Relativ günstig und ziemlich gut (vor allem der Service) ist Faktura 32 von HHSoft (http://www.HHsoft.de). Meine absolute Empfehlung.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Zw.
Relativ günstig und ziemlich gut (vor allem der Service) ist Faktura 32 von HHSoft (http://www.HHsoft.de). Meine absolute Empfehlung.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Zw.
@ Skyper: Au weia, Du hast Recht. Peinlich, peinlich, peinlich, wenn das die Azubis lesen... Machts aber noch schwerer, wie Du klar erkannt hat.
@ Kater: Genau! Das ist die Lösung! :roll: Tu' mir mal bitte den Gefallen und ruf' bei Stumpfl an und bestelle eine mattschwarze, nicht reflektierende Leinwand, um das Umgebungslichtproblem zu minimieren... (ich glaube, das gesuchte Material bekommt man eher bei Gerriets :wink: )
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Zw.
- in der letzten Matheklausur auch nur mit 68% durchgerutscht -
@ Hasenfuß:
Das ist nur bedingt richtig. Ich habe durchaus schon für Firmen gearbeitet, die mit einem 8-kanaligen Multicoresystem arbeiten und die dann starn-mäßig auf zwei Viererbars aufsplitten. (z. B. macht das http://www.irrlicht.com so).
Wie gesagt: Es ist vollkommen wumpe, ob man Vierer- oder Sechserbars benutzt - whatever rubs your Buddha.
MfG Tobias Zw.
Das ist doch - mit Verlaub - gehuppt wie geduppt. (Also für die Nicht-Mittelhessen: Wurst.)
So viele Lampen wie Du brauchst, so viele hängst Du auf. Und ob Du vier Sechserbars oder sechs Viererbars hinzwirbelst...
MfG Tobias Zw.
BGV C1 sagt in §6, daß Absturzkanten höher als 1m wirksame Einrichtungen gegen das Abstürzen von Personen vorhanden sein muß. Dies kann bei höherer Gefährdung (wenn die Absturzkante z. B. hinter dem Künstler oder direkt hinter einem Vorhang ist) auch reduziert werden. Normalerweise sagt "man", daß man ab 20 cm Absturzkante ein Geländer setzen sollte.
Das Geländer kann weggelassen werden, wenn es aus szenischen Gründen notwendig (Rampe/Bühnenkante) und die gleiche Sicherheit durch andere Maßnahmen (organisatorische oder technische ) gewährleistet ist.
MVStättVO §11 (das kann in Deiner jeweiligen Landes-VStättV auch woanders sein) sagt, daß Flächen, die zum allgemeinen Begehen bestimmt sind und an tiefer liegende Flächen angrenzen, mit Abschrankungen zu versehen sind. Da die maximale Höhe einer Stufe 19 cm beträgt, greift hier auch wieder die Höhe von 20 cm, ab der man ein Geländer braucht.
In der Hoffnung, geholfen zu haben und
mit freundlichen Grüßen
Tobias Zw.
Da empfehle ich doch meine Leib & Magen - AVler aus Kassel: http://www.luxav.de. Nicht die billigsten, aber die Besten. Und mit deren 25.000 ANSI-Lumen-Beamer ereldigt sich auch das häßliche Beamerstacking.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Zw.
Dazu muß man sagen, daß die o. a. Formel eine "Pi*Daumen"-Methode ist, um den Lichtbedarf zu ermitteln. Bei allen Projektionsgeschichten muß man sich aber immer folgendes vor Augen führen:
Stellt Euch die weiße Leinwand draußen an einem Sommertag vor. Das, was Ihr dann seht, ist das dunkelste Schwarz, daß das Bild enthalten kann! Und ein Kontrast von 4:1 ist ja nun auch nicht wirklich der Brüller...
MfG Tobias Zw.
Zitat von "Ravemaster"...Leuchtmittel ...
Na, bei der schnöden Glühdirne mit E27-Fassung könnten wir uns doch auf "Allgebrauchslampe" einigen... :wink:
MfG Tobias Zw.
Postscriptum: ...und 1 User, der den Thread vollkommen in's Off führt und sich dabei kringelig lacht.
Vorgaben:
Projektionsfläche A = 70m².
Umgebungshelligkeit geschätzt mindestens E(vorh) = 10.000 lx.
Angestrebter Mindestkontrast: 1:4.
Dann benötigt Euer Beamer 70m² x 10.000lx x 4 = 280.000 ANSI-Lumen.
Heißt, Ihr müsstet mit zwölf 25.000-ANSI-Lumen-Beamern (das ist der größte mir bekannte mobile Beamer) übereinander projizieren. Viel Spaß.
Eventuell ist eine LED-Wall doch billiger - falls Ihr noch eine kriegt. Und nicht enttäuscht sein, Projektion im Sommer draußen auf diese Fläche ist einfach Nonsense.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Zw.
... also summa 355 User.
Ansonsten aber FULL ACK :wink: .
MfG Tobias Zw.
- mindestens 24 der oben beschriebenen Personen -
Als Alternative kannst Du den "Compander H" oder "Compander S"-Inserteffekt laden, damit kannst Du ähnliche Ergebnisse erzielen.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Zw.
So würde ich es nicht sehen. Der Meister ist sicherlich ein Kind der feuerpolizeilichen bzw. baupolizeilichen Gesetzgebung, dem dann noch der Mitarbeiterschutz aufgedrückt wurde; aber ein Großteil der Arbeit eines Meisters ist doch nun mal die Durchführung von Veranstaltungen.
Ich hatte das große Glück, mehrere sehr, sehr fähige Dozenten im Bereich Beleuchtungstechnik bzw. Beleuchtung zu haben, von denen ich sehr viel lernenen konnte. Leider ist es aber so, daß in der Zeit, die in so einem Meisterkurs zur Verfügung steht, manche Aspekte nur gestreift werden können; und da nun mal Baurecht deutlich prüfungsrelevanter <g> als das schöne Beleuchten einer Bühne ist, wird ersteres auch verstärkt gelehrt...
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Zw.
- der in der "Allg. u. spez. Betriebstechnik"-Prüfung einen Beleuchtungsplan mit Grund- und Seitenriß und kleinen Männchen, Mobiliar und einer kleinen Blumenvase drin gezeichnet hat -
Zitat von "Kracky"Zweiteren Punkt möchte ich jetzt mal bei einem ernstzunehmenden Techniker aber ausschließen, dieser macht seinen Job, und bringt das was von der Bühne kommt beim Publikum auch so an, da ist kein Platz für Ego und eigene Soundvorstellungen.
Oha, Kracky, da hattest Du bis jetzt aber richtig Glück mit Deinen Tonkünstlern. Was mir da in den letzten Jahren als FOH-Betreuer alles über den Weg gelaufen ist... ohauerhauerha. Das reichte bis zum FOH-Mann einer "Bundesliga"-Band, der bei einer Galaveranstaltung in einer dekorierten Lagerhalle 106 dB am FOH fuhr, weil er das so wollte und die Gäste ihm egal waren (so wörtlich von ihm).
Ich glaube, ein überdimensionales Tonkünstlerego ist in genau so vielen Fällen für einen suboptimalen Klang verantwortlich wie beratungsresistente Musiker und schlechte Arrangements.
Übrigens mache ich bei Rock'n'Roll gerne Soundcheck in der Reihenfolge, wie die Musiker bei mir auf dem Pult liegen (dr, bs, guit, key, horns, voxe), komme in letzter Zeit aber immer öfter davon ab und mache den "Wer ist denn gerade da und fertig?"-Soundcheck... Geht viel schneller und führt zum gleichen Ergebnis.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Zw.
Da halte ich es mit Stefan Stoppok: "Da kann man mal seh'n, auch die ham feine Ideen!"
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MfG Tobias Zw.
Zitat von "Seven"...Referenzen und Tittenbildern...Alte Forumshasen bevorzugt...
Da hätte ich ja toppen können, bin aber knüppelhart ausgebucht. Schade!
MfG Tobias Zw.
I don't need...: räudige Mixerpositionen beim ar***kalten Maieinsingen:
Klassischer "Drei Affen"-FOH: Nix gesehen, nix gehört, aber auch nix gesagt...
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Zw.
Arbeiten am Netz darf nur ein vom EVU lizensierter Elektromeister durchführen.
MfG Tobias Zw.
Wenn's H07RN-F waren und die verringerte Strombelastbarkeit (->Bündelung) beachtet wurde - warum nicht?
MfG Tobias Zw.
Das sind alles Tätigkeiten, die eine "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" durchführen kann, wenn sie in den entsprechenden Gebieten unterrichtet wurde.
Die IHK Darmstadt bot vor einigen Jahren an, die "Elektrofachkraft" durch Teilnahme an einem Teil der Weiterbildung zum Mechatroniker zu erwerben.
Ich gehe also mal ganz dreist davon aus, daß der Mechatroniker vollkommen dafür qualifiziert ist - wie immer ist doch schlußendlich entscheidend, wer dafür verantwortlich ist, wenn's *bumm* macht und einer kokelnd daneben liegenbleibt.
Du brauchst ausdrücklich einen E-Meister, wenn Du Arbeiten unter Spannung oder am Versorgungsnetz durchführst.
Und jetzt bin ich auf weitere Meinungen gespannt.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Zw.
@ Kommissar: In Deinem Profil steht als Wohnort "Hamurg". Absicht oder flasch?
Und: Kann's sein, daß wir uns aus "on a mission"-Zeiten kennen?!?
MfG Tobias Zw.