ist gut! Das bedeutet also die Abkürzung "BGI"!
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Andi, you made my day!
Und natürlich hast Du Recht. Korrekterweise sollte man wirklich immer von "zulässig nach BGV Schnitzel" o. ä. sagen.
Das Problem ist doch immer das Gleiche: Wenn ich weiß, was ich tue, darf ich selber denken (und dementsprechend handeln). Wir müssen aber bei allgemeinen Aussagen immer von dem User ausgehen, der halt noch nicht "selber denken" sollte. Für den braucht's eindeutige, kodifizierte Regeln.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Zw.