Zitatggf. dies auch z.B. mit einer Rechnung belegen kann
Das Finanzamt sieht es übrigens auch gerne, wenn es zu den "Referenzen" passende Rechnungsbelege bekommt :grin:
Es wäre nicht daß erste Mal, daß sowas bei Betriebsprüfungen oder nach Hinweisen der Ex-Frau, vergraulten Angestellten o.ä. interessant wird :grin: