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  2. niggles

Beiträge von niggles

  • USV oder Alternative?

    • niggles
    • 22. November 2013 um 16:28
    Zitat von "norbert jersch"

    Ich baue in einem 150 Jahre alten Theater für eine Tagung und Party eine Licht- und Tonanlage auf. Es gibt dort zur externen Verwendung 1x32A, 1x 16A CEE. Leider scheint die Absicherung nicht optimal installiert zu sein, denn beim Glühweinkocher (an 16A) ist der Wein in die Heizung gelaufen und der folgende Kurzschluss hat trotz Überspannungsschutzleisten meinen Laptop und einiges an Kleinelektro in fast Totalschaden verwandelt (Mainboard neu, Graka neu....)

    Das war keine "schlecht installierte Absicherung" sondern einfach ein fehlender oder nur noch an ein paar Drähtchen kontaktierter Neutralleiter. Eine USV *kann* solche Schäden verhindern, geht dabei aber je nach Qualität der verbauten Regelung bisweilen selber in Rauch auf. Echte Doppelwandler-USVen gibts ja in der Leistungsklasse so gut wie gar nicht. Vor allem günstige Kompakt-USVen haben gar keinen aktiven Überspannungsschutz und geben die 400V erst mal ein paar Sekunden lang direkt weiter bis irgendwo eine Sicherung durchbrennt. Dazu kommt noch das erhöhte Ausfallrisiko durch einen Defekt der USV selbst.
    Die aktiven Spannungsüberwacher von Furman (PL-Plus) schalten in solchen Fällen ab, auch das kann aber für empfindliche Netzteile von Laptops, Mischern oder Effektgeräten zu langsam sein.
    Der beste Schutz ist mMn immer noch CEE-Anschlüsse vor Benutzung messen und keine hauseigenen "Euter" und andere fragwürdigen Selbstbaukonstrukte als Unterverteilung akzeptieren.

  • ... wenn der Künstler vom Rig ins Publikum springt.

    • niggles
    • 20. November 2013 um 22:52

    So lange es bei einer Zivilklage bleibt ist die hier diskutierte (Mit-)Schuldfrage ohnehin nur am Rande relevant. Die Geschädigten verklagen den lokalen Veranstalter auf Schadensersatz und bekommen Betrag X und Betrag Y zugesprochen. Der lokale Veranstalter reicht das an seine Haftpflichtversicherung weiter. Die zahlt. Und wird anschliessend versuchen je nach Vertragskonstruktion entweder den Veranstalter der Tour oder das Management des Künstlers direkt in Regress zu nehmen. Der TL dieses Konzerts kommt da überhaupt nicht mehr vor.

  • ... wenn der Künstler vom Rig ins Publikum springt.

    • niggles
    • 20. November 2013 um 20:20
    Zitat von "skyworker"

    Gehen wirs mal von einer anderen Seite an: Die geschädigte Konzertbesucherin (die mit dem gebrochenen Arm) wird also erst mal auf zivilrechtlichem Weg prozessieren wollen.


    Es wurden neben dem Verursacher 2 Menschen verletzt, einer davon am Rücken. Das ist nicht mit einer Zivilklage auf ein paar tausend Pfund Schadensersatz erledigt.

  • ... wenn der Künstler vom Rig ins Publikum springt.

    • niggles
    • 20. November 2013 um 20:07
    Zitat von "klauston"

    Bin ich aber mal echt froh das Du von hier aus dem Internet sagen kannst das die das nicht benötigen.
    Nur eine Frage, gesetzt dem Fall das das Rigg eingesichert ist und die Hängeleiter dazu da um raufklettern zu können um auszusichern?
    Soll ja durchaus mal vorkommen sowas, das eine Strickleiter echt notwendig ist und nicht zum Spaß hängt.

    Aber nicht während der Show und dann noch an einer so exponierten Stelle. Wie du schon erwähnt hast ist die Bühne bei Acts dieses Kalibers Sperrgebiet für die Locals - wer soll da also hoch gehen?

    Zitat von "niggles"

    Was ist für dich für eine VfV/Stage Manager ein vertretbares Berufsrisiko? Ständig mit einem Bein im Knast? Es ist leider mitnichten so dass es eine Rechtsprechung gibt die einen bei Ausführung seiner Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen, aber im Vertrauen auf die persönliche Vernunft aller Beteiligten zumindest strafrechtlich (für die zivilrechtliche Seite gibts Versicherungen...) aus der Haftung nimmt. Da wird sehr schnell der Vorwurf des unterlassenen Handelns bei Gefahr im Verzug erhoben.

    Zitat

    An was soll man denn wirklich alles denken müßen?
    lass mal raten, Verrückter Musiker könnte die Gitarren Amps ins Publikum werfen, also bitte festschrauben.
    Dann könnte er wen ein Micro ins Publikum werfen und das könnte wen verletzen. Also bitte mit 3 M Kette sichern.
    Die Gitarren könnte auch fliegen: also auch Kette.
    Das Schlagzeug!! da kann viel geworfen werden. also sofort alle Becken anschrauben, durch die scharfen Kanten könnte sich wer verletzen.
    Dann ist ja noch Strom auf der Bühne, hoffentlich verschüttet kein Musiker was trinkbares. Also Strom von der Bühne entfernen.
    Jetzt könnte er noch über den Graben springen und wen verletzten , also Graben ganz breit machen.
    Ebenso alle anderen beweglichen Sachen sichern, wenn man sich ganz unsicher ist dann Eisennetzvorhang vor die Bühne höngen.

    Alles anzeigen

    "We have both types of music here. Country *and* Western."

    Ab einer gewissen Veranstaltungsgrösse gilt auch backstage nicht mehr "Wir haben uns alle lieb - und ihr seid die Grössten" sondern es gibt Regeln.
    Auf vielen grösseren Festivalbühnen herrscht auch für Künstler Glasverbot. Warum wohl? Kontrollen auf Waffen und unerlaubte Pyro am Backstageeingang gibts auch gelegentlich. Und die Flugeigenschaften von zerbrochenen Becken sind zum Glück schlecht genug dass sie es selten als Frisbee vom Drumriser bis ins Publikum schaffen.

  • Ein SM57/58 Thread mal wieder, dieses Mal des Alters wegen

    • niggles
    • 20. November 2013 um 18:30
    Zitat von "Insomnia"

    Seit gestern Abend hab ich noch ein Argument für SM57 (oder alle Baugleichen).
    Beim Beyerdynamic TG58 ist mir während des Gigs das Kabel aus dem Snare Mikro gerutscht, das hab ich bisher noch nicht erlebt.
    Gut, war auch der erste Einsatz dieses Mikros, aber jetzt weiß ich den Vorteil der "klassischen" Bauform :lol: :lol:
    Aber wozu gibts denn Overhead.

    Gruß
    Insomnia

    Hersteller und genauer Typ der XLR-Kupplung? Die neueren Neutrik-Serien machen da an so manchen Geräten Probleme...

  • ... wenn der Künstler vom Rig ins Publikum springt.

    • niggles
    • 20. November 2013 um 18:10
    Zitat von "treibsand"


    Kein Zufall,
    Keine Fahrlässigkeit.
    Da gibt es nur EINEN Verantwortlichen.


    Das sehe ich etwas anders. Bereits in dem Moment in dem er da hoch geklettert ist (ich unterstelle ihm jetzt gar nicht mal die Absicht zu springen) bestand eine akute Gefährdung von Zuschauern und Mitarbeitern. Ein ungeschickter Tritt, ein schwungvoller 180° Tilt von den Wacklern da oben, versehentlich versucht sich an einem heissen Scheinwerfer fest zu halten, Atomic blitzt ihm in die Fresse weil der Lichtler noch nicht mitgeschnitten hat was da grade passiert... und der Typ geht fliegen; vermutlich sogar mit schlimmeren Folgen als bei dem Sprung ins Publikum der von mehreren Personen (von denen "nur" 2 verletzt wurden) abgefangen wurde.
    Wer trifft die Entscheidung darüber dieses Risiko einzugehen?

  • ... wenn der Künstler vom Rig ins Publikum springt.

    • niggles
    • 20. November 2013 um 16:27
    Zitat von "falcocgn"

    niggles: lass den billbo doch. Der mag keine Gesetze, Vorschriften, Regeln oder sonstigen überflüssigen Behördenkram. Es sind ja alle so erwachsen und vernünftig, immer das richtige zu tun, damit niemand zu Schaden kommt. Und wenn jemand zu Schaden kommt... na, kein Problem. Dann geht der, der sich nicht an die Vorschriften gehalten hat, eben in den Knast und/oder zahlt bis ans Lebensende irgendwelche Renten...


    In den Knast gehen oder zahlen tut der der vom Gericht für schuldig erklärt wurde. Insofern finde ich billbo's Ansatz nicht nur auf die Vorschriften zu schauen (dann fänden viele Shows nicht statt...) sondern auch mit Augenmass und Erfahrung und dem Wissen dass sich ein gewisses Restrisiko nicht ausschliessen lässt zu agieren erst mal praxisgerechter. Die Frage ist halt wo da Grenzen gezogen werden und vor allem inwieweit der Veranstalter bereit ist sich hinter seinen VfV zu stellen wenn der etwas aus Sicherheitsgründen untersagt. Klaustons Argumentation geht mir hier zu weit und verlässt meiner Einschätzung nach auch den Rahmen der aktuellen Rechtsprechung. Es muss nicht erst jemand verletzt werden, auch die unmittelbare Gefahr dass das geschieht rechtfertigt einen Eingriff des Verantwortlichen.

  • ... wenn der Künstler vom Rig ins Publikum springt.

    • niggles
    • 20. November 2013 um 14:57
    Zitat von "billbo"

    In einer konkreten Situation als Verantwortlicher (für was auch immer) die richtige Momentanentscheidung zu treffen ist aber leider eine völlig andere Baustelle. Dafür sind Dinge wie Erfahrung, Menschenkenntnis, Instinkt, Gespür für mögliche Gefahrensituationen, Fingerspitzengefühl im Umgang mit dem "Verhandlungspartner" u. ä. von überragendender Bedeutung. Und eben genau nicht Handeln nach irgendwelchen (auswendig gelernten) starren Regeln, Verordnungen oder Vorschriften um, wenn’s trotzdem dumm läuft, im Zweifel persönlich aus dem Schneider zu sein.


    Was ist für dich für eine VfV/Stage Manager ein vertretbares Berufsrisiko? Ständig mit einem Bein im Knast? Es ist leider mitnichten so dass es eine Rechtsprechung gibt die einen bei Ausführung seiner Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen, aber im Vertrauen auf die persönliche Vernunft aller Beteiligten zumindest strafrechtlich (für die zivilrechtliche Seite gibts Versicherungen...) aus der Haftung nimmt. Da wird sehr schnell der Vorwurf des unterlassenen Handelns bei Gefahr im Verzug erhoben.
    Im konkreten Fall steht ausserdem mEn immer noch die Möglichkeit im Raum dass die Kletterei kein "Versehen" war sondern Vorsatz unter Beteiligung der Bühnencrew. "Gespür für mögliche Gefahrensituationen" ? Der Schwan ist dann nicht mehr schwarz...

  • ... wenn der Künstler vom Rig ins Publikum springt.

    • niggles
    • 20. November 2013 um 14:10
    Zitat von "klauston"

    RICHTIG


    Klar, das funktioniert im Echten Leben so, Künstler ist kurz beleidig, logisch :lol: :lol: :lol: :lol:

    Da gibt es genüg Künstler da draussen, die würden nach sowas das Konzert abbrechen und Du kannst Dich dann mit dem Veranstalter über eine Entschädigungsklage rumstreiten, viel Spaß dabei.

    Es gibt auch genug Künstler, da darf gar kein örtlicher auf die Bühne während der Show, sonst spielt der gar nicht.


    Lassen wir jetzt diesen Sonderfall mit der Strickleiter (für deren Anwesenheit während der Show es mMn weder eine technische noch eine szenische Notwendigkeit gab) einmal beiseite.
    Normalerweise müssen Künstler die Bühne in diesem Fall verlassen um bspw. die Tragekonstruktion der PA-Wings zu erreichen. Und es kommt auch durchaus mal vor dass sie von der Security daran gehindert werden weil es in diesem Einzelfall schlicht und einfach zu gefährlich ist da oben während der Show ohne Sicherung über den Köpfen von dutzenden Leuten die unten arbeiten rum zu turnen. Und umgekehrt gibt es natürlich Konzerte (z.B. Pearl Jam, DTH, generell Hardcore- und Punkbands) wo das einfach zur Show gehört. Da wissen das aber vorher auch alle Beteiligten und man hält sich an gewisse Spielregeln. Eddie Vedder hat sich auch mal auf nem Kamerakran über den Fotograben heben lassen - das war sicher kein Zufall dass in dem Moment ein halbes Dutzend Crew unten dran hingen um zu verhindern dass das Teil den Leuten auf den Kopf klatscht.

    Der zweite Punkt auf den ich eigentlich hinaus will ist der: mEn sässen Veranstalter und VfV nach der gegenwärtigen deutschen Rechtslage in diesem konkreten Fall mit in der Haftung, und zwar sowohl zivil- als auch strafrechtlich. Das muss uns jetzt nicht passen, ich bin auch für mehr Eigenverantwortung. Wenn ich ein Problem mit brachial lauter Backline, Stagedivern, fliegenden Wasserflaschen oder Bierbechern habe darf ich halt nicht ständig in den ersten Reihen stehen wollen. Andererseits muss ich aber als Konzertbesucher nun wirklich nicht mit Menschen oder schweren Gegenständen (z.B. Motorketten, gabs auch schon) rechnen die aus >10m Höhe auf mich runter fallen. Als Kameramann oder Security im Fotograben übrigens auch nicht - er hätte ja einfach das Gleichgewicht verlieren und runterfallen können.
    Was würdest du in dieser Situation als Verantwortlicher im Vorfeld bzw. in diesem Moment unternehmen?

  • ... wenn der Künstler vom Rig ins Publikum springt.

    • niggles
    • 20. November 2013 um 00:10
    Zitat von "skyworker"

    Also jetzt mal ehrlich - die Strickleiter ist nicht das Problem. Das Problem ist der Künstler. Ich sags mal ganz ketzerisch: niemand kann 100%ige Sicherheit garantieren. Wäre die Strickleiter jetzt nicht da, hätte er womöglich was anderes erklommen. Ich kann diese Allesidiotensicher-Manie nicht nachvollziehen und das hat nix mit Rockn' Roll zu tun. Das ist eine gesunde Grundeinschätzung.


    Trotzdem bleibt die Frage: Mit welchen Gefahren muss ein Verantwortlicher (der bei Konzerten in dieser Grössenordnung praktisch immer der technischen Leitung angehört) rechnen? Welche Massnahmen sind zumutbar um diese Gefahren abzuwenden? Der Alexandra Palace fasst immerhin gut 10000 Menschen - da haben die Ordner in der Regel die Ansage "no stage diving! no climbing!". Was wenn ein Konzertbesucher da hoch geklettert und runter gehüpft wäre?

  • ... wenn der Künstler vom Rig ins Publikum springt.

    • niggles
    • 19. November 2013 um 23:09
    Zitat von "klauston"

    Und dann?

    Den Künstler vom Sicherheitspersonal von der Bühne entfernen, weil er ja Blödsinn machen könnte?


    Wieso das denn? "No, you're not a technician. I won't let you up there." Ende der Diskussion. Dann zieht der Herr Rapper halt nen Flunsch, lässt ein paar unflätige Bemerkungen ab (wenns überhaupt wem auffällt...) und muss eh wieder zurück zur Bühnenmitte weils seiner Band inzwischen zu blöd geworden ist und sie auf Fortsetzung des Songs drängen. Und wenn er's zehn Minuten später das nächste Mal versucht stehen statt einem drei Gorillas da. So was aber auch.
    Irgendwann ist das Set rum, der Herr Künzla muss seinen Frust im Nightliner erst mal mit 'n paar Lines und ner Flasche Jack runterspülen und... nix ist passiert. Das Leben geht weiter. Morgen treten 15 andere Bands auf. Wer war noch mal die Nervensäge die gestern unbedingt klettern gehen wollte?

    Zitat

    ganz ehrlich, dieses deutsche Sicherheitsgeschwafel geht mir sowas von mächtig am Sack.
    Wieso glaubt man, in der Welt immer jeden belehren zu müßen was er darf oder was nicht??????

    Wer fundierte Kenntnisse der britischen Gesetzgebung zu diesem Thema hat möge das doch bitte hier mal darlegen.
    Der Vorfall wird gerade weltweit diskutiert weil die Fragestellung überall die gleiche ist: Was muss ich als TL/VfV, Stage Manager oder wie auch immer sich die entsprechende Position benennt im Vorfeld und im konkreten Einzelfall tun um zu verhindern das ich gleich mit in den Knast gehe wenn so eine Blitzbirne jemand umbringt oder ernsthaft verletzt? Ich *muss* etwas tun, denn eine Bühne und die Menschenansammlung davor haben ein ganz anderes Gefahrenpotential als z.B. eine Brücke oder ein Aussichtsturm. Auch da sind Leute tot wenn sie runter hüpfen, aber sie fallen nicht in eine Menschenmenge.


    Zitat

    Man kann nicht für Alles und jeden Verantwortung übernehmen, als Techniker schon gar nicht.
    Der Veranstalter kann sich Fragen gefallen lassen, ob das bekannt war das der Künstler sowas macht und dann kann man da was ableiten.
    Aber sicher kein Techniker.


    Solche Bühnen haben immer einen "Technikchef" der im Auftrag des Veranstalters seine Rübe für die Sicherheit hinhalten muss. Nur die Rechtsgrundlage wechselt von Land zu Land. Denen ist im übrigen nicht wirklich bei der Arbeit geholfen wenn sie von Leuten umgeben sind die sich so weit wie möglich auf die Position "Ich bin nur Knöppedrücker/Kabelzieher/Aludengler/Lampenhänger/Kistenschieber..." zurückziehen und jeden noch so grossen Unfug in ihrem Umfeld achselzuckend und ohne Rückfrage mit "That's Rock'n'Roll" abnicken...

  • Bild / Tonübertragung von Veranstaltung

    • niggles
    • 19. November 2013 um 17:56
    Zitat von "fiftyone"

    Ganz einfach, Apple Airplay !

    Diese ganze Cat-HDMi extender misst ist meistens Kabellängen abhängig.

    Als Airplay Sender nimmst du einen MAC-Rechner mit Airparrot, als empfänger einen MAC rechner mit Airserver oder Reflector.

    Mit Latenzen musst du Leben, Ton wird dafür mitübertragen...läuft eigentlich recht zuverlässig, da es nur ein vernünftiges Netzwerk voraussetzt...

    Falls du Livevideo mitübertragen willst, dann kannst du an den Sender noch eine DVI-capturekarte anschließen....geht auch...

    Da stellt sich jetzt die Frage ob das nur für ein einmaliges Event ist oder längere Zeit in Betrieb bleiben soll. Für letzteres dürften IP-Hardwareencoder und -Decoder und erst recht Extender deutlich günstiger und wartungsfreundlicher sein.
    Capturekarte (besser HDSDI) und externe Kamera sind eh ein Muss. Die internen Kameras der Apfelgeräte sind für diese Anwendung nicht zu gebrauchen.

  • ... wenn der Künstler vom Rig ins Publikum springt.

    • niggles
    • 19. November 2013 um 16:35

    Dem

    Zitat von "billbo"

    'nach allgemeiner Lebenserfahrung Vorhersehbaren'?

    entspricht es aber dass eine unnötigerweise mitten auf die Bühne runter hängende Strickleiter dazu einlädt in Bereiche hochzuklettern wo während der Show ausser im Notfall keiner was zu suchen hat. Das ist ein sehr einfach vermeidbares Sicherheitsrisiko (vulgo Schlamperei). Aus der Nummer wird der Verantwortliche mEn nicht so einfach raus kommen. Wenn das gar abgesprochen war und alle einfach nur gehofft haben dass es schon gut gehen wird gleich drei Mal nicht.

  • Partyline Intercom (Clearcom/Axxent) "auskopplung"

    • niggles
    • 19. November 2013 um 15:52

    Ein Beltpack wirst du "opfern" müssen. Dann Adapter 4-pol XLR Weibchen auf Monoklinke oder XLR und über DI-Box ins Pult.

    Belegung hier:
    http://www.talamas.com/sites/default/…ack-headset.pdf

    Alternative: 2-Draht auf 4-Draht-Interface.
    http://www.tecpro.co.uk/Products/AD903Description.html

  • ... wenn der Künstler vom Rig ins Publikum springt.

    • niggles
    • 19. November 2013 um 15:06
    Zitat von "billbo"

    Eine Frage die mir dazu beispielsweise einfallen würde: kann/ darf man als Veranstalter davon ausgehen, dass es sich bei den (Haupt-) Akteuren auf der Bühne durchweg um 'unterwiesene Personen' handelt, die sich der Besonderheit der Bühnensituation bewusst sind und daher, salopp ausgedrückt, anders als 'Normalos' vor Ort nicht noch ausdrücklich und allumfassend vor ihrer eigenen Blödheit/ Ungeschicklichkeit zu schützen sind?

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo


    ... Unterwiesen sind sie wenn vor Betreten der Bühne eine (idR durch Unterschrift) dokumentierte Unterweisung stattgefunden hat. Da hakt es bei den meisten Rock'n'Roll-Shows wohl schon aus. Tourproduktionen versuchen sich gern auf Gastspielbetrieb und einmalig bei Tourbeginn stattgefundene Unterweisung herauszureden; ob das gerichtsfest ist möchte ich in der Praxis aber auch lieber nicht herausfinden.
    Meiner Meinung nach wird da von der Veranstalterseite aus falschem Respekt vor den "grossen Stars" und auch Sparsamkeit gern stumpf der Kopf in den Sand gesteckt. Vernünftiges Sicherheitspersonal mit Bühnenerfahrung kostet halt mehr als 5€ die Stunde und die halbe Stunde um vor Einlassbeginn mal die fertige Bühne auf Gefahrenstellen abzugehen müsste man sich oft auch erst mit zusätzlichem Personal reinarbeiten.

  • ... wenn der Künstler vom Rig ins Publikum springt.

    • niggles
    • 19. November 2013 um 13:04
    Zitat von "leopold hollerith"

    Lösung: Ein Security der den allgemeinen Auftrag erhält unvorhersehbare und nicht abgesprochene Aktionen, bei denen eine Gefährdung von Künstler&Publikum zu erwarten sind, zu unterbinden.

    Aber dann vergisst der Künstler bei der Besprechung einen Teil der Show, und ein braver Sicherheitsmann "ruiniert" die Show.
    Die anschliessende Diskussion kann sich jeder vorstellen.


    Mass und Ziel wahren... Ein Campino wird es sich sicherlich nicht nehmen lassen auf den PA-Wings rumzuturnen oder seinem FoH-Mischer persönlich ein Bier vorbeizubringen. Der sagt das aber auch vorher und akzeptiert wenn man ihm Grenzen setzt bis wohin er klettern darf ohne andere zu gefährden. Und der hüpft auch nicht von einer 2,50m hohen Festivalbühne mit ausdrücklichem Stagediving-Verbot sondern geht zum Crowdsurfen runter in den Graben.
    Wenn solche Aktionen wirklich zur Show gehören weiss das nicht nur der Künstler selber sondern auch sein Tourmanager und seine Crew. Und die werden das schon im eigenen Interesse gebührend zu Gehör bringen.

  • ... wenn der Künstler vom Rig ins Publikum springt.

    • niggles
    • 19. November 2013 um 00:43
    Zitat von "Karel Noon"


    Ich habe mich vor Jahren mal als gast eines Konzertes die Frage meiner mitreisenden anhören dürfen: "warum hält den typen niemand auf" als der sänger von
    Airbourne an der Bühne hochkletterte.


    RaR 2010? Da hätte ich ehrlich gesagt auch nicht in der Haut des Verantwortlichen stecken wollen. Wäre der Wahnsinnige da runter gesprungen oder abgestürzt und hätte dabei jemand verletzt oder getötet stellt das Gericht als erstes genau diese Frage. Meines Erachtens und meiner (zugegeben begrenzten) Kenntnis der Rechtslage nach wären Veranstalter bzw. dessen VfV in diesem Fall nicht ohne eine Mitschuld davon gekommen.
    Der Knackpunkt ist in solchen Fällen immer dass es logischerweise nicht möglich ist alle Gefahrenstellen einer Rock'n'Roll-Bühne baulich abzusichern. Also müssen organisatorische Massnahmen den Rest abdecken. Die sind im Gegensatz zu baulichen Schutzmassnahmen und PSA nicht von vornherein in Umfang und Ausführung festgeschrieben, womit der Betreiber in der unangenehmen Situation ist vor Gericht nachweisen zu müssen dass er alles nötige und zumutbare unternommen hat um so etwas zu verhindern.
    Ich weiss im übrigen von einem der dort Beteiligten dass dieser Vorfall intern genau deswegen heftig diskutiert wurde...

  • ... wenn der Künstler vom Rig ins Publikum springt.

    • niggles
    • 19. November 2013 um 00:15
    Zitat von "skyworker"

    Bilbo - douze points!!!

    Zum Thema 'Der Verantwortliche muss jedem das Näschen putzen' -...Konsequent zu Ende gedacht würde das ja bedeuten, dass der Betreffende hinter jedem Hanswurst auf der Bühne herlaufen müsste.


    Nein. Aber er muss sowohl sichere Arbeitsbedingungen schaffen als auch im Rahmen seiner Möglichkeiten die Sicherheit des Publikums gewährleisten. Dazu gehört es auch Unbefugten Zutritt zu Bereichen zu verwehren in denen sie nichts zu suchen haben weil sie dort allein schon durch ihre Anwesenheit andere gefährden.

    Zitat

    Man könnte dem Verantwortlichen vorwerfen, dass die Strickleiter da hängt - oder dass sie zumindest nicht aus dem Zugriff dieser Pappschachtel war.


    Sollte man meiner Meinung nach auch. Üblicherweise werden die Dinger allein schon aus optischen Gründen während des Auftritts seitlich weg gehängt. Oder war das gar kein Versehen und der Typ hat vorher jemand bequatscht die Leiter zugänglich zu lassen...?

    Zitat

    Aber gibt das wirklich eine Verantwortung her? Muss ich jetzt wirklich schriftlich belegen, dass ich dem Bekifften Egomanen untersagt habe, von da oben runterzuspringen? Es gibt auch immer noch sowas wie 'Fahrlässigkeit' und 'grobe Fahrlässigkeit'. Und dann gibt es immer noch gesunden Menschenverstand und Eigenverantwortung!


    Es reicht nicht Hausrecht zu haben, man muss es auch durchsetzen können. Ein paar fitte Securities auf der Hinterbühne die nicht nur lästige Autogrammjäger fernhalten sondern sich solchen Kamikaze-Aktionen kurzerhand und ohne Diskussion in den Weg stellen haben schon so manchen überdurchschnittlich erfrischten Musikanten von gröberem Blödsinn abgehalten. Wäre es nicht so gäb's viel mehr von diesen Videos...

  • ... wenn der Künstler vom Rig ins Publikum springt.

    • niggles
    • 18. November 2013 um 20:38
    Zitat von "skyworker"

    Zitat:

    Lasst uns doch mal einen Moment an dieser Stelle verweilen. Mich würde die rechtliche Grundlage für diese Ansicht interessieren. Und ganz besonders die Definition des "Verantwortlichen der Bühnenmannschaft" - daher hab ich das mal gefettet.

    THX

    Da ich mit der Rechtslage im UK nicht so firm bin gehen wir mal von der deutschen MVStättV aus. §39 und 40 definieren Verantwortlichkeiten und Befugnisse des "Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik". Der ist in der Regel qualifizierter technischer Bühnenvorstand und entscheidet nicht nur über so Sachen wie Veranstaltungsabbruch und Räumung bei Schlechtwetter, Brand, technischem Versagen (Teile der Bühne stürzen ein...) sondern ist auch für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und die Durchsetzung der sich daraus ergebenden Sicherheitsvorkehrungen zuständig. Und da ist es bei einer Veranstaltung dieses Kalibers nicht mit der lapidaren Formulierung "Alle Mitwirkenden, Mitarbeiter und andere Personen die den Bühnenbereich betreten sind im Hinblick auf besondere Gefahren des Bühnenbetriebs zu unterweisen" getan. Wenn ich weiss dass meine Bühne von grenzdebilen Koksnasen bevölkert wird sind bestimmte Bereiche (dazu zählen auch Hauptstromverteilungen mit Powerlocks, Laserbänke etc.) eben gleich zu behandeln als befänden sie sich im Publikumsbereich. Absperren und wenn das nicht möglich ist das Sicherheitspersonal entsprechend instruieren. Dazu gehört auch die Strickleiter auf die Fronttruss. Es lässt ja auch keiner einfach so eine Leiter an einem 10kV-Freileitungsmasten über Nacht stehen weil am nächsten Tag weiter gearbeitet wird.
    Und wenn der Herr Künstler wirklich fordert er müsse zum Grande Finale der Show unbedingt ohne Sicherung und vorherige Absprache auf die Fronttruss klettern (den Sprung wird er wohl nicht angekündigt haben) muss auch mal wer nein sagen. Niemand hat das Recht Leib und Leben Anderer mutwillig zu gefährden.

    Zitat von "klauston"

    Gab Künstler, die haben sich mit Glascherben auf der Bühne zerschnitten, auch die Verantwortung der Bühnencrew?

    Das darf Iggy gern weiter machen - er gefährdet damit niemand ausser sich selbst. Wedges durch die Gegend treten und Mikrofonstative schmeissen tut auch der inzwischen nicht mehr...

  • Kleine Pultdiskussion zwischen älteren Herren und Exnachbarn

    • niggles
    • 18. November 2013 um 16:31
    Zitat von "oton"

    Deswegen, und da kommen natürlich jetzt doch mal sinnigerweise die ganzen "Kleinpulte" ins Spiel, ist es heute ja so schön, wenn man seinen Pultplatz einfach mitbringt. Für GLD, T80, SD11/9, CL3, Pro 1 und Konsorten ist doch wirklich fast überall noch ein Plätzchen frei, und wenn ich die Band gut kenne und das Pult selber programmiert habe, dann komme ich auch mit wenig Reglern / Knöpfen aus. Inputs & Features haben die doch für ca. 95% der Shows mehr als genug.


    Das kommt im übrigen auch den Herstellern gelegen, denn 100 tourende Bands mit eigenen Pulten die zwischendurch auch mal monatelang rumstehen bzw. im Proberaum genutzt werden generieren wesentlich mehr Umsatz als 5 grosse Firmen die 20 Pulte nonstop durch die Weltgeschichte schippern. Das erklärt mEn auch einen gewissen Unwillen der Pultentwickler sich auf universelle Bedienkonventionen zu einigen wie sie sich analog irgendwann ergeben haben.

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