ZitatUnd nicht vergessen: Einen Wettbewerber empfehlen
Aber nur einen, den man nicht mag! ![]()
ZitatIch würde 10% Nachlass anbieten, zu verrechnen mit dem nächsten Auftrag der selben Größenordnung
Nette Idee! Quasi eine Art Vermietgutschrift
ZitatUnd nicht vergessen: Einen Wettbewerber empfehlen
Aber nur einen, den man nicht mag! ![]()
ZitatIch würde 10% Nachlass anbieten, zu verrechnen mit dem nächsten Auftrag der selben Größenordnung
Nette Idee! Quasi eine Art Vermietgutschrift
Von wegen zerlegbar:
Ich hab nen Dolly wo die Querstreben aus 1 Punkt Traverse sind, also so richtig mit Konusverbindern und Trusspin / R-Clip.
Fand ich ne verdammt nette Sache: nur wann bitte zerlegt man so ein Ding denn?
Im Lager stehts fertig bestückt, beim Transport sowieso, und auf der VA wird es hinter die Bühne geschoben.
Oder transportiert ihr so oft leere Dollys als Leergut zurück ins Lager? (Und habt dann dabei auch noch Platzprobleme?)
Zitat von "klauston"Abgesehen wer sagt, das nicht irgendwer an der Delay line herumgespielt hat?
Das meine ich ja. Wobei, dann könnte der VA noch argumentieren, die Technik war nicht ausreichend gesichert .. also doch wieder ymahas' Verschulden :-/
Also bei der Dauer klingt das definitiv nach Schnorrer-Tour - aber so sind einige Veranstalter nunmal ...
1) Das kommt ganz auf den Kunden an
2) Ein Nachlass von 30% wegen 40 Sek. Ausfall auf dem Delay ist schon .. mhh .. "ordentlich".
Ich gehe mal davon aus, die Veranstaltung selbst ging mehrere Stunden?
Ansonsten stell ich mir die Frage: Werks- oder Dienstvertrag? Was war denn geschuldet? War explizit eine voll funktionsfähige Anlage über die gesamte Dauer vereinbart?
Ist doch prinzipiell super, daß es nur 30 Sekunden waren! und nicht 30 Minuten!
Und: was soll ich unter "gescheppert" verstehen?
Ungeachtet der möglichen, tatsächlichen Ursachen für die Probleme (z.B. Zuschauer spielen an irgendwelche Komponenten, der Elektriker unterbricht mal eben irgend ne Stromleitung, die Musiker scheppern selbst mit ihrem Geraffel, ..) macht eine Diskussion darüber natürlich den Kunden nicht zufrieden.
Und selbst mit 10 oder gar 30% Nachlass wäre der Kunde in Summe wohl immer noch nicht zufrieden, und wird sich jemanden anders suchen, oder? Also warum ihm dann noch 30% schenken? In der Hoffung daß er wiederkommt?
Yamaha Ersatzteile gibt es hier:
Audio-Service Schierbecker GmbH
Schnackenburgallee 173
22525 Hamburg
Tel.: 040-851770-0
FAX: 040-85127-64
E-Mail: mail@audio-service.com
Wobei ich den Laden nicht wirlich empfehlen kann. Lieferung nur nach Vorkasse (Banküberweisung), die Teile sowie der Versand sind sauteuer, und wo ich letztens falsche Bauteilwerte erhalten habe, hat sich auch keiner drum gekümmert. Dafür bin ich nachher nach dem 3ten Weiterverbinden aus der Leitung geworfen worden. Beim 2ten Versuch versprach man einen Rückruf, den ich nie erhalten habe.
ZitatDas Problem an der Stelle ist, dass du damit einen 32A Anschluss verschwendest. Nicht jeder Raum stellt dir mehrere 32A CEE Steckdosen zur Verfügung.
Zitatdas Problem ist nur, dass ich sehr schlecht immer die Sicherungkästen bei denen vom Veranstalter zu verfügung gestellten Kästen, rumschrauben und Sicherungen austauschen lassen kann.
Für so hat man eigene Stromverteiler.
Ob 19" oder Gummi, Kunstoff oder notfalls auch Brettmontage.
OMG ...
vielleicht sollte man zu einer Gewerbeanmeldung doch einen Steuer- und Buchhaltungskurs verpflichtend vorschreiben.
also, wenn du etwas gewerblich bei Ebay verkaufen willst, musst du einen gewerblichen Account anlegen.
Inkl. korrekter AGB, Rücknahmebelehrung, etc.
Alles andere wäre abmahnfähig.
Du brauchst neben dem Account auch ein gewerbliches PayPal Konto.
Ebay- und Paypalgebühren lassen sich natürlich (in deiner Gewinn/verlustrechnung) als Betriebsaufwendung absetzen.
Die Geräte werden bei Verkauf aus dem Anlageverzeichnis ("Bücher") "gelöscht", natürlich werden die Erlöse entsprechend gewinnerhöhend gebucht. Was test meint, läßt sich auch als "Aktivierung stiller Reserven" betiteln.
Der Ebay-VK ist immer inkl. MwSt, alles andere ist lt. Ebay-AGB unzulässig und daneben auch abmahnfähig.
Daneben musst du an Verbraucher auch noch 12 Monate Gewährleistung auf deine Gebrauchtgeräte geben.
Soweit die korrekte Kurzform.
Ob du die Geräte als defekt austrägst, als "privatverkauf" anbietest, von Frau/Freundin/Mama oder bei Musik Produktiv bzw. Thomann auf dem Flohmarkt verhökerst o.ä. sollte man wohl besser nicht öffentlich in einem Forum diskuteren.
Gut, aber wie sieht es in 1-Mann-Firmen aus?
Vielleicht ist dies ja auch bei Ohle der Fall?
Oder in Firmen, wo nur der Chef den Lehrgang hat, nicht aber die Angestellten?
Vorab: dieses "mit einem Bein im Knast" kann ich nicht mehr hören.
Ansonsten finde ich buzz' Beiträge wirklich klasse! Neutral, also wertungsfrei und belegbar. Ich wünschte, so Antworten gäbe es hier öfters.
ZitatGerade im öffentlichen Dienst schaut's da in der Regel zappenduster aus – traurig, aber wahr.
Wie wahr!
Bei einer Behörde müssen die privaten Kaffeemaschinen der Mitarbeiter geprüft werden, bevor sie im Betrieb benutzt werden dürfen.
Ansonsten wird jedoch kein dienstliches Elektrogerät, weder PC noch sonstwas geprüft.
Die Geräte dafür sind jedoch da, sogar von Fluke, genau wie 2 beschäftigte Elektriker und ein Elektromeister.
Bei meiner alten Schule darf ich mich am Besten gar nicht mehr blicken lassen, der Musiklehrer mag mich jedenfalls nicht mehr, seitdem ich die Schulleitung darauf hingewiesen habe, daß die Geräte in der Aula regelmäßig geprüft werden müssen. Im Rahmen dieser darauf initiierten Prüfung wurde das Gerüst fürs Einleuchten aus dem Verkehr gezogen, genau wie die Saftys mit Kunstoffummantelung.
Seiner Auffassung nach habe ich zu verantworten, daß er das Gerüst nicht mehr benutzen darf - egal ob dies unsicher war, Teile fehlten oder kein Geld für die ordentliche Prüfung gem. BGV da war.
Verständniss für die Prüfung gleich 0.
Zitatnd Ihn sein Arbeitgeber auch dazu bestellt hat
dazu hätte ich mal eine Verständnisfrage:
Person X ist Meister für ... was auch immer. Oder auch IT-Systemelektroniker. Auf jeden Fall aber selbständig - und hat diesen tollen Lehrgang zur "Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten" besucht.
So wie ich es verstanden habe, legt der Arbeitgeber fest, welche Aufgaben genau eine Person nach einem solchen Lehrgang durchführen darf.
Aber bitte wer legt das denn bei Selbständigen fest?
Darf ich mir das quasi selbst aussuchen?
und, zufrieden?
ZitatMeister Veranstaltungstechnik und Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik
Dafür hast du doch so hübsche Urkunden erhalten, oder nicht?
das ist ärgerlich!
ansonsten zu dem Fred: ich hab hier 2 Stk Fujitsu Siemens Lifebook E8310. Laufen seit Jahren stabil, einen hab ich auch als Leasingrückläufer gekauft.
Mit Win7 kann ich mich immer noch nicht anfreunden - alleine die speicherhungrige Aero-Oberfläche (ok, kann man abschalten) und die nervige Netzwerkerkennung (Heim? Öffentlch? Privat?) , sowie DHCP Probleme an DSL Routern wo XP problemlos läuft schreckt mich davon ab.
Hallo,
ich suche jemanden, der neben klassischer Hochzeitsmusik (Eröffnungstanz, Standart-Tänze) und ggf. auch etwas Moderation Kenntnisse der Charts, vor allem aber der Rock-Hits der letzten Jahre (also so seit 95) mitbringt.
Also keine 70/80er Jahre AC/DC Songs, sondern sowas wie 3 Doors Down, Ärzte, Red Hot Chili Peppers, Foo Fighters, Gaslight Anthem, ...
konkreter Termin 05.05. in Essen.
Eigentlich genau mein Bereich, aber da kann ich auf keinen Fall selbst Musik machen ![]()
Weitere Termine möglich.
ZitatVon dort wird es über eine Schmutzwasser Tauchpumpe mit Schwimmerschalter über einen Schlauch zum nächsten Gulli gepumt.
... und nach 8Stunden war doch schon ein Ziemlicher "Bodensatz" im Eimer zu finden
dann stell dir das mal mit einem IBC Container und einer 2 wöchigen Veranstaltung INKL. Speisereste vor.
Vor allem die Bolognese Sause hat man gut wieder gefunden.
Zum Glück war es nicht meine Pumpe.
Wie wäre es einfach mal mit "richtigen" Lichtstativen?
Wofür Lautsprecherstative gut sind, sagt ja schon der Name! ![]()
Nur zum Verständnis: mit 35mm meinst du ein Lautsprecherstativ?
Aber genauso wird doch ausgebildet!
Es gibt keine "Fachkraft Licht" und "Fachkraft Ton" sowie "Fachkraft Backline" - die gemeine Fachkraft für Veranstaltungstechnik soll doch alles können. Da wundert mich der Erlebnisbericht nicht!
- nur gut, daß ich keine Instrumente stimmen kann
-
ZitatDer machte irgendwie alles. Erst laden, Podeste/ Licht aufbauen, dann Schlagzeug aufbauen und stimmen, Bühne mikrofonieren/ verkabeln. Anschließend mit eigenem LS9 für beide Bands FOH und InEar Monitor. Mit eigenem Mini - Lichtpult + Compi (sorry, hab' ich keine Ahnung von) komplettes Licht, inclusive perfekter Einbindung des (auch nicht gerade sparsamen) Hauslichts. Ach ja, Multitrackrecording mittels irgendeiner Softwarelösung war auch noch dabei.
Sollte nicht jede gut ausgebildete Fachkraft diese Aufgaben meistern können?
ZitatKeinerlei Stress, ruhiges, konzentriertes Arbeiten an allen Fronten gleichzeitig; pünktlich zum Abendessen fertig
Naja, dann scheint es ja gepaßt zu haben.
Und wahrscheinlich macht der das auch nicht zum ersten Mal.
Der Einwand, das klappt nur, wenn keine Probleme auftauchen mag allerdings berechtigt sein - viel Zeit zum Fehlersuchen bleibt da nicht.
Wenn ich mir so einige Bandtechniker ansehe, scheiterts ja schon am "ruhigen konzentrierten Arbeiten"
Aktuell verkauft Vanessa Lüsebrink unter "djvan84" auf Ebay einige interessante Artikel aus der Veranstaltungstechnik.
Der Versand erfolgt sehr schnell durch PL Audio.
Vielleicht findet ja noch wer was passendes - allerdings Privatverkauf, Rechnung gibts nicht.
ZitatBei modernen Systemen geht in der Regel nichts mehr kaputt.
das ist ja wohl auch etwas weit hergeholt ...