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  2. Jeremy

Beiträge von Jeremy

  • Veranstaltungsabbruch - Wetter - Zuständigkeiten

    • Jeremy
    • 8. Juni 2016 um 08:37

    Wenn's schon juristisch wird: Meiner laienhaften und durch kein Jurastudium getrübten Einschätzung nach spielen in dieser Situation die §§677 ff. des BGB (Geschäftsführung ohne Auftrag - GoA) eine Rolle. Wir hatten das mal vor Jahren auf einem Zeltfestival: Da entlud sich die über Tage hinweg mit schwüler Hitze angereicherte Wetterlage in einem monsunartigen Regenguss (kaum Blitz und Donner, dafür aber um so mehr Wind und Regen). Da (vermutlich) der Zeltbauer einen der Lüftungsgiebel nicht fest genug verspannt hatte, rutschte eine der Zeltplanen in den Kederschienen etwas nach unten und entspannte sich, wodurch sich ein gewaltiger Wassersack mit etlichen hl Wasser drin bildete, natürlich direkt über dem Publikum. Der Hinweis an den Veranstalter, er möge doch bitte das Zelt räumen lassen, wurde zwar aufgenommen, aber nicht umgesetzt ("Ich kann doch die ganzen Leute nicht in den Regen rausschicken!"). Letztlich haben wir dann die Feuerwehr kommen lassen, die von der Drehleiter frei schwebend über dem Wassersack eine keine Tauchpumpe in den Sack gehängt und die unmittelbare Gefahr beseitigt hat.

    Eine Rechnung für den Feuerwehreinsatz habe ich nie gesehen, obwohl meine Kontaktdaten bei der Alarmierung angegeben wurden.

    Was sagt das BGB? (Bitte beachten: "Geschäftsführer" ist hier nicht im üblichen Sinne des Geschäftsführers z.B. einer GmbH zu verstehen, sondern ganz weit gefasst als jemand, der an Stelle eines anderen (des "Geschäftsherrn") tätig wird)

    Zitat von "§677 BGB - Pflichten des Geschäftsführers"

    Wer ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein, hat das Geschäft so zu führen, wie das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen es erfordert.

    Zitat von "§678 BGB - Geschäftsführung gegen den Willen des Geschäftsherrn"

    Steht die Übernahme der Geschäftsführung mit dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn in Widerspruch und musste der Geschäftsführer dies erkennen, so ist er dem Geschäftsherrn zum Ersatz des aus der Geschäftsführung entstehenden Schadens auch dann verpflichtet, wenn ihm ein sonstiges Verschulden nicht zur Last fällt.

    Zitat von "§679 BGB - Unbeachtlichkeit des entgegenstehenden Willens des Geschäftsherrn"

    Ein der Geschäftsführung entgegenstehender Wille des Geschäftsherrn kommt nicht in Betracht, wenn ohne die Geschäftsführung eine Pflicht des Geschäftsherrn, deren Erfüllung im öffentlichen Interesse liegt, oder eine gesetzliche Unterhaltspflicht des Geschäftsherrn nicht rechtzeitig erfüllt werden würde.

    Also:

    Wenn ich mich um fremde Angelegenheiten kümmere, so habe ich das auf eine Art und Weise zu tun, wie es der Fremde wahrscheinlich selber getan hätte, wäre er denn da gewesen. (§677)

    Tue ich das nicht (§678), so muss ich dem Fremden für die Folgen gerade stehen, es sei denn (§679) ich kümmere mich um eine Verpflichtung des fremden Geschäftsherren, die im öffentlichen Interesse liegt.

  • Blitzschutz auf Festivals

    • Jeremy
    • 7. Juni 2016 um 10:09

    Absolute Sicherheit gibt es nur auf dem Festival, das gar nicht erst stattfindet. Andererseits ist jede Veranstaltung zwangsläufig mit einer Gefahren- bzw. Risikoabwägung verbunden. Das gilt insbesondere für solche Groß- und Größt-Events. Nun drängt sich mir der Eindruck auf, als ob veranstaltungsgefährdende Wetterlagen in den letzten Jahren sowohl was die Häufigkeit als auch was die Intensität angeht, immer mehr zugenommen haben. Was ich aber nicht sehe, ist, dass die Maßnahmen zur Reduzierung der dadurch entstehenden Gefahrenlagen in gleichem Maß mitgewachsen wären. Sprich, da wo man früher "Da kann nichts passieren!" sagen konnte und meistens damit rechtbehalten hat, gilt das heute definitiv nicht mehr.

    Es gab ja nach der Love-Parade-Katastrophe in Duisburg umfangreiche Diskussionen über Notfallpläne, Gefahrenabschätzungen, Risikobewertungen, Sicherheitskonzepte u.ä. ... Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Experten für Risikoabschätzungen bei den Versicherungen sitzen. Vor diesem Hintergrund könnte ich mir gut vorstellen, dass eine Veranstaltung nur dann genehmigt wird, wenn der Nachweis erfolgt, dass der Versicherung(!) ein geeignetes Sicherheitskonzept vorgelegt wurde und dass das von dieser akzeptiert wurde. Für die dafür abzudrückende Prämie bekommt der Veranstalter dann auch einen Aufpasser der Versicherung zur Seite gestellt, der zum einen die Einhaltung des Konzeptes vor Ort überwacht und zum anderen auch berechtigt ist, die VA abbrechen zu lassen, wenn die Überschreitung des versicherten Gefahrenrahmens droht.

    Vorteil dieser Vorgehensweise wäre es, eine Person vor Ort zu haben, die zum einen sachkundig ist und zum anderen weder an die Weisungen des Veranstalters noch an die irgendwelcher technischer Dienstleister gebunden ist. Und mit der Androhung des Widerrufs der Versicherung steht dieser Person darüberhinaus ein ganz schön großer Knüppel zum Schwingen zur Verfügung.

  • Live Band abgreifen

    • Jeremy
    • 17. Mai 2016 um 09:03

    Da deine Anfrage den Eindruck macht, als wärst du veranstaltungsmäßig noch mit keinerlei Wassern gewaschen, wird es wahrscheinlich schwierig sein, hier wirklich sinnvolle Tipps zu bekommen; unter sinnvoll verstehe ich in diesem Zusammenhang, dass es um Dinge geht, denen du sowohl mit deiner Hardware (das was du hast) als auch mit deiner Software (das was du kannst/weißt) nähertreten kannst. Aber wir waren alle ja mal jung und brauchten das Geld, aber viel mehr noch den Kick, an einem "Mischpult" zu stehen und die bewundernden und neidvollen Blicke aller Nicht-am-Mischpult-Steher zu spüren.

    In Ermangelung anderer Informationen stelle ich mir jetzt mal eine Situation vor, die am ehesten Ähnlichkeit mit einer Landjugend-Sonnwendfeier samt lauter Musik zu tun hat. Da wird die "Party-PA" aus dem Vereinsheim an die aus Bierkisten und Schalplatten gezimmerte "Bühne" gekarrt, es werden ein paar Mikrofone und Kabel zusammenkannibalisiert, und falls einer der Kollegen irgendsowas wie eine schräge MUFU-Box im Keller stehen hat und sie für Monitorzwecke freigibt, wird's ja fast schon professionell.

    Was ich nicht vor mir sehe, ist etwas, das auch nur im Ansatz den Namen "Budget" verdient hätte. Also gehen wir in der Zeit mal ein paar Jahrzehnte zurück, als das ganze Horn-/Linearray-/Bassreflex-/Mehrweggedöns noch unter dem guten alten Begriff "Gesangsanlage" firmiert hat. Das ist der Ansatz, den ich dir empfehlen würde. Nimm irgendein robustes Standardmikrofon (prototypisch ein SM58 oder einen der Klone dazu), drück es dem Sänger in die Hand und versuche, den Gesang (und zwar nur den!) halbwegs in ein vernünftiges Verhältnis zu dem zu bekommen, was die Band als Störschall von der Bühne schicken wird. Damit hast du für den Anfang genug zu tun und kannst sogar noch die Begrüßungsrede des Bürgermeisters oder Vereinsvorsitzenden übertragen (herzlichen Glückwunsch, du hast soeben die ersten Trippelschrittchen sowohl im Festival- als auch im Gala-Business gemacht).

    Was ich damit sagen will: Ich mag mich täuschen, aber es sieht nicht so aus, als läge eine auch nur ansatzweise fach- und sachgerechte Durchführung einer richtigen "Veranstaltung" innerhalb deiner Komfortzone. Somit gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder holst du dir jemanden dazu, der das kann (dann sind wir wieder beim Budget) oder du belässt es bei der reinen Party-Situation, wo es auf die Qualität der Technik erst in dritter oder vierter Linie ankommt. Dann solltest Du das aber auch nicht als Veranstaltung, sondern als geschlossene Party bezeichnen. Sobald da nämlich Leute Eintritt bezahlen, erwarten die in der Regel, erheblich mehr geboten zu bekommen als das, was dir offenbar zur Verfügung steht.

  • Mikrofoneinsprechkörbe reinigen

    • Jeremy
    • 11. Mai 2016 um 08:59

    Bei der ursprünglichen Frage ging's, glaube ich, nicht so sehr um die turnusmäßige Reinigung und Pflege zuhause im Lager, sondern um die zwischen-Tür-und-Angel-Entkeimung im Karneval- oder Festivalbetrieb. Da stellt sich evtl. schon die Frage, ob es bei vergleichbarem hygienischem Effekt (was zu prüfen wäre) materialschonender sein kann, die Technik nicht mit Lösungsmitteln wie Alkohol zu behandeln, sondern in die kleine UV-Kammer zu legen (innen schön reflektierend ausgekleidet, damit die Todesstrahlen auch überall hinkommen). Und egal, ob man den groben Schmodder vorher oder nachher abwischt, anschließend ist die Grütze wenigstens tot.

    Aber es stimmt schon, wahrscheinlich ist das ein Luxusproblem.

  • Mikrofoneinsprechkörbe reinigen

    • Jeremy
    • 10. Mai 2016 um 06:09

    In manchen Kliniken wird ja jetzt wieder verstärkt über den Einsatz von UV-Licht zur Flächendesinfektion nachgedacht (Vorteil: keine Resistenzbildung möglich). Wäre es denn eine völlig unsinnige Idee, einen kleinen Koffer zu bauen, in dem eine entsprechend starke UV-Lampe der passenden Wellenlänge eingebaut ist, die per Deckelschalter nur bei geschlossenem Deckel angeht? Deckel auf - Mikros rein - Deckel zu - Licht geht an - nach kurzer Zeit keimfreie Mikros ohne irgendwelche Chemie. Bei der Trinkwasserbehandlung klappt das ja auch, sogar im schnellen Durchfluss ...

  • Wie gross sollte das PA für unser Quartierfest sein?

    • Jeremy
    • 13. Februar 2016 um 16:11

    Gibt's überhaupt ein Budget für die Veranstaltung? Wenn ja, wie hoch? Dann relativieren sich schon viele Anforderungen und Ratschläge recht schnell wieder: "Wie denn jetzt, Geld? Für Geld kann ich's selber!"

  • Gemeinnütziger Verein - Wie Technik Vermietung lösen?

    • Jeremy
    • 8. Dezember 2014 um 14:59

    Ich würde sagen, dass langsam, aber sicher der Punkt erreicht ist, an dem weitere Erörterungen nicht mehr in der Öffentlichkeit des Forums, sondern unter dem Schutz der beruflichen Schweigepflicht des Steuerberaters/-anwalts erfolgen sollten. Um so mehr, als detailliertere Ratschläge hier nur wohl noch möglich sind, wenn mehr Interna veröffentlicht werden, ohne dass dadurch die Ratschläge richtiger sein müssten.

  • Gemeinnütziger Verein - Wie Technik Vermietung lösen?

    • Jeremy
    • 1. Dezember 2014 um 07:56
    Zitat von "julian knödler"

    Kennt sich in dem Milieu jemand aus?

    Ja. Der Steuerberater. Das mag jetzt banal klingen, ich weiß. Aber ich zitiere mal aus der Wikipedia, weil ich's dort am schnellsten gefunden habe (verbunden mit dem Hinweis, dass Rechtsberatung weder meine noch Sache der WP ist):

    Zitat von "Wikipedia"

    Die Anerkennung als gemeinnützig kann rückwirkend entzogen werden, wenn die Körperschaft einen vorrangig wirtschaftlichen Zweck verfolgt oder gemeinnütziges, gebundenes Vermögen zweckfremd verwendet (§§61-64 AO).

    In vielen Vereinen gibt es aus genau diesem Grund die strikte Trennung zwischen dem ideellen Bereich (Jugendförderung, Nachwuchsarbeit, etc. ...) und dem wirtschaftlichen Bereich (z.B. gastronomischer Betrieb des Vereinsheims). Es mag Konstruktionen geben, die da völlig unproblematisch sind, aber ich empfehle dringend das Gespräch mit dem Steuerberater.

  • Rigging in Zelten

    • Jeremy
    • 19. November 2014 um 07:48

    Wenn man allerdings, um die Probleme mit der Fliegerei im Zelt zu vermeiden, stattdessen ein Groundsupport stellt, hat man halt das andere Problem mit dem Boden, der nicht zwingend die erforderliche Belastbarkeit aufweist, sofern er nicht unterfüttert ist (ein paar m² Sand oder Kies wirken da Wunder, wenn sie an den belasteten Stellen zwischen Boden und Untergrund eingerüttelt werden).

    Man sollte auch nicht die Höhe und Breite des Riggs bis auf wenige cm ans Zeltdach dimensionieren. So ein Zelt gibt auch schon bei moderaten Starkwinden geschmeidig um einige cm nach, und wenn das dann sofort quer gegen die Traverse drückt, dann ist das nicht lustig.

  • Phil Rudd

    • Jeremy
    • 6. November 2014 um 11:37

    Nein, er ist nicht tot. Er wurde wegen des Verdachts, den Mord an zwei Personen in Auftrag gegeben zu haben, inhaftiert.

  • fliegenden Flügel mikrofonieren

    • Jeremy
    • 3. Oktober 2014 um 18:35

    http://www.ted.com/talks/daria_va…_and_in_the_air

    Ungefähr bei 1:20 machen die den Stunt mit Kran ...

  • I don't need that, 2.0

    • Jeremy
    • 24. September 2014 um 15:23
    Zitat von "Nemo"

    Bestellt nach mehrmaligen Nachfragen 2 Richtmicros. :evil:

    Böses Eigentor. Die bekommst die Antwort, *WIE* es gemacht wird, auf die Frage, *WAS* denn gemacht wird, von jemandem, der nicht weiß wie's gemacht wird.

    Du hast das mehrmalige Nachfragen ja hoffentlich per Mail gemacht und kannst die Frage, "wie *WIR* das denn abgenommen bekommen", nach einem kurzen Blick in die Unterlagen mit einem selbstbewussten "Mit zwei Richtmikrofonen!" beantworten und dich anschließend aus dem Staub machen ... :twisted:

  • Festival FOH Management 2014

    • Jeremy
    • 15. September 2014 um 15:29
    Zitat von "lisa f."

    Von der Patchseite Anmerkungen über die Festival Saison 2014 bei uns (Achtung, größtenteils OT):

    - Wechselbühnen sind der Knaller, immer wieder gerne

    Wenn's das Festival platzmäßig hergibt, ist das sicher eine schöne Sache. Aber grade bei den vielen Jazzfestivals, die entweder in festen Hallen oder in vorbestimmten Zelten stattfinden, ist eine so grundsätzliche Änderung des über Jahrzehnte liebgewonnenen Setups nur schwer zu vermitteln. Ich rede da von Besucherzahlen im maximal mittleren vierstelligen Bereich.

    Zitat

    - aktuelle Rider auch, und wenn nicht, dann ist es immer toll, wenn der Tech frühzeitig aufschlägt, damit zu changeover Zeit auch jeder weiß was machen
    - vernünftige Paperwork aka Patch-Dokumentation helfen allen

    Da muss einfach eine Person schon lange im Vorfeld den Hut aufhaben und sich die Finger und Ohren glühend kommunizieren. Dann gibt es zum Festivalbeginn für jedes betroffene Gewerk (FOH, Monitor, Patcher, Mikrofonierer, Backliner etc. die sog. "BIBEL" in Form eines Schnellhefters, der alle relevanten Informationen, Zeitpläne, Inputlisten, Stageplots, ..., *IN AKTUELLSTER FORM* enthält. Sollte sich, wie es ja manchmal vorkommen soll, während der Tour das Lineup der Band ändern, dann müssen diese Infos eben aktualisiert werden, und zwar bei allen.

    Zitat

    - guter Backliner ist Gold wert

    Brauchen wir nicht drüber reden. Gleiches gilt aber auch für alle anderen, die das Festival in des Wortes wahrster Bedeutung glatt über die Bühne zu bringen haben. Auch hier steht und fällt alles mit vernünftiger und unmissverständlicher Kommunikation im Vorfeld. Zusagen, die man macht, müssen eingehalten werden, und jede einzelne Abweichung von der besten aller Welten, so wie sie zwar im Rider beschrieben, auf dem Festival aber nicht geboten wird, ist *vorher* abzuklären.

    Zitat

    - ehrenamtliche Bühnenhelfer nicht :roll:

    Kommt drauf an. Wenn das Leute sind, die diese Aufgabe seit Jahren mit Hirn und Verstand machen (sowas soll's, gerade in Vereinen, ja durchaus geben), dann kann das ganz gut klappen. Die Einhaltung der einschlägigen Regeln der Technik muss halt gewährleistet sein. Ich sehe da eher ein haftungsrechtliches, nicht so sehr ein organisatorisches Problem, gerade bei den relativ kleinen und familiären Festivals.

    Vor ein paar Jahren hat z.B. mal ein "Amateur-Hand", seines Zeichens gelernter Schreiner, der im Backline-Team mit eingesetzt war, über nacht aus zwei Europaletten seitlich einen der Klötze großzügig ausgeschnitten, auf das ganze (was von oben Ähnlichkeit mit einem großen eckigen "C" hatte, passend zugeschnittene Platten und unten rein Mehrfachsteckdosen geschraubt. Ergebnis: Die teilweise doch recht wackeligen Keyboard-Scheren-Ständer mit jeweils zwei Extensions nach oben mussten nicht vorsichtig nach dem Soundcheck raus- und dann später wieder reinbalanciert werden, sondern wurden mit dem Hubwagen rücken- und equipmentschonend hin- und hergerollt. Komplett verkabelt, versteht sich. Strom dran, Subsnake dran, Pedale in den Ausschnitt auf den Boden, fertig.

    Solltest Du allerdings die berüchtigten "Für-freien-Eintritt-schubse-ich-gerne-ein-paar-Kisten-durch-die-Gegend-Pseudo-Hands" meinen: Stimmt, die braucht niemand.

    Zitat

    - wenn 15-20 Minuten Voll-Changeover, dann nur mit ausreichend vormikrofonierten und verkabelten Rollrisern, am besten 2 Bands im Vorraus. (Im Falle einer geteilten Backline ist eh alles anders)

    Wenn der Veranstalter erst mal gemerkt hat, dass er in 30 Minuten Umbaupause erheblich mehr Bier verkauft als in 15 Minuten, bekommt der Zeitplan ein für allemal Luft zum atmen. Auf die ganz große Pause im Festival (wie z.B. beim Jazzfestival in Saalfelden) sorgt dafür, dass an den Gastronomieständen Umsatz generiert wird (woran der Veranstalter durchaus Interesse hat), und dass das gesamte Team möglicherweise sogar gemeinsam in Ruhe zum Essen gehen kann.

    Zitat

    [...]- alle mögen leckeres Catering. Und im Falle des lokalen Personals auch gerne ans Pult / die Stagebox geliefert. Gerne auch noch warm.

    Zurück zu den ehrenamtlichen Helfern: Da werden ja gerne Posten und Pöstchen geschachert, bloss damit der persönliche Fanclub ("Hofstaat") des örtlichen Promoters mit genügend ansehnlichen jungen Menschen beiderlei Geschlechts ausgestattet wird. Es bewährt sich durchaus, eine der zahlreichen Klemmbrettliesls abzuwerben und nur für die regelmäßige Versorgung der einzelnen Technikstationen abzustellen. Sollte sich z.B. der Stagemanager, der sich im Vorfeld um die ganzen Rider gekümmert hat, gut mit der für das Künstler-Catering verantwortlichen Person verstehen (eine Konstellation, die ich unbedingt empfehlen kann), dann können von den Leckereien für die Stars problemlos genügend Extramengen geordert werden, um das Crewcatering erheblich aufzuhübschen.

    Zitat

    - Mischpulte sind nur Mischpulte, und Ansagen, Pausenmusik und PA Matrix sind da nicht drauf.

    Gehen wir mal davon aus, dass so Dinge wie eine Festival-Matrix erst ab einer bestimmten Größe der VA vorkommen, dann stimme ich zu. Dann sollte aber auch das zweite Pult an FOH und Monitor nicht mehr das unlösbare Problem sein.

    Zitat

    - PM5, Profile, Vi6, M7 gab's, selbstmitgebracht bzw. für einzelne Bands spezialgeordert wurden v.a. Digico, Midas und 1x A&H.

    Spezialwünsche bei einem Festival mit einfacher statt doppelter Pultausstattung? Wär ja noch schöner. Da wird im Vorfeld fleißig kommuniziert, wie das geplante Festivalbesteck aussehen soll, und da kann man auch gerne auf die Wünsche und Befindlichkeiten der einzelnen Mischer Rücksicht nehmen, aber irgendwann mal kommt der Deckel drauf und der Stempel drunter, und wer dann partout mit einem respektablen Gerät in der Liga einer PM5 oder Vi6 nicht arbeiten kann/will, muss sein Problem selber in den Griff bekommen. Dazu muss man nicht pampig werden, das kann man auch ganz höflich und bestimmt vermitteln. Man sollte dann aber z.B. auch in der Lage sein, zuverlässige Informationen zum Softwarestand der Pulte liefern zu können.

    Zitat

    - Analog? Tja, auf Bühnen 3, 4 etc. gerne immer kleiner werdende Analogtische, von XL4 bis Venice. Dann auch nicht mehr mit extra Matrixpult oder anderem Schnickedöns... :lol:

    "XL4" in einem Satz mit "immer kleiner werdende Analogtische", das tut einem nostalgischen Herzen schon irgendwie weh.

    Fazit: Gerade bei kleineren bis mittleren Jazzfestivals halte ich es für eine durchaus sinnvolle Abart des FOH-Managements im Sinne dieses Threads, nicht durch technische Aufrüstung in Form doppelter Pultplätze, sondern durch einen eher luftigen Zeitplan mit großzügigen Pausen die notwendige Ruhe und Besonnenheit in die Arbeit zu bringen. Natürlich ist mir klar, dass es Festivals gibt, bei denen es schon allein von der Musikrichtung her Schlag auf Schlag gehen muss, und wo eine mehr als 15-minütige Pause die Stimmung sofort in den Keller drückt.

  • Lärmschutz - Wettbewerbsverzerrung?

    • Jeremy
    • 29. August 2014 um 09:17
    Zitat von "jenz"

    So würde es ein Anwalt vielleicht noch nichtmal machen.

    Ich glaube es macht wenig Sinn mit einem Ordnungsbeamten über die technische Seite zu diskutieren, da hat der ja auch keinerlei Bezug zu.

    Denke ein Anwalt wird so auch nicht argumentieren, der prüft eher ob alle Formalitäten erfüllt und richtig sind, also ob der Bescheid an sich überhaupt formal richtig ist.
    Wahrscheinlich legt er auch direkt Widerspruch ein um evtl Fristen zu wahren.
    Dann wird die Frage sein, auf welche Rechtsgrundlage sich der Bescheid stützt und dann gehts immer so weiter.

    Die Formalitäten sind in der Regel nicht das Problem. Der Beamte verfügt nämlich regelmäßig über ein ganzes Arsenal der verwaltungstechnischen Gegenstücke zu Showfiles für alles möglichen Fallkonstellationen, die in seinem Arbeitsbereich auftauchen können: Er saugt sich den Genehmigungsbescheid nicht jedesmal von neuem aus den Fingern, sondern schreibt einfach den vom letzten Mal ab, ändern ein paar Daten und fertig ist die Laube.

    Die einschlägigen Rechtsvorschriften sind dabei in Normalfall ebenfalls nicht das Problem. So viele sind das auch wieder nicht, und ausdrücklich dagegen zu verstoßen ist etwas, das dem öffentlichen Dienst in der Ausbildung mit Nachdruck abtrainiert wird.

    [Kleiner Exkurs ins Verwaltungsrecht]
    Der Spielraum liegt jeweils nur dort, wo die Behörde vom Gesetz her angehalten und berechtigt ist, Ermessen auszuüben, also überall da, wo es "...kann..." oder "...durch geeignete Maßnahmen..." oder ähnliches heißt ... also fast überall. Sach- und fachgerechte Ermessensausübung ist sehr eng mit der Prüfung der Verhältnismäßigkeit verknüpft; eigentlich sind die beiden Dinge kaum zu trennen.
    Die Verhältnismäßigkeitsprüfung läuft im Regelfall in drei (manche sagen vier) Stufen ab:

    • Wird ein legitimer Zweck verfolgt?
      Das ist normalerweise der Fall. Legitimer Zweck der Festsetzung bzw. des Ausschlusses einer bestimmten Beschallungstechnik ist der Schutz der Anwohner vor übermäßiger Lautstärke. Nicht legitim wäre es, wenn im Bescheid eine extreme Mindestlautstärke vorgeschrieben würde, um damit die bösen Nachbarn zu vertreiben. dieser erste Schritt (Legitimität) kann aber überwiegend als gegeben vorausgesetzt werden so dass die eigentliche dreistufige Verhältnismäßigkeitsprüfung erst jetzt einsetzt, und zwar mit der Frage:
    • Ist die Maßnahme geeignet?
      Besteht überhaupt ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem, was ich fordere, und dem, was ich erreichen will? Pegelgrenzen festzulegen ist so gesehen wohl geeignet, um übermäßigen Lärm zu vermeiden, die Festlegung des Musikprogramms ("Erlaubt ist nur Musik von Cindy&Bert sowie den Wildecker Herzbuben") ist es wohl eher nicht.
    • Ist die Maßnahme erforderlich?
      Kann das gewünschte Ziel der Lärmverminderung nur auf diese Art erreicht werden oder steht u.U. ein weniger eingreifendes Mittel zur Verfügung? Die finale Lösung des Lärmproblems wäre die komplette Absage der Veranstaltung, aber das ist nicht erforderliche, wenn man's auf andere Weise in den Griff bekommen kann.
    • Ist die Maßnahme angemessen?
      Wenn man einen riesigen Kontroll- und Überwachungsapparat in Gang setzen muss, um unterm Strich eine Verminderung im 1 oder 2 dB durchsetzen zu können, ist das ganze wohl nicht angemessen. Das Stichwort in diesem Fall ist gerne "Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen!"

    [Ende Exkurs]

    In unserem Fall liegt das Problem, das man der Behörde (gerne auch mit Hilfe eines Anwalts, der wird u.U. ernster genommen) begreiflich machen kann, bei Nr. 2 der obigen Liste: Der Ausschluss von Hornsystemen steht in keinem nachvollziehbaren ursächlichen Zusammenhang mit der angestrebten Lautstärkeverminderung. Jedes heutzutage handelsübliche Stadtfest-System ist in der Lage, jede der heute gebräuchlichen Pegelgrenzen deutlich zu knacken. Es liebt also nicht am System, sondern am Bediener. Nicht der Golf GTI fährt mit 120 Sachen durch die 30er Zone, sondern der Typ am Steuer. Deshalb gibt es ja auch keine Verkehrsreglung ala "Durchfahrt verboten für Golf GTI, Opel Manta und 1er BMW", sondern halt ein für alle geltendes Tempolimit.

  • Lärmschutz - Wettbewerbsverzerrung?

    • Jeremy
    • 28. August 2014 um 08:35

    Mal aus dem Nähkästchen geplaudert: Nichts fürchtet der Bayerische Beamte so sehr, wie für die Folgen seines Handelns nachweislich verantwortlich zu sein. Schon ein einigermaßen engagiertes Schreiben eines Rechtsanwalts, in dem um Aufklärung gebeten wird, aus welchen offensichtlich sachfremden Gründen eine bestimmte Technologie (deren physikalische Grundlagen zwar möglicherweise schon einige Jahrzehnte auf dem Buckel haben, die aber nichtsdestotrotz durchaus noch Stand der Technik darstellt) von der Verwendung auf der Veranstaltung ausgeschlossen wird, kann da unerwartete Früchte tragen.

    Möglicherweise wird obrigkeitlich argumentiert, dass "die Erfahrungen gezeigt haben, dass ..." oder (böses Eigentor) dass "allgemein bekannt ist, dass ...". Mit der gleichen Begründung müsste man aber dann auch das Befahren der Haupteinfallstraße in die Stadt mit Fahrzeugen der Marke VW Golf GTI (nur so als Beispiel) verbieten, bloss weil die bei den letzten Geschwindigkeitsmessungen am besten abgeschnitten haben.

    Dass man mit jeder einzelnen halbwegs stadtfestfesten PA so ziemlich jedes in der Realität vorkommende Lautstärkelimit knacken kann, scheint den Herren auch nicht klar zu sein.

  • Mobiles Mischen per WLAN / iPad etc. ...

    • Jeremy
    • 27. August 2014 um 13:11

    Weil ich's bis jetzt noch nirgends gesehen oder vielmehr gehört habe: Gibt es eigentlich bei einer der zahlreichen WLAN-iPad-Fernsteuerungen für die aktuellen Pulte irgendwo auch die Möglichkeit sich einen Audiokanal z.B. per Solo-Taste auf das Pad und dort auf den Kopfhörerausgang zu holen? Falls nein, hat diese Möglichkeit irgendwer schon mal vermisst?

  • schnittsoftware

    • Jeremy
    • 15. August 2014 um 14:13

    Schneiden und (in gewissem Rahmen) Nachbearbeiten von Stereomitschmitten geht ganz gut mit Audacity. Das ist Open Source und z.B. im Paket der PortableApps enthalten.

  • Multi-Netzteil mit mehreren Abgängen

    • Jeremy
    • 6. August 2014 um 15:10

    Was meinst Du genau mit "überteuert"? Mir erscheint eine "Investition" zwischen 100 und 150 EUR, der dir dafür ein Problem vom Hals schafft, nicht völlig unangemessen ... wobei es die 18V sind, die die Auswahl in die Enge und den Preis in die Höhe treiben. Vielleicht käme ja doch die 9V/12V-Sammelnetzteil + 18V-Wandwarze in Frage, dann wird's billiger, aber definitiv nicht schöner.

    Ich habe unserem Pianisten ein Netzteil eines bekannten Musikalienhändlers aus der Nähe von Bamberg ins Reiserack gebaut, das versorgt seitdem ohne jegliche Probleme sowohl das Pianomodul mit 12V Wechselstrom als auch einen kleinen Line-Mixer sowie das Masterkeyboard über die "Nabelschnur" (5pol-XLR incl. Midi) mit 9V Gleichstrom.

    Vorher war das immer ein Gejammere und eine Pfriemelei, wenn sich wieder mal einer der Stecker losegerappelt hatte.

  • Layher Bühnenpodest im Wasser

    • Jeremy
    • 28. Juli 2014 um 08:40

    Immer diese Kundenideen ... :cry:

    Du hast an zwei Fronten zu kämpfen:

    • Wie findest oder erstellst du einen festen Untergrund fürs Gerüst?
    • Wie bewahrst du das zuständige Umweltamt vor einem Blutsturz, wenn Du da bauliche Veränderungen im Uferbereich vornimmst?

    Punkt 1 sollte die einfachere Übung sein, kann aber ohne genauere Kenntnis der Lage vor Ort nicht entschieden werden. Falls das ganze auf Sand gebaut ist, könnte evtl. ein Schraubanker ("Erddübel") hilfreich sein. Je nach Tiefe des Gewässers kann das aber schon relativ aufwendig sein, den anzubringen (Taucher? Strömung?).

    Punkt 2 kann heikel werden. Uferbereich heißt gerne auch mal Laichbereich, und da können die von den Fischereiberechtigten vor sich her getriebenen Damen und Herren aus dem Wasserrecht plötzlich sehr humorlos und unflexibel sein. Ich empfehle auf jeden Fall, bevor man da Geld und Zeit in irgendwelche Planungen versenkt (sic!), dieses Problem abzuklären. Möglicherweise beeinflusst das dann auch den Ideenreichtum des Kunden.

    Das ganze steht in §25 Absatz 1 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG): "Der Gemeingebrauch umfasst nicht das Einbringen und Einleiten von Stoffen in oberirdische Gewässer."

  • Festinstallation für Klassenzimmer in Schule

    • Jeremy
    • 22. Juli 2014 um 21:40
    Zitat von "Leon.K."

    Beim Stichpunkt Robustheit fällt dann auch die Harman raus. Da muss nur ein großer Schüler gegen laufen oder ein aggressiver die Teile abreißen oder gegen den Sub treten.

    Da hab ich lieber was robusteres.

    Dann solltest Du der Schule sagen, dass es für *DAS* Budget nicht geht. Die von Dir beschriebene Behandlung können auch erheblich robustere und somit teurere Kisten nicht dauerhaft ab, und allein die Schutzmaßnahmen, die hier nötig wären (Ballwurfsicherheit?), sprengen Dein Budget.

    Aber mal angenommen, man bekäme die Schüler so weit in den Griff, dass die nicht wie die wilden Affen über alles herfallen, was nicht niet- und nagelfest ist (ein schöner Traum, gell?): Der Tipp mit Syrincs ist nicht schlecht. Für die fehlende Wandhalterung haben die Schweden was erfunden, das nennt sich "IKEA-Regal". Da kann man die kleinen Satelliten wunderbar reinstellen. Ersatzweise müsste halt der Herr Pedell was basteln. Wenn man die Frontblenden und die langen Systemkabel dazuordert, liegt man bei knapp 500 EUR und hat dafür etwas, das man im Budgetrahmen durchaus als "was G'scheites" bezeichnen könnte.

    Und: "Probehören"?? Für ein Schule? Du kannst davon ausgehen, dass so ziemlich alles, was mehr Klangqualität bietet als die allgegenwärtigen Ohrwarzen, den Kids ein Glitzern in die Augen und ein ungläubiges Lächeln ins Gesicht zaubert, ob gerechtfertigt oder nicht.

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  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026

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