Zitatdann würd ich Ihm noch eine LAmpe von der Rechnung streichen wegen nicht benutzbar!!!
ja genau. wobei da wieder zu klären wäre, was in dem Mietvertrag steht bzgl. Ausfall/Ersatz während der Mietzeit.
Aber generell kann ich an einem platzenden Leuchmittel (vergl. platzender Elko im Mischpultnetzteil) außer einem "normalen" Gerätedefekt nichts erkennen, was euch ein schuldhaftes bzw. fahrlässiges Handeln anlasten könnte, so daß ihr schadensersatzpflichtig würdet.
Die Lampe wurde ja für ihren ausgelegten Einsatzweck benutzt und ordnungsgemäß vom Besitzer angebracht.
Für mich wäre so ein Ausfall durch die Gerätemiete abgedeckt.
Nicht schön für den Besitzer, aber ich finde nicht euer Problem.
Anders sähe es wohl aus, wenn ihr vor Ort ein mangelhaftes Leuchtmittel aus eigenen Beständen eingebaut hättet, was zu diesem Defekt geführt hätte.