Wie sagte meine Rechts-Professorin immer so schön, ein Blick ins Gesetz schützt vor Geschwätz:
http://de.wikipedia.org/wiki/Fachkraft…beitssicherheit
Im ASiG §1 steht: "der Arbeitgeber hat" ...
Ich habe als Arbeitgeber auch so ein Schreiben der BG ETEM vorliegen.
Für meine eine festangestellte Mitarbeitern soll ich den ganzen Qu.... ähm .. Lehrgang jetzt auch machen.
Ich freu mich ![]()
Dabei bin ich doch schon Datenschutzbeauftragter, Brandschutzbeauftragter, Gleichstellungsbeauftragter, Weiterbildungsbeauftragte, GEMA und GEZ-Beauftragter, ...
So langsam frage ich mich, wie ich zwischen den ganzen Stabsstellen / Auflagen auch noch Geld verdienen soll. Die BG erstattet mir netterweise pro Schulungstag immerhin .. tätä .. 50€ (als Inhaber).
Ist jetzt die praktische Frage, ob ich meine Mitarbeiter als bereits geschulte FaSi für den Bereich Garten- und Landschaftsbau auch als FaSi im Bereich Veranstaltungstechnik benennen kann und die Sache somit vom Hals habe? Und meine Mitarbeiterin somit ihre eigene Sicherheitsbeauftragte wird?